Ich bitte um Gewährung von Umgang mit meiner 3jährigen Tochter.

Das Problem

Meine Tochter ist 3 Jahre jung, und wurde bislang 4mal Inobhut genommen. Die vergangenen 3 Inobhutnahmen haben sich gerichtlich als nicht gerechtfertigt erwiesen, weswegen ich meine Tochter immer zurück bekam.

Bei der 4.ten Inobhutnahme hat das Jugendamt 100%tigen Sorgerechtentzug und 100%tigen Umgangsverbot beim Gericht beantragt u. gewährt bekommen.

Der Sorgerechtentzug und auch das Umgangsverbot ist wie bei den vergangenen 3 Inobhutnahmen nicht gerechtfertigt gewesen, auch besteht ein psychiatrisches Erziehungsfähigkeitsgutachten, und ein psychologisches Erziehungsfähigkeitsgutachten, beide belegen mich als 100% erziehungsfähig, Frau, sowie das Familiengericht Sigmaringen verlangen ein 3.tes Gutachten, dass ich verweigert habe, da ich nicht jährlich neue Gutachten über mich erstellen lasse, nur weil die vergangenen Gutachten nicht so waren, wie es das Jugendamt erhofft hatte,  sodass die Sache diesmal vor den Oberlandesgericht ausgetragen wird.

Seit Monaten besteht kein Umgang, und die Entfremdung zu meinen Kind wird wieder vom Jugendamt strikt durchgeführt, wobei meine Tochter durch 4malige Trennung zu mir, und wieder Umgangsverbot seelisch-psychische Langzeitschäden erleidet. 

Das darf doch nicht sein dass wieder mal zig Monate lang auf die Psyche eines Kleinkindes, mittels regelmäßiger Inobhutnahmen und Kindesentfremdungen, mein Kind psychisch krank gemacht wird. 

Auch kommt es durch das rechtswidrige Umgangsverbot mit mir (dem Kindesvater) zu einer Beiinträchtigung der Bindungsbereitschaft, zur Verfestigung eines negativen Vaterbildes, mit der Folge einer nicht gelingenden Persönlichkeits- und Autonomieentwicklung meiner Tochter.

Bis zur Gerichtsverhandlung vorm Oberlandesgericht, sollte mindestens Umgang gewährt werden, um zumindestens die seelisch-psychischen Langzeitschäden, was das Jugendamt regelmäßig an meiner Tochter antut, möglichst gering zu halten.

Konrad Krause

Hans-Ruck-Str. 1

88630 Pfullendorf

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konrad krausePetitionsstarter*in
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Das Problem

Meine Tochter ist 3 Jahre jung, und wurde bislang 4mal Inobhut genommen. Die vergangenen 3 Inobhutnahmen haben sich gerichtlich als nicht gerechtfertigt erwiesen, weswegen ich meine Tochter immer zurück bekam.

Bei der 4.ten Inobhutnahme hat das Jugendamt 100%tigen Sorgerechtentzug und 100%tigen Umgangsverbot beim Gericht beantragt u. gewährt bekommen.

Der Sorgerechtentzug und auch das Umgangsverbot ist wie bei den vergangenen 3 Inobhutnahmen nicht gerechtfertigt gewesen, auch besteht ein psychiatrisches Erziehungsfähigkeitsgutachten, und ein psychologisches Erziehungsfähigkeitsgutachten, beide belegen mich als 100% erziehungsfähig, Frau, sowie das Familiengericht Sigmaringen verlangen ein 3.tes Gutachten, dass ich verweigert habe, da ich nicht jährlich neue Gutachten über mich erstellen lasse, nur weil die vergangenen Gutachten nicht so waren, wie es das Jugendamt erhofft hatte,  sodass die Sache diesmal vor den Oberlandesgericht ausgetragen wird.

Seit Monaten besteht kein Umgang, und die Entfremdung zu meinen Kind wird wieder vom Jugendamt strikt durchgeführt, wobei meine Tochter durch 4malige Trennung zu mir, und wieder Umgangsverbot seelisch-psychische Langzeitschäden erleidet. 

Das darf doch nicht sein dass wieder mal zig Monate lang auf die Psyche eines Kleinkindes, mittels regelmäßiger Inobhutnahmen und Kindesentfremdungen, mein Kind psychisch krank gemacht wird. 

Auch kommt es durch das rechtswidrige Umgangsverbot mit mir (dem Kindesvater) zu einer Beiinträchtigung der Bindungsbereitschaft, zur Verfestigung eines negativen Vaterbildes, mit der Folge einer nicht gelingenden Persönlichkeits- und Autonomieentwicklung meiner Tochter.

Bis zur Gerichtsverhandlung vorm Oberlandesgericht, sollte mindestens Umgang gewährt werden, um zumindestens die seelisch-psychischen Langzeitschäden, was das Jugendamt regelmäßig an meiner Tochter antut, möglichst gering zu halten.

Konrad Krause

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Die Entscheidungsträger*innen

Petititionsausschuss vom Land Baden Würtemberg, Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart
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Petition am 23. Mai 2014 erstellt