Atualização do abaixo-assinadoRechtsanspruch auf professionelle Freitodhilfe! - Weil mein Ende nur mir selbst gehört.

Österreichs katholisch indoktrinierte Eliten sind schockiert über Verfassungsgerichtshof

Wolfgang ObermüllerKitzbühel, Áustria
26 de dez. de 2020

Just am 11. Dezember 2020, am internationalen Tag der Menschenrechte, entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien, dass das Verbot der Beihilfe zum „Selbstmord“, wie es der §78 des Österreichischen Strafgesetzbuches bisher festlegte, verfassungswidrig sei. Ausgangspunkt der Argumentation der österreichischen Verfassungsrichter ist dabei die Bundesverfassung, wie sie in Folge des Vertrags von Saint-Germain 1920 festgeschrieben wurde.

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