Abschaffung der Hundemarke im Kanton Solothurn

Abschaffung der Hundemarke im Kanton Solothurn

Das Problem

Seit der Einführung der obligatorischen Kennzeichnung der Hunde durch Mikrochips braucht es keine Kontrollzeichen mehr.

Die Registrierungspflicht und das Kontrollzeichen am Halsband des Hundes ist eine doppelte und unnötige Kennzeichnung der Hunde, wie auch eine doppelte finanzielle Belastung des Hundehalters und der Hundehalterin.

Entgegen einer häufig verbreiteten Meinung sind die abgegebenen Zeichen kein verlässlicher Beleg für eine bezahlte Hundesteuer. Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass viele Hunde ihre Kontrollzeichen verlieren oder die Hundehalter und Hundehalterinnen die Kontrollzeichen, aus diversen Gründen, bei ihren Hunden gar nicht am Halsband anbringen.  

Auszug aus dem Hundegesetzt:

§ 11
Hundesteuer und Kontrollzeichengebühr
1Für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund hat der Halter oder die Halterin in seiner Wohnsitzgemeinde eine jährliche Hundesteuer von 50 Franken bis maximal 200 Franken und eine Kontrollzeichengebühr gemäss Gebührentarif[6] zu entrichten. Der Kantonsrat kann die Hundesteuer den veränderten Verhältnissen anpassen.
 
2Die Einwohnergemeinden legen für jeden auf ihrem Gebiet gehaltenen Hund die Hundesteuer im Rahmen von Absatz 1 fest.
 
3Die Einnahmen der kantonalen Hundesteuer fallen an die Gemeinde.

Die Gemeinde stellen und unterhalten/leeren mittels Hundesteuer z.B. die Robidog.

Der Kanton verwendet die Kontrollzeichengebühren für ?

Einige Kantone haben im Hundegesetz die Hundemarke durch die neue Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ersetzt. 

Wir fordern den Regierungsrat des Kantons Solothurn zu einem Systemwechsel auf mit Folge einer Anpassung des Hundegesetzes. 

 

 

 

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Hundehalter und Hundehalterinnen Kanton SolothurnPetitionsstarter*in
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Das Problem

Seit der Einführung der obligatorischen Kennzeichnung der Hunde durch Mikrochips braucht es keine Kontrollzeichen mehr.

Die Registrierungspflicht und das Kontrollzeichen am Halsband des Hundes ist eine doppelte und unnötige Kennzeichnung der Hunde, wie auch eine doppelte finanzielle Belastung des Hundehalters und der Hundehalterin.

Entgegen einer häufig verbreiteten Meinung sind die abgegebenen Zeichen kein verlässlicher Beleg für eine bezahlte Hundesteuer. Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass viele Hunde ihre Kontrollzeichen verlieren oder die Hundehalter und Hundehalterinnen die Kontrollzeichen, aus diversen Gründen, bei ihren Hunden gar nicht am Halsband anbringen.  

Auszug aus dem Hundegesetzt:

§ 11
Hundesteuer und Kontrollzeichengebühr
1Für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund hat der Halter oder die Halterin in seiner Wohnsitzgemeinde eine jährliche Hundesteuer von 50 Franken bis maximal 200 Franken und eine Kontrollzeichengebühr gemäss Gebührentarif[6] zu entrichten. Der Kantonsrat kann die Hundesteuer den veränderten Verhältnissen anpassen.
 
2Die Einwohnergemeinden legen für jeden auf ihrem Gebiet gehaltenen Hund die Hundesteuer im Rahmen von Absatz 1 fest.
 
3Die Einnahmen der kantonalen Hundesteuer fallen an die Gemeinde.

Die Gemeinde stellen und unterhalten/leeren mittels Hundesteuer z.B. die Robidog.

Der Kanton verwendet die Kontrollzeichengebühren für ?

Einige Kantone haben im Hundegesetz die Hundemarke durch die neue Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ersetzt. 

Wir fordern den Regierungsrat des Kantons Solothurn zu einem Systemwechsel auf mit Folge einer Anpassung des Hundegesetzes. 

 

 

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Regierungsrat Kanton Solothurn
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Petition am 28. Oktober 2015 erstellt