#rettetdiealster
Unsere Petition “RETTET DIE ALSTER” hat heute einen wichtigen Erfolg gebracht.
Die Hamburger Hochbahn hat in ihrer Pressemitteilung gekannt gegeben:
“Eine Einrichtung von BE-Flächen in der Außenalster ist (…) sehr unwahrscheinlich und wird nicht angestrebt. “
Unser Dank gebührt allen Unterstützern der Petition und dem Hamburger Segler-Verband e.V., der diese wichtigen Gespräche mit der Hamburger Hochbahn AG initiiert hat. Das gesellschaftliche Engagement hat sich gelohnt, wir haben Unterstützung aus allen politischen Parteien erhalten, vorerst ist die Alster und hoffentlich auch der Lohmuehlenpark und die Moorweide als Beaustelleneinrichtungsfläche “vom Tisch”.
Wir machen natürlich weiter und werden den Dialog aufrecht erhalten, damit es auch so bleibt!
Die geplante Informations-Veranstaltung im Hamburger Segel-Club e.V. am Donnerstag, den 27. Februar 2025 um 16:30 Uhr ist abgesagt. Wer trotzdem kommen möchte, um die Initiatoren der Petition zu treffen, ist herzlich willkommen!
Wir werden auf diesen wichtigen Etappensieg anstoßen!!
Norddeutscher Regatta Verein - NRV
Presse-Information
HOCHBAHN U5 Projekt GmbH
26. Februar 2025
U5: Umfassende Prüfung von Baustellenflächen
• Grundlage für rechtssichere Planfeststellung schaffen
• Grundsätzliche Bevorzugung versiegelter Flächen
• Nutzung der Außenalster sehr unwahrscheinlich
Im Rahmen der aktuellen Entwurfsplanung für die neue U-Bahn-Linie U5 müssen die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) im Innenstadtbereich festgelegt werden. BE-Flächen werden für den Einsatz der Tunnelbohrmaschine
benötigt und temporär als Produktions-, Transport-, Lager- und Abstellflächen von
Geräten und Material genutzt. Die BE-Flächen liegen idealerweise nah zu den Baustellen, um kurze Wege sicherzustellen und Baustellenverkehre in der Stadt zu reduzieren.
Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion zu potenziellen BE-Flächen im Bereich der Außenalster erläutert die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH das Verfahren und die rechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über diese Flächen.
Aufgrund der formalen Anforderungen an ein rechtlich korrektes Planfeststellungsverfahren müssen neben dem Streckenverlauf und den Haltestellen der U5 auch alle potenziell geeigneten Optionen für BE-Flächen in einem umfassenden Prüfungs- und Abwägungsprozess berücksichtigt und abgewogen werden.
Einzelne Standorte ohne Einbeziehung in die Abwägung von vorneherein ohne triftigen Grund auszuschließen, macht den Planfeststellungsbeschluss vor Gericht angreifbar, was im Interesse der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie zur Vermeidung von verzögerungsbedingten Kostensteigerungen unbedingt vermieden
werden muss.
Für die Suche nach BE-Flächen wird ein größtmöglicher Suchraum herangezogen, um so viele Optionen wie möglich prüfen und abwägen zu können. Für die konkrete Auswahl der BE-Flächen sind einheitliche, transparent nachvollziehbare Kriterien anzuwenden. Hierzu gehören die Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt, Freizeit und Wirtschaft sowie die Wiederherstellungsfähigkeit der Flächen nach der Nutzung als BE-Fläche.
Aus diesen Kriterien ergibt sich, dass bereits versiegelte Flächen grundsätzlich bevorzugt werden. Eine Einrichtung von BE-Flächen in der Außenalster ist daher sehr unwahrscheinlich und wird nicht angestrebt.
Aus den genannten Gründen ist es jedoch
erforderlich, auch diese Flächen in den Prüfungsprozesses einzubeziehen und ihre
geringere Geeignetheit gegenüber anderen Optionen rechtssicher zu dokumentieren.