Ausstellung eines gültigen Reisedokuments für Evin Timtik. Ich fordere die Aufhebung der Einschränkungen in ihr Asylrecht und ihre Reisefreiheit..

Das Problem

Der Asylantrag von Frau Evin Timtik, die im Jahr 2009 nach Österreich kam, wurde positiv beantwortet.

Nachdem die Gültigkeitsdauer ihres Asylpasses ablief, stellte sie einen Antrag zur Ausstellung eines neuen Asylpasses. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Seit 7. März ist sie dazu gezwungen, ohne Ausweis zu leben. Sie hat seit 6 Monaten praktisch keine Reisefreiheit und keine Möglichkeit, ihre formalen Angelegenheiten zu erledigen.

Seit März wurden ihr damit sämtliche Rechte entzogen. Sie wird faktisch wie eine Kriminelle behandelt und lebt gewissermaßen in einem offenen Gefängnis.

Ich ersuche daher um sofortige Ausstellung eines neuen Asylpasses und somit die Gewährleistung ihrer Reisefreiheit.

***

Türkçe imza metin:

2009 yılında Avusturya'ya gelen Evin Timtik'in iltica başvurusu kabul edilmiştir. İltica pasaportunun süresi dolunca, yenisinin verilmesi için başvuran Evin Timtik'e red cevabı verilmiştir. 7 Mart'tan bu yana kimliksiz yaşamak zorunda bırakılmış, bu nedenle yasal bir işlem yapma ve seyahat özgürlüğü fiilen engellenmiştir.
7 Mart 2015 tarihinden bu yana hakları gasp edilen, 'suçlu' muamelesi gören, açık hapishanede tutulan Evin TİMTİK'in pasaportunun ve seyahat özgürlüğünün derhal iade edilmesini talep ediyorum.


( İsim-Meslek-Şehir-İmza)

***

Ein Flüchtling ist eine Person, die
„…aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann…“

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 („Genfer Flüchtlingskonvention“)

***

Brief von Evin Timtik:

"ICH FORDERE MEINEN KONVENTIONSREISEPASS
UND MEINE REISEFREIHEIT ZURÜCK"

Evin Timtik ist anerkannter politischer Flüchtling aus der Türkei mit kurdischen Wurzeln. Nach willkürlichen Einschnitten in ihr Aufenthaltsrecht hat sie sich kurzerhand entschlossen, neben ihrem juristischen Kampf auch auf die Straße zu gehen und vor dem Passcenter des BfA einen Sitzstreik durchzuführen.

Seit 21. August 2015 findet täglich von 10:00-18:00 Uhr an der Ecke Wasagasse/Berggasse im 9. Wiener Bezirk ein Sitzstreik statt.

Die Aktion wird dann insofern es bis dahin keinen positiven Entscheid gibt, bis einschließlich 21. September fortgesetzt.

Evin Timtik ruft alle solidarischen Menschen zur Solidarität auf. Besuche, gemeinsames Flugblattverteilen wären wichtig für sie.

Im Folgenden Evin Timtik's Stellungnahme zu ihrem Fall:

Mein Name ist Evin Timtik. Im Jahr 2009 stellte ich einen Asylantrag. Der Asylprozess wurde positiv abgeschlossen. Seit 8. März 2010 besitze ich einen Asylpaß, mit dem ich überallhin reisen und mich überall aufhalten durfte außer der Türkei.

Nachdem das Gültigkeitsdatum meines Konventionsreisepasses ablief, stellte ich am 7. März 2015 einen Antrag für einen neuen Paß. Ich hätte eigentlich unter den normalen Umständen nach zwei Wochen der Antragstellung meinen Paß bekommen sollen. Ich bekam keine Antwort, obwohl sehr viel Zeit nach der Antragstellung verging.

Immer, wenn ich die Fremdenpolizei fragte, was mit meinem Antrag passiert ist, wurde mir gesagt, dass es viele Anträge gäbe ein Mangel an Personal herrsche, oder es hätte mit mir persönlich gar nichts zu tun sondern nur mit der Antragsdichte. Ich dachte auch, dass es kein Problem geben dürfte, da ich einen positiven Asylbescheid und somit unbefristete Aufenthaltsbewilligung habe.

Ich forderte dann eine Bestätigung an, die ich bei einer Ausweiskontrolle vorweisen könnte. Trotz all meiner Beharrlichkeiten sagten sie mir, dass sie so eine Bestätigung nicht ausstellen dürften und ich mir keine Sorgen machen sollte denn es gebe keine gesetzlichen Hindernisse dafür, um keinen neuen Pass zu bekommen.

Ich verwies naturlich auf eine mögliche Festnahme durch die Polizei, die bei einer Kontrolle das Nichtmitführen eines gültigen Passes als Grund nennen kann. Und es ist kein großes Geheimnis, was ein Fremder ohne Ausweis in Österreich erleben kann. Deshalb sagte ich, dass ich keine Ruhe haben kann, solange ich meinen Pass nicht bekomme. Die Behörden haben kein Recht, mich der Gefahr einer Festnahme auszusetzen. Die Fremdenpolizei lehnte meine Forderung nach einer Bestätigung ab.

Es ist ein Beispiel für schwarzen Humor, dass gerade die Polizeibehörde gewährleistet, dass es bei einer Kontrolle auf keinen Fall zu einer Festnahme kommen wird, wenn ein Fremder keinen gültigen Pass besitzt.

Obendrein habe ich jetzt praktisch ein Ausreiseverbot, obwohl es dafür keinen gesetzlichen Beschluss gibt. Daraufhin stellte ich über meinen Rechtsanwalt wiederholt einen Antrag, in dem ich um möglichst rasche Ausstellung eines neuen Reisepasses ersuchte, damit ich mich ohne Schwierigkeiten bewegen kann. Auch dieser Antrag wurde am 27. Mai 2015 abgelehnt - diesmal mit der Begründung, ich würde die „innere und äußere Sicherheit“ von Deutschland bedrohen.

Ich habe weder in Österreich noch in Deutschland oder sonst irgendwo eine Straftat begangen. Es gab und gibt weder Ermitlungen gegen mich noch irgendeinen Haftbefehl. Trotzdem wurde mir mein Konventionspass mit unbegründeten Behauptungen entzogen. Ich erhob Einspruch gegen diesen Bescheid und forderte meinen Reisepass. Dann hat mein Rechtsanwalt ein Schreiben von der Polizei erhalten, in dem es heißt, wir müßten bis zum Ende der gesetzlichen Frist (6 Monate) warten.

Nachdem ich erfuhr, dass es sich eigentlich um Deutschland handelt, meldete ich mich bei meinem Anwalt in Deutschland, um das zuvor (am 02.12.2013) erteilte Einreiseverbot nach Deutschland aufzuheben. Mein Anwalt war der Meinung, dass es ein Verstoß gegen meine Rechte sei.
Der österreichische Staat stellt mir aufgrund eines Einreiseverbots nach Deutschland keinen Reisepass aus. Und Deutschland hebt das Einreiseverbot nicht auf, weil ich keinen gültigen Reisepass besitze!

Mein letzter Einspruch gegen den negativen Bescheid wurde am 6. Juli 2015 abgelehnt. Laut eines Berichts vom Innenministerium sei ich „eine Bedrohung für die innere und äußere Sicherheit des Staates“. Der Inhalt dieses Berichtes wird nicht veröffentlicht, denn er wurde als "geheim" markiert.

Wie kann alleine eine Person die Sicherheit eines Landes bedrohen? Der wirkliche Grund für dieses Urteil ist meine sozialistische Einstellung. Sie betrachten meine Gedanken und meine Einstellung als gefährlich.

Europa spielt den Apostel der Demokratie aber verbietet Meinungen! Ich wurde in der Türkei aus den gleichen Gründen verurteilt, in Zeitungen als "Selbsmordattentäterin" dargestellt. Es sollte inzwischen international bekannt sein, dass in der Türkei bereits zahlreiche Menschen, die für demokratische Rechte kämpften und der Regierung unliebsam waren, als "Selbsmordattentäter" lanciert und in der Folge sogar von der Polizei hingerichtet wurden.

Ich musste meine Heimat verlassen, weil meine Freiheit und mein Leben gefährdet waren. Selbst wenn ich meine Verwandschaft in Deutschland besuchen möchte, darf ich das nicht, weil es ein Einreiseverbot gibt. Ich habe auch keine Möglichkeit in irgendein anderes Land zu reisen, denn ich muss mich ohne Pass in Österreich aufhalten.

Seit 7. März 2015 besitze ich keinen gültigen Pass mehr.
Seit 7. März 2015 habe ich keine Reisefreiheit mehr. Und es wird auch sonst kein Reisedokument ausgestellt, damit ich reisen kann. Ich werde von der Fremdenpolizei und vom Innenministerium benachteiligt und wie eine Vebrecherin behandelt.
Seit 7. März 2015 lebe ich unter massivem Druck in einem „offenen Gefängnis“.

Ich möchte die österreichischen Behörden fragen: Was wollen Sie damit erreichen? Wo soll ich leben? Seit sechs Monaten weist ihr alle meine Anträge und Einsprüche zurück.

Da ich keinen anderen Ausweg sehe, beginne ich mit einem Zelt-Protest und erkläre hiermit, dass ich nicht eher aufgeben werde, bis ich meine Rechte zurückbekomme!

Asylrecht wurde uns nicht geschenkt, es wurde von Menschen in aller Welt unter Einsatz des Lebens erkämpft!

Ich fordere die sofortige Ausstellung meines Reisepasses!

Evin Timtik
E-Mail: evin.asylstreik@gmail.com
Tel: (+43) 681 106 362 51

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Evin TimtikPetitionsstarter*in
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Das Problem

Der Asylantrag von Frau Evin Timtik, die im Jahr 2009 nach Österreich kam, wurde positiv beantwortet.

Nachdem die Gültigkeitsdauer ihres Asylpasses ablief, stellte sie einen Antrag zur Ausstellung eines neuen Asylpasses. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Seit 7. März ist sie dazu gezwungen, ohne Ausweis zu leben. Sie hat seit 6 Monaten praktisch keine Reisefreiheit und keine Möglichkeit, ihre formalen Angelegenheiten zu erledigen.

Seit März wurden ihr damit sämtliche Rechte entzogen. Sie wird faktisch wie eine Kriminelle behandelt und lebt gewissermaßen in einem offenen Gefängnis.

Ich ersuche daher um sofortige Ausstellung eines neuen Asylpasses und somit die Gewährleistung ihrer Reisefreiheit.

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Türkçe imza metin:

2009 yılında Avusturya'ya gelen Evin Timtik'in iltica başvurusu kabul edilmiştir. İltica pasaportunun süresi dolunca, yenisinin verilmesi için başvuran Evin Timtik'e red cevabı verilmiştir. 7 Mart'tan bu yana kimliksiz yaşamak zorunda bırakılmış, bu nedenle yasal bir işlem yapma ve seyahat özgürlüğü fiilen engellenmiştir.
7 Mart 2015 tarihinden bu yana hakları gasp edilen, 'suçlu' muamelesi gören, açık hapishanede tutulan Evin TİMTİK'in pasaportunun ve seyahat özgürlüğünün derhal iade edilmesini talep ediyorum.


( İsim-Meslek-Şehir-İmza)

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Ein Flüchtling ist eine Person, die
„…aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann…“

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 („Genfer Flüchtlingskonvention“)

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Brief von Evin Timtik:

"ICH FORDERE MEINEN KONVENTIONSREISEPASS
UND MEINE REISEFREIHEIT ZURÜCK"

Evin Timtik ist anerkannter politischer Flüchtling aus der Türkei mit kurdischen Wurzeln. Nach willkürlichen Einschnitten in ihr Aufenthaltsrecht hat sie sich kurzerhand entschlossen, neben ihrem juristischen Kampf auch auf die Straße zu gehen und vor dem Passcenter des BfA einen Sitzstreik durchzuführen.

Seit 21. August 2015 findet täglich von 10:00-18:00 Uhr an der Ecke Wasagasse/Berggasse im 9. Wiener Bezirk ein Sitzstreik statt.

Die Aktion wird dann insofern es bis dahin keinen positiven Entscheid gibt, bis einschließlich 21. September fortgesetzt.

Evin Timtik ruft alle solidarischen Menschen zur Solidarität auf. Besuche, gemeinsames Flugblattverteilen wären wichtig für sie.

Im Folgenden Evin Timtik's Stellungnahme zu ihrem Fall:

Mein Name ist Evin Timtik. Im Jahr 2009 stellte ich einen Asylantrag. Der Asylprozess wurde positiv abgeschlossen. Seit 8. März 2010 besitze ich einen Asylpaß, mit dem ich überallhin reisen und mich überall aufhalten durfte außer der Türkei.

Nachdem das Gültigkeitsdatum meines Konventionsreisepasses ablief, stellte ich am 7. März 2015 einen Antrag für einen neuen Paß. Ich hätte eigentlich unter den normalen Umständen nach zwei Wochen der Antragstellung meinen Paß bekommen sollen. Ich bekam keine Antwort, obwohl sehr viel Zeit nach der Antragstellung verging.

Immer, wenn ich die Fremdenpolizei fragte, was mit meinem Antrag passiert ist, wurde mir gesagt, dass es viele Anträge gäbe ein Mangel an Personal herrsche, oder es hätte mit mir persönlich gar nichts zu tun sondern nur mit der Antragsdichte. Ich dachte auch, dass es kein Problem geben dürfte, da ich einen positiven Asylbescheid und somit unbefristete Aufenthaltsbewilligung habe.

Ich forderte dann eine Bestätigung an, die ich bei einer Ausweiskontrolle vorweisen könnte. Trotz all meiner Beharrlichkeiten sagten sie mir, dass sie so eine Bestätigung nicht ausstellen dürften und ich mir keine Sorgen machen sollte denn es gebe keine gesetzlichen Hindernisse dafür, um keinen neuen Pass zu bekommen.

Ich verwies naturlich auf eine mögliche Festnahme durch die Polizei, die bei einer Kontrolle das Nichtmitführen eines gültigen Passes als Grund nennen kann. Und es ist kein großes Geheimnis, was ein Fremder ohne Ausweis in Österreich erleben kann. Deshalb sagte ich, dass ich keine Ruhe haben kann, solange ich meinen Pass nicht bekomme. Die Behörden haben kein Recht, mich der Gefahr einer Festnahme auszusetzen. Die Fremdenpolizei lehnte meine Forderung nach einer Bestätigung ab.

Es ist ein Beispiel für schwarzen Humor, dass gerade die Polizeibehörde gewährleistet, dass es bei einer Kontrolle auf keinen Fall zu einer Festnahme kommen wird, wenn ein Fremder keinen gültigen Pass besitzt.

Obendrein habe ich jetzt praktisch ein Ausreiseverbot, obwohl es dafür keinen gesetzlichen Beschluss gibt. Daraufhin stellte ich über meinen Rechtsanwalt wiederholt einen Antrag, in dem ich um möglichst rasche Ausstellung eines neuen Reisepasses ersuchte, damit ich mich ohne Schwierigkeiten bewegen kann. Auch dieser Antrag wurde am 27. Mai 2015 abgelehnt - diesmal mit der Begründung, ich würde die „innere und äußere Sicherheit“ von Deutschland bedrohen.

Ich habe weder in Österreich noch in Deutschland oder sonst irgendwo eine Straftat begangen. Es gab und gibt weder Ermitlungen gegen mich noch irgendeinen Haftbefehl. Trotzdem wurde mir mein Konventionspass mit unbegründeten Behauptungen entzogen. Ich erhob Einspruch gegen diesen Bescheid und forderte meinen Reisepass. Dann hat mein Rechtsanwalt ein Schreiben von der Polizei erhalten, in dem es heißt, wir müßten bis zum Ende der gesetzlichen Frist (6 Monate) warten.

Nachdem ich erfuhr, dass es sich eigentlich um Deutschland handelt, meldete ich mich bei meinem Anwalt in Deutschland, um das zuvor (am 02.12.2013) erteilte Einreiseverbot nach Deutschland aufzuheben. Mein Anwalt war der Meinung, dass es ein Verstoß gegen meine Rechte sei.
Der österreichische Staat stellt mir aufgrund eines Einreiseverbots nach Deutschland keinen Reisepass aus. Und Deutschland hebt das Einreiseverbot nicht auf, weil ich keinen gültigen Reisepass besitze!

Mein letzter Einspruch gegen den negativen Bescheid wurde am 6. Juli 2015 abgelehnt. Laut eines Berichts vom Innenministerium sei ich „eine Bedrohung für die innere und äußere Sicherheit des Staates“. Der Inhalt dieses Berichtes wird nicht veröffentlicht, denn er wurde als "geheim" markiert.

Wie kann alleine eine Person die Sicherheit eines Landes bedrohen? Der wirkliche Grund für dieses Urteil ist meine sozialistische Einstellung. Sie betrachten meine Gedanken und meine Einstellung als gefährlich.

Europa spielt den Apostel der Demokratie aber verbietet Meinungen! Ich wurde in der Türkei aus den gleichen Gründen verurteilt, in Zeitungen als "Selbsmordattentäterin" dargestellt. Es sollte inzwischen international bekannt sein, dass in der Türkei bereits zahlreiche Menschen, die für demokratische Rechte kämpften und der Regierung unliebsam waren, als "Selbsmordattentäter" lanciert und in der Folge sogar von der Polizei hingerichtet wurden.

Ich musste meine Heimat verlassen, weil meine Freiheit und mein Leben gefährdet waren. Selbst wenn ich meine Verwandschaft in Deutschland besuchen möchte, darf ich das nicht, weil es ein Einreiseverbot gibt. Ich habe auch keine Möglichkeit in irgendein anderes Land zu reisen, denn ich muss mich ohne Pass in Österreich aufhalten.

Seit 7. März 2015 besitze ich keinen gültigen Pass mehr.
Seit 7. März 2015 habe ich keine Reisefreiheit mehr. Und es wird auch sonst kein Reisedokument ausgestellt, damit ich reisen kann. Ich werde von der Fremdenpolizei und vom Innenministerium benachteiligt und wie eine Vebrecherin behandelt.
Seit 7. März 2015 lebe ich unter massivem Druck in einem „offenen Gefängnis“.

Ich möchte die österreichischen Behörden fragen: Was wollen Sie damit erreichen? Wo soll ich leben? Seit sechs Monaten weist ihr alle meine Anträge und Einsprüche zurück.

Da ich keinen anderen Ausweg sehe, beginne ich mit einem Zelt-Protest und erkläre hiermit, dass ich nicht eher aufgeben werde, bis ich meine Rechte zurückbekomme!

Asylrecht wurde uns nicht geschenkt, es wurde von Menschen in aller Welt unter Einsatz des Lebens erkämpft!

Ich fordere die sofortige Ausstellung meines Reisepasses!

Evin Timtik
E-Mail: evin.asylstreik@gmail.com
Tel: (+43) 681 106 362 51

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Evin TimtikPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

ministerbuero@bmi.gv.at
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Bundesministerium für Inneres
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Bundesamt für Fremdemwesen und Asyl
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Petition am 26. August 2015 erstellt