Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und dem Landeskommando Baden-Württemberg und Einführung von militärfreien Schulen

Das Problem

Seit dem 14.08.2014 besteht zwischen dem Ministerium Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und dem Landeskommando Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung, die es Jugendoffizieren der Bundeswehr erlaubt, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II der allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg im Rahmen schulischer Veranstaltungen über die zur Friedenssicherung möglichen Instrumente der Politik und die damit zusammenhängenden Aufgabenstellungen der Bundeswehr zu informieren.

Diese Kooperationsvereinbarung muss aus folgenden Gründen sofort beendet werden:
- Die Bundeswehr ist kein geeigneter Partner, um über Themen der Friedenssicherung zu informieren.
Die Bundeswehr ist laut Grundgesetz eigentlich nur zur Verteidigung vorgesehen, dennoch beteiligt sich an mehreren Kampfeinsätzen im Ausland, zum Beispiel in Afghanistan, im Irak, in der Türkei und mehreren afrikanischen Ländern (Sudan, Tansania, Somalia, Mali, etc.), teilweise ohne UN-Mandat und/oder legitimiert durch einen Nato-Beschluss.
In keinem dieser Länder hat der Einsatz der Bundeswehr zur Friedenssicherung beigetragen, sondern nur Opfer auf beiden Seiten hervorgebracht.
- laut der Vereinbarung muss die sicherheitspolitische Bildung in den Schulen ausgewogen angelegt sein, dies ist nicht gegeben, so lange nicht auch Friedensorganisationen an der politischen Bildung an Schulen in Baden-Württemberg mitwirken.
- Schülerinnen und Schüler sollen nicht für das Töten von Menschen angeworben werden, sondern zum Frieden erzogen werden.

Ich fordere hiermit das Ministerium Kultus, Jugend und Sport Baden-Württember auf, die bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem Landeskommando Baden-Württemberg sofort zu beenden und den Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg eine Schulbildung im Geiste christlicher Nächstenliebe, Menschlichkeit und Friedensliebe zu ermöglichen, so wie sie im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 vorgeschrieben ist.

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Tina KämmlerPetitionsstarter*in
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Seit dem 14.08.2014 besteht zwischen dem Ministerium Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und dem Landeskommando Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung, die es Jugendoffizieren der Bundeswehr erlaubt, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II der allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg im Rahmen schulischer Veranstaltungen über die zur Friedenssicherung möglichen Instrumente der Politik und die damit zusammenhängenden Aufgabenstellungen der Bundeswehr zu informieren.

Diese Kooperationsvereinbarung muss aus folgenden Gründen sofort beendet werden:
- Die Bundeswehr ist kein geeigneter Partner, um über Themen der Friedenssicherung zu informieren.
Die Bundeswehr ist laut Grundgesetz eigentlich nur zur Verteidigung vorgesehen, dennoch beteiligt sich an mehreren Kampfeinsätzen im Ausland, zum Beispiel in Afghanistan, im Irak, in der Türkei und mehreren afrikanischen Ländern (Sudan, Tansania, Somalia, Mali, etc.), teilweise ohne UN-Mandat und/oder legitimiert durch einen Nato-Beschluss.
In keinem dieser Länder hat der Einsatz der Bundeswehr zur Friedenssicherung beigetragen, sondern nur Opfer auf beiden Seiten hervorgebracht.
- laut der Vereinbarung muss die sicherheitspolitische Bildung in den Schulen ausgewogen angelegt sein, dies ist nicht gegeben, so lange nicht auch Friedensorganisationen an der politischen Bildung an Schulen in Baden-Württemberg mitwirken.
- Schülerinnen und Schüler sollen nicht für das Töten von Menschen angeworben werden, sondern zum Frieden erzogen werden.

Ich fordere hiermit das Ministerium Kultus, Jugend und Sport Baden-Württember auf, die bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem Landeskommando Baden-Württemberg sofort zu beenden und den Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg eine Schulbildung im Geiste christlicher Nächstenliebe, Menschlichkeit und Friedensliebe zu ermöglichen, so wie sie im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 vorgeschrieben ist.

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Tina KämmlerPetitionsstarter*in

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Die Entscheidungsträger*innen

Ministerium für Kultus,
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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Petition am 26. Februar 2015 erstellt