Mögliche Einwände der Verantwortlichen und meine möglichen Antworten

Von fachkundiger Seite wird oft entgegengehalten, die Verantwortlichen würden eine Forderung nach einer steuerfinanzierten Rente mit dem Argument zurückweisen, der Staat könne und dürfe existierende Besitzansprüche nicht aus Steuergeldern bezahlen. Es könne ja sein, dass er das Geld morgen für ein anderes Ressort dringender benötige und dann die Renten nicht mehr bedienen könne.
Allein: Das tut er doch schon die ganze Zeit! Fast ein Drittel der gesamten Rentenausgaben wird bereits heute aus Steuergeldern finanziert. Man kann nicht einfach morgen sagen: ‚Ich kürze jetzt diese Ansprüche.‘ Der Staat steht hier in der Pflicht. Unabhängig davon, ob man es so sieht, dass jeder Rentner ein Drittel aus Steuergeld bekommt, oder ob damit die versicherungsfremden Leistungen bezahlt werden: In beiden Fällen geht es um feste Besitzansprüche. Die ausgezahlte Rente weiß am Ende gar nicht, wie viel Prozent aus Steuern und wie viel aus Beiträgen stammt. Es ist wie mit dem Strom aus der Steckdose: Kommt er aus dem Kernkraftwerk oder von der Windkraftanlage? Am Ende kommt der Strom einfach aus der Steckdose.
Noch schlimmer allerdings ist die Tatsache, dass der Staat in der Vergangenheit mehrfach in die Rentenkasse gegriffen und sich an Geld bedient hat, das ihm gar nicht gehört. Er trägt somit eine erhebliche Mitschuld daran, dass ein so großer Teil der Rente heute überhaupt erst aus Steuergeldern bezahlt werden muss.