Petition updateRechtsanspruch auf professionelle Freitodhilfe! -
Weil mein Ende nur mir selbst gehört.Österreichs katholisch indoktrinierte Eliten sind schockiert über Verfassungsgerichtshof

Wolfgang ObermüllerKitzbühel, Austria
Dec 26, 2020
Just am 11. Dezember 2020, am internationalen Tag der Menschenrechte, entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien, dass das Verbot der Beihilfe zum „Selbstmord“, wie es der §78 des Österreichischen Strafgesetzbuches bisher festlegte, verfassungswidrig sei. Ausgangspunkt der Argumentation der österreichischen Verfassungsrichter ist dabei die Bundesverfassung, wie sie in Folge des Vertrags von Saint-Germain 1920 festgeschrieben wurde.
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