Demokratie schützen – für ein transparentes Wahlrecht

Demokratie schützen – für ein transparentes Wahlrecht

Am 26. Mai finden nicht nur die Wahlen zum EU-Parlament statt, sondern auch Landes- und Kommunalwahlen. Leider kommt es beim Wahlvorgang noch immer zu Unregelmäßigkeiten, die auf ein intransparentes und unzureichendes Wahlgesetz zurückgehen. Deshalb fordern wir eine Reform der juristischen Grundlage.
Derzeit regeln das Bundeswahlgesetz (BWahlG) und die Landeswahlgesetze (LWG) Ablauf und Durchführung der Wahlen. Diese lassen noch immer zu viel Spielraum für Interpretation. Der Gesetzgeber sollte Wert auf eine Präzisierung der Wahlgesetze legen.
Wir nutzen das Mittel der Petition, um ganz konkret auf die bestehenden Missstände hinzuweisen! Einen politischen Willen, diese abzustellen, können wir derzeit nicht erkennen.
Für den Erhalt einer lebendigen Demokratie sind transparente Wahlen und ziviles Engagement unerlässlich. Deshalb fordern wir eine Reform der Wahlgesetze! Unterstützen Sie uns unter einprozent.de.
Unsere Forderungen:
Keine Doppelwahl bei EU-Wahlen
Bislang ist es für Inhaber doppelter Staatsbürgerschaften möglich in beiden EU-Ländern zu wählen. Dadurch wird das Ergebnis verzerrt. Der Gesetzgeber sollte diese Möglichkeit unterbinden. Mithilfe dieser Maßnahmen ließe sich das Wahlrecht reformieren und transparenter gestalten.
Verkündigung der Ergebnisse
Es sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Ergebnisse laut und deutlich im Wahllokal verkündet werden müssen. Eine Zuwiderhandlung erschwert die Nachvollziehbarkeit der Auszählung. Der Eindruck einer intransparenten Wahl muss dringend vermieden werden. Außerdem muss der Gesetzgeber eine Frist von maximal 48 Stunden festsetzen, die den Termin zur Veröffentlichung der Ergebnisse aller Wahllokale auf den Internetseiten der jeweiligen statistischen Landesämter festlegt.
Urnen versiegeln
Urnen sind mancherorts nur unzureichend oder gar nicht gesichert. Die Versiegelung von Urnen muss ebenfalls gesetzlich festgeschrieben und durchgesetzt werden.
Ausweispflicht
Derzeit ist nicht vorgeschrieben, dass man sich zur Stimmabgabe mit einem Identitätsdokument ausweisen muss. Die Wahlbenachrichtigung genügt. Diese Praxis kann Missbrauch nach sich ziehen.
Öffentlichkeit durchsetzen
Nach §31 des BWahlG sind alle Wahlen öffentlich. Doch immer wieder kommt es zum widerrechtlichen Ausschluss von Wahlbeobachtern, weil die Wahlvorstände nicht ausreichend geschult sind. Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass jeder Interessent an der Auszählung teilnehmen und diese auch nachvollziehbar verfolgen kann.
Orte der (Briefwahl-)Auszählung veröffentlichen
Viele Kommunen veröffentlichen die Auszähllokale der Briefwahl nicht. Eine Vorab-Veröffentlichung aller Auszähllokale auf den Internetseiten der Kommunen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine transparente Wahl.
Permanent-Stifte
In vielen Wahllokalen liegen Bunt- oder Bleistifte aus. Um das Vertrauen der Bürger zu stärken, sollte der Gesetzgeber permanente Stifte bei Wahlen und Abstimmungen vorschreiben.
Neues Briefwahlsystem
Das derzeitige Briefwahlsystem lädt zu Missbrauch und Fälschung ein. Jeder kann mit einer gestohlenen Wahlbenachrichtigung für andere wählen. Deshalb muss das System reformiert werden. Keine Wahl ohne eindeutige Identitätsüberprüfung!
Wahlwerbung
Es fehlt bislang an einer einheitlichen Richtlinie zum Umgang mit Wahlwerbung in und um die Wahllokale. Der Gesetzgeber ist angehalten, eine solche Richtlinie zu verabschieden und durchzusetzen.
Bürgerrechte schützen
Die Teilnahme an der Auszählung ist ein Bürgerrecht. Jeder Versuch, dieses zu beschneiden, muss geahndet werden. Außerdem sollte die Position von Wahlbeobachter gestärkt werden, um jeglichem Missbrauchsversuch den Riegel vorzuschieben.