Renate von LucadouFreiburg, Germany
Oct 11, 2023

Neuigkeiten zur Online-Petition: "Für den Erhalt der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg"

Die "Petition 16/554 betr. Rücknahme von Zuwendungsbescheiden", die ich eingereicht hatte und die von mehr als 7600 Personen unterstützt worden war, wird nun beendet.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Datum vom 03.07.2022 folgendes Urteil erlassen:

Im Namen des Volkes

Urteil

"In der Verwaltungssache Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V., vertreten durch den Vorsitzenden,
Hildastr 64, 79102 Freiburg
-Kläger-

gegen

Land Baden-Württemberg, vertreten durch Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Thouretstr. 6 (Postquartier), 70173 Stuttgart,
Az: RA-7171.38-H/27
-Beklagter-

wegen Rückforderungsbescheide bzgl. Subventionen hat das Verwaltungsgericht Freiburg - 9.Kammer - durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Dr. Treiber, den Richter Dickhaut und den Richter am Verwaltungsgericht Gebauer sowie durch den ehrenamtlichen Richter Billharz und die ehrenamtliche Richterin Erhardt auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juli 2023 für Recht erkannt:

Die sieben Zuwendungen für die Jahre 2013 bis 2019 betreffenden Rückforderungsbescheide jeweils vom 25.02.2021 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.

Am 04.10.2023 erging die gerichtliche Mitteilung des Verwaltungsgerichts:

Das Urteil des Verwaltungsberichts Freiburg vom 03.07.2023 ist seit dem 03.10.2023 rechtskräftig.

Damit ist das Ziel der Petition erreicht und die "Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP) von den ungerechtfertigten Rückforderungsansprüchen befreit.

Außerdem sind sämtliche vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gegen den Leiter der Parapsychologischen Beratungsstelle Dr. Dr. Walter von Lucadou angestrengten - aber vollkommen ungerechtfertigten - Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt, bzw. am 21.09.2023 vom Amtsgericht Freiburg abgelehnt worden.

Damit kann die Arbeit der "Parapsychologischen Beratungsstelle" Freiburg durch Walter von Lucadou wie bisher weitergeführt werden. Wegen der nicht mehr vorhandenen finanziellen Förderung und weil das ganze Verfahren die Mittel der WGFP übermäßig in Anspruch genommen hat, auch wenn die Verfahrenskosten von der Beklagten getragen werden müssen, führt Walter von Lucadou seine Beratungstätigkeit ehrenamtlich fort. Wegen der laufenden Kosten der Beratungsstelle ist die WGFP als Trägerin allerdings dringend auf Spenden angewiesen.

Walter von Lucadou: "Wir freuen uns über jede noch so kleine Spende, damit wir die Arbeit der Beratungsstelle auch ohne staatliche Zuschüsse weiter fortsetzen können."

Spendenkonto: Sparkasse Freiburg, IBAB: DE34680501010002056124, BIC: FRSPDE66XXX. Die Gesellschaft ist als steuerlich gemeinnützig anerkannt. Spenden sind nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG 1977 als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Für Beträge unter 100,- Euro dient die Überweisungsquittung als Spendenbeleg. Wir schicken Ihnen aber auch gerne einen separaten Spendenbeleg zu.

Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung der Petition bedanke ich mich bei allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern

und verbleibe mit den besten Grüßen

Ihre

Renate von Lucadou

 

 

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