Ich fordere die Änderung der 9/10 Regelung für Rentner (§5 Abs.11 SGB V) s. Erläuterungen


Ich fordere die Änderung der 9/10 Regelung für Rentner (§5 Abs.11 SGB V) s. Erläuterungen
Das Problem
Schock für viele Frauen bei der Rente: Sie müssen hohe Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, wenn sie nicht die 9/10 Regelung erfüllen. (§5 Abs.11 SGB V vom 1.1.1989)
Ich fordere die Änderung der 9/10 Regelung für Rentner (§5 Abs.11 SGB V) und die Anerkennung der Zeiten einer Familien-Mitversicherung bei einer Beamtenversicherung, sodass die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner möglich ist.
Wer die „9/10-Regelung“ beim Einreichen des eigenen Rentenantrags nicht erfüllt, kann nicht KVdR-Pflichtmitglied werden. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder den Ersatzkassen betrieben.
Pflichtmitglied wird nur, wer in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit bis zum Einreichen des Rentenantrags mindestens zu 90 Prozent (= 9/10-Regelung) gesetzlich versichert gewesen ist oder als Ehepartner in der Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK usw.) versichert war.
Ein Beispiel: Beginnt jemand mit 15 Jahren eine Lehre und hat dann von 1965 bis 2015 gearbeitet, sind das 50 Jahre Berufstätigkeit. Maßgeblich sind die letzten 25 Jahre vor dem Rentenantrag, also ab 1990. In dieser Zeit muss man 90 Prozent, also gut 22,5 Jahre, Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.
Wer also nach diesem Beispiel in den letzten 25 Jahren mehr als 2,5 Jahre privat versichert war oder als Hausfrau eines Beamten in der Familienversicherung einer Beamtenversicherung (KVB) versichert war, kann nicht KVdR-Pflichtmitglied werden und muss dann hohe Beiträge für die Krankenversicherung zahlen. (Die Familienversicherung in einer Beamtenversicherung (KVB) zählt nämlich als private Versicherung).
Wenn das auch auf Sie zutrifft, werden Sie „freiwillig“ in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert. Dann bezahlen Sie einen deutlich höheren Beitrag als die Rentner, welche zu einem viel günstigeren Beitrag bei der KVdR versichert sind und dies bei gleicher Leistung.
Für die Berechnung des Beitragssatzes bei der GKV zählen dann nicht nur die Höhe der eigenen Rente, sondern auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und dergleichen. Außerdem werden die Einkünfte des Ehepartners mit herangezogen. So erklärt sich der relativ hohe Beitrag, den viele schließlich monatlich für die Krankenkasse bezahlen müssen.
Viele Frauen stehen als Hausfrau und Mütter ihrem Mann zur Seite und gehen keine beruflichen Verpflichtungen ein. Ist deren Mann pflichtversichert, sind diese Frauen automatisch kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert und dies ein Leben lang.
Dies empfinde ich als eine große Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Frauen gegenüber, welche zeitweise als Hausfrau, zum Beispiel in der Familienversicherung einer Beamtenversicherung (KVB) mitversichert waren und dadurch jetzt im Rentenalter die 9/10 Regelung nicht erfüllen.
Durch die 9/10 Regelung wird vielen älteren Frauen und auch Männern die Würde genommen, denn es gibt im Leben viel, viel mehr menschliche Leistungen, als nur die Leistungen an die gesetzliche Krankenkasse.
Bitte unterzeichnen Sie und verteilen Sie diese Petition maximal weiter, an alle Freunde und Bekannte und Rentner. Je mehr Stimmen eingehen, umso eher wird die längst überfällige Änderung des Gesetzes eintreten.
Danke für Ihre Unterstützung.

Das Problem
Schock für viele Frauen bei der Rente: Sie müssen hohe Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, wenn sie nicht die 9/10 Regelung erfüllen. (§5 Abs.11 SGB V vom 1.1.1989)
Ich fordere die Änderung der 9/10 Regelung für Rentner (§5 Abs.11 SGB V) und die Anerkennung der Zeiten einer Familien-Mitversicherung bei einer Beamtenversicherung, sodass die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner möglich ist.
Wer die „9/10-Regelung“ beim Einreichen des eigenen Rentenantrags nicht erfüllt, kann nicht KVdR-Pflichtmitglied werden. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder den Ersatzkassen betrieben.
Pflichtmitglied wird nur, wer in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit bis zum Einreichen des Rentenantrags mindestens zu 90 Prozent (= 9/10-Regelung) gesetzlich versichert gewesen ist oder als Ehepartner in der Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK usw.) versichert war.
Ein Beispiel: Beginnt jemand mit 15 Jahren eine Lehre und hat dann von 1965 bis 2015 gearbeitet, sind das 50 Jahre Berufstätigkeit. Maßgeblich sind die letzten 25 Jahre vor dem Rentenantrag, also ab 1990. In dieser Zeit muss man 90 Prozent, also gut 22,5 Jahre, Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.
Wer also nach diesem Beispiel in den letzten 25 Jahren mehr als 2,5 Jahre privat versichert war oder als Hausfrau eines Beamten in der Familienversicherung einer Beamtenversicherung (KVB) versichert war, kann nicht KVdR-Pflichtmitglied werden und muss dann hohe Beiträge für die Krankenversicherung zahlen. (Die Familienversicherung in einer Beamtenversicherung (KVB) zählt nämlich als private Versicherung).
Wenn das auch auf Sie zutrifft, werden Sie „freiwillig“ in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert. Dann bezahlen Sie einen deutlich höheren Beitrag als die Rentner, welche zu einem viel günstigeren Beitrag bei der KVdR versichert sind und dies bei gleicher Leistung.
Für die Berechnung des Beitragssatzes bei der GKV zählen dann nicht nur die Höhe der eigenen Rente, sondern auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und dergleichen. Außerdem werden die Einkünfte des Ehepartners mit herangezogen. So erklärt sich der relativ hohe Beitrag, den viele schließlich monatlich für die Krankenkasse bezahlen müssen.
Viele Frauen stehen als Hausfrau und Mütter ihrem Mann zur Seite und gehen keine beruflichen Verpflichtungen ein. Ist deren Mann pflichtversichert, sind diese Frauen automatisch kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert und dies ein Leben lang.
Dies empfinde ich als eine große Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Frauen gegenüber, welche zeitweise als Hausfrau, zum Beispiel in der Familienversicherung einer Beamtenversicherung (KVB) mitversichert waren und dadurch jetzt im Rentenalter die 9/10 Regelung nicht erfüllen.
Durch die 9/10 Regelung wird vielen älteren Frauen und auch Männern die Würde genommen, denn es gibt im Leben viel, viel mehr menschliche Leistungen, als nur die Leistungen an die gesetzliche Krankenkasse.
Bitte unterzeichnen Sie und verteilen Sie diese Petition maximal weiter, an alle Freunde und Bekannte und Rentner. Je mehr Stimmen eingehen, umso eher wird die längst überfällige Änderung des Gesetzes eintreten.
Danke für Ihre Unterstützung.

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Petition am 15. Mai 2015 erstellt