Rette den Link! EuGH-Entscheid zur Linkhaftung kippen!

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Rette den Link! EuGH-Entscheid zur Linkhaftung kippen!

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Michael Graf hat diese Petition an Heiko Maas, SPD (Justizminister der Bundesrepublik Deutschland) (Justizminister der Bundesrepublik Deutschland) und gestartet.

Im September hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, die sich in eine Vielzahl von Entscheidungen einreiht, die aufgrund mangelnden Verständnisses für die Funktionsweise des Internets gefällt wurden. Dieses Mal wurde festgelegt, dass beim Verlinken auf eine Website, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, auch der Betreiber der Website in die Haftung genommen wird, von der aus der Link gesetzt wurde, wenn seine Website mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, reicht bereits ein Affiliate-Link oder ein einziger Werbebanner.

(vgl. heise-Artikel https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-verbietet-kommerzielle-Links-auf-Urheberrechtsverletzungen-3316497.html

Heute, am 08.11.2016, wurde vom Landgericht Hamburg diese Vorgabe erstmals auf nationaler Ebene umgesetzt. 

(vgl. heise-Artikel https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

EuGH und nun das LG Hamburg sind sich einig, dass dem Betreiber einer gewerblich geführten Website zugemutet werden kann, zu recherchieren, ob die von ihm verlinkten Inhalte gegen das Urheberrecht verstoßen. Der Grund für einen Verstoß gegen das Urheberrecht sehen die Gerichte in der Tatsache, dass durch die Verlinkung eine öffentliche Wiedergabe des geschützten Werkes erfolge. Das bezeugt aber leider nur das Unverständnis für die Materie, ähnlich wie das Ignorieren folgender Umstände:

1. Eine Website kann nachträglich beliebig oft geändert werden. Kein Betreiber der Welt kann alle Out-Links permanent in Echtzeit überwachen.

2. Ich kann einen Link so einbinden, dass er nicht anklickbar ist. Hierfür gibt es keine Regelung.

3. Ein Link ist der Verweis auf eine hinter der URL liegende IP-Adresse. Auf einen Inhalt zu verlinken, der ohne mein Wissen gegen das Urheberrecht verstößt, gleicht in etwa dem Verbreiten der Information, dass in Musterstraße 1 in Musterhausen eine Kunstausstellung stattfindet. Wenn diese Kunstausstellung nun ein urheberrechtlich geschütztes Werk zur Schau stellt, soll ich für diesen Verstoß mithaften.

4. Wenn ich mich der Unbedenklichkeit der verlinkten Inhalte vergewissere, kann ich nicht wissen, wann eventuell zeitlich begrenzte Lizenzen auslaufen. Eine demnach heute rechtskonforme Verlinkung kann morgen rechtswidrig sein.

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Webexperten mahnen seit Jahren, dass Deutschland in der Digitalisierung hinterherhinkt. Mit dieser Rechtssprechung werden Suchmaschinen für den EU-Raum nahezu unbrauchbar, wenn Google & Co. nicht einen Weg finden, sich von allen indexierten Seiten versichern zu lassen, dass ihre Inhalte urheberrechtlich unbedenklich sind.

Diese Rechtssprechung ist unverantwortlich und schadet dem digitalen Wandel (den so einige anscheinend verkrampft versuchen, aufzuhalten) und gefährdet unzählig viele Jobs und Existenzen.

Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um das Gesetz zu kippen oder zumindest überarbeiten zu lassen. Es ist an der Zeit, dass der Kampf gegen den Fortschritt auf legislativer Ebene endlich aufgegeben wird.

Vielen Dank an alle und viele Grüße

Michael Graf ( http://www.graffiliate.com )

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