Pflegeversicherung: Kein Zuschlag für ungewollt Kinderlose

311

Steigern wir das auf 500 Unterschriften!
Petitionen mit mehr als 1000 Unterstützern verbessern ihre Erfolgswahrscheinlichkeit um den Faktor 5!

Das Anliegen

Titel

Befreiung ungewollt kinderloser Menschen und von Eltern nach Fehl- oder Totgeburt vom Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung

Forderung

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, § 55 Absatz 3 SGB XI so zu ändern, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose nicht erhoben wird bei

Müttern und Vätern, deren Kind durch eine Fehl- oder Totgeburt verstorben ist, und
Menschen, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen dauerhaft keine leiblichen Kinder bekommen können oder denen eine Schwangerschaft aufgrund erheblicher gesundheitlicher Gefahren ärztlich nicht zugemutet werden kann.
Der Nachweis einer medizinisch bedingten Kinderlosigkeit soll durch eine ärztliche Bescheinigung möglich sein, ohne dass die konkrete Diagnose gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt werden muss.

Begründung

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab Vollendung des 23. Lebensjahres einen zusätzlichen Beitrag entrichten. Dabei wird bislang nicht berücksichtigt, aus welchem Grund ein Mensch keine Kinder hat.

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem der allein von den Versicherten zu tragende Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen soll. Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent bleiben soll, würden als kinderlos eingestufte Menschen künftig insgesamt 4,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens zur Pflegeversicherung entrichten.

Durch diese geplante Erhöhung verschärft sich die Belastung für Eltern nach einer Fehl- oder Totgeburt sowie für Menschen, die aus medizinischen Gründen ungewollt kinderlos geblieben sind. Diese Menschen haben sich nicht bewusst gegen Kinder entschieden. Ihnen wurde die Möglichkeit genommen, ein Kind großzuziehen.

Ich selbst habe mein Kind durch eine Totgeburt verloren. In der Geburtsurkunde ist ausdrücklich „tot geboren“ eingetragen. Dennoch werde ich im Beitragsrecht der Pflegeversicherung als kinderlos behandelt. Aufgrund meines hohen Blutdrucks und der damit verbundenen erheblichen gesundheitlichen Gefahren kann ich keine weiteren Kinder bekommen.

Der Verlust eines Kindes ist für die betroffenen Eltern eine lebenslange seelische Belastung. Wenn diese Eltern anschließend durch das Sozialversicherungsrecht als kinderlos bezeichnet und mit einem zusätzlichen Beitrag belastet werden, wird ihr persönliches Schicksal nicht angemessen berücksichtigt. Für viele Betroffene fühlt sich dies außerdem so an, als werde ihre Elternschaft nicht anerkannt.

Auch Menschen, die wegen einer Erkrankung, einer notwendigen Behandlung oder erheblicher gesundheitlicher Risiken dauerhaft keine Kinder bekommen können, haben ihre Kinderlosigkeit nicht gewählt. Der Kinderlosenzuschlag trifft sie aufgrund eines Zustandes, den sie nicht selbst beeinflussen können.

Es wird mit dieser Petition nicht verlangt, Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen, wenn tatsächlich keine Erziehung stattfinden konnte. Gefordert wird ausschließlich eine soziale Härtefallregelung beim Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung.

Eine datenschutzgerechte Umsetzung ist möglich. Bei medizinisch bedingter Kinderlosigkeit sollte eine ärztliche Bescheinigung genügen, die lediglich bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Diagnose darf gegenüber dem Arbeitgeber nicht offengelegt werden müssen.

Der Deutsche Bundestag wird daher gebeten, die geplante Pflegereform um eine entsprechende Ausnahmeregelung zu ergänzen und Eltern nach einer Fehl- oder Totgeburt sowie nachweislich medizinisch ungewollt kinderlose Menschen dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose zu befreien.

avatar of the starter
Christiane Ghenne-GutzmannPetitionsstarterin/Petitionsstarter

Kommentare von Unterstützer*innen

Updates zur Petition