Bäume schützen mit einer Baumschutzsatzung für die Stadt Osnabrück
Bäume schützen mit einer Baumschutzsatzung für die Stadt Osnabrück
Warum ist diese Petition wichtig?
"Osnabrücker Baumschutz e.V."
c/o Jürgen Schmitte (1. Vorsitzender)
c/o Tobias Demircioglu (Vorstandsmitglied/Öffentlichkeitsarbeit), Am Markt 19, 49124 Georgsmarienhütte
Bäume haben keine große Lobby! Allzu oft fallen Bäume auch aufgrund der Willkürlichkeit der Kettensäge zum Opfer. Mit dieser Petition wollen wir erreichen, dass die Bäume im Stadtgebiet von Osnabrück eine Lobby bekommen. Denn nur mit einer guten Baumschutz-Satzung lassen sich auch die ältesten Bäume schützen. Schon vor vier Jahren wollte die Stadt Osnabrück eine Baumschutz-Satzung wieder einführen, nachdem diese Anfang der 2001er Jahre abgeschafft wurde. Leider wurde diese vom Rat der Stadt Osnabrück nicht beschlossen. Trotz der vielen Befürworter einer Baumschutz-Satzung wurde das Thema seitdem nicht mehr weiter verfolgt.
Unser gemeinnütziger Verein "Osnabrücker Baumschutz e.V." will mit dieser Petition erreichen, dass der Rat der Stadt Osnabrück sich diesem Thema wieder annimmt. Folgende Forderungen stellen wir an den Rat der Stadt Osnabrück:
- Wiedereinführung einer Baumschutz-Satzung im gesamten Stadtgebiet der Stadt Osnabrück
- Geschützt sollten sein: Laubbäume (inkl. Ginkobaum) mit einem Stammumfang von mindestens 120 cm
- Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 200 cm
- Mehrstämmig gewachsene Bäume, wenn ein Stamm mindestens 80 cm Stammumfang aufweist
Die Baumschutz-Satzung gilt nicht für den Erwerbsgartenbau und im Wald.
Es ist verboten, ohne Genehmigung einen im Rahmen der Baumschutz-Satzung geschützten Baum zu fällen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu verändern.
Nicht verboten sind unaufschiebbare Handlungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Nachweis)!
Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie die Stadt Osnabrück auf, eine Baumschutz-Satzung zu beschließen!
Mit freundlichen Grüßen
"Osnabrücker Baumschutz e.V."