

ME/CFS: Strenge Neutralität für medizinische Gutachter!
Das Anliegen
Wir fordern die DRV sowie das BMAS auf, sicherzustellen, dass Gutachter/innen in Verfahren zu ME/CFS,
Long COVID und Post-Vac strengen Neutralitätskriterien unterliegen. Med. Gutachter, die diese
Krankheitsbilder öffentlich und pauschal als psychosomatisch oder psychogen darstellen und damit den aktuellen wissenschaftlichen Konsens ignorieren, müssen von der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten ausgeschlossen werden.
Begründung
1. Verstoß gegen das gesetzliche Neutralitätsgebot.
Medizinische Gutachter in sozialrechtlichen Verfahren sind nach § 406 ZPO (i.V.m. § 118 SGG) zu absoluter
Objektivität und Unvoreingenommenheit verpflichtet. Eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung ist nicht mehr gewährleistet, wenn Gutachter im Vorfeld öffentlich eine feste, dogmatische Ablehnung gegenüber der organischen Natur einer Erkrankung demonstrieren.
2. Missachtung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft.
Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Begutachtungen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen (§ 15 SGB VI).Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert ME/CFS als neurologische Erkrankung. Bundesbehörden wie das Robert Koch-Institut (RKI) und führende Universitätskliniken (u.a. das Charité Fatigue Centrum) bestätigen den organischen,
neuroimmunologischen Charakter der Erkrankungen. Wer diese international anerkannten Standards ignoriert und Betroffene psychosomatisch fehldiagnostiziert, verstößt gegen den medizinischen Standard.
3. Existenzbedrohung für die Versicherten.
Die systematische Beauftragung voreingenommener Gutachter führt zu einer hohen Quote ungerechtfertigter Ablehnungen von Erwerbsminderungsrenten. Dies stürzt schwerstkranke, teils bettlägerige Menschen in den sozialen Absturz und die Armut. Das sozialrechtliche Verfahren wird dadurch ad absurdum geführt. Wir fordern daher: einen bundesweiten Kriterienkatalog der DRV, der Gutachter bei nachgewiesener öffentlicher Voreingenommenheit gegen spezifische Krankheitsbilder sperrt. Die Verpflichtung von Gutachtern zu Leitlinien-basierten Fortbildungen bezüglich der Post-Exertional Malaise (PEM). Eine spürbare Erleichterung für Patienten, befangene Gutachter bereits im Vorfeld der Untersuchung abzulehnen.
„Diese Petition setzt sich primär für die Rechte von ME/CFS-Erkrankten in sozialrechtlichen Verfahren ein. Da Betroffene von Long COVID und Post-Vac vor absolut identischen systemischen Hürden bei Gutachtern stehen, schließt diese Forderung sie explizit ein.“
Wichtiger Hinweis zum aktuellen Verfahren:
Diese Petition wurde bereits offiziell beim Deutschen Bundestag eingereicht und ist dort unter der Petitions-ID 202790 und dem Aktenzeichen 3-21-11-8221-018501 registriert. Mit Ihrer Unterschrift auf dieser Plattform verstärken Sie den öffentlichen Druck auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), während das parlamentarische Prüfverfahren im Hintergrund läuft!

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Das Anliegen
Wir fordern die DRV sowie das BMAS auf, sicherzustellen, dass Gutachter/innen in Verfahren zu ME/CFS,
Long COVID und Post-Vac strengen Neutralitätskriterien unterliegen. Med. Gutachter, die diese
Krankheitsbilder öffentlich und pauschal als psychosomatisch oder psychogen darstellen und damit den aktuellen wissenschaftlichen Konsens ignorieren, müssen von der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten ausgeschlossen werden.
Begründung
1. Verstoß gegen das gesetzliche Neutralitätsgebot.
Medizinische Gutachter in sozialrechtlichen Verfahren sind nach § 406 ZPO (i.V.m. § 118 SGG) zu absoluter
Objektivität und Unvoreingenommenheit verpflichtet. Eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung ist nicht mehr gewährleistet, wenn Gutachter im Vorfeld öffentlich eine feste, dogmatische Ablehnung gegenüber der organischen Natur einer Erkrankung demonstrieren.
2. Missachtung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft.
Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Begutachtungen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen (§ 15 SGB VI).Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert ME/CFS als neurologische Erkrankung. Bundesbehörden wie das Robert Koch-Institut (RKI) und führende Universitätskliniken (u.a. das Charité Fatigue Centrum) bestätigen den organischen,
neuroimmunologischen Charakter der Erkrankungen. Wer diese international anerkannten Standards ignoriert und Betroffene psychosomatisch fehldiagnostiziert, verstößt gegen den medizinischen Standard.
3. Existenzbedrohung für die Versicherten.
Die systematische Beauftragung voreingenommener Gutachter führt zu einer hohen Quote ungerechtfertigter Ablehnungen von Erwerbsminderungsrenten. Dies stürzt schwerstkranke, teils bettlägerige Menschen in den sozialen Absturz und die Armut. Das sozialrechtliche Verfahren wird dadurch ad absurdum geführt. Wir fordern daher: einen bundesweiten Kriterienkatalog der DRV, der Gutachter bei nachgewiesener öffentlicher Voreingenommenheit gegen spezifische Krankheitsbilder sperrt. Die Verpflichtung von Gutachtern zu Leitlinien-basierten Fortbildungen bezüglich der Post-Exertional Malaise (PEM). Eine spürbare Erleichterung für Patienten, befangene Gutachter bereits im Vorfeld der Untersuchung abzulehnen.
„Diese Petition setzt sich primär für die Rechte von ME/CFS-Erkrankten in sozialrechtlichen Verfahren ein. Da Betroffene von Long COVID und Post-Vac vor absolut identischen systemischen Hürden bei Gutachtern stehen, schließt diese Forderung sie explizit ein.“
Wichtiger Hinweis zum aktuellen Verfahren:
Diese Petition wurde bereits offiziell beim Deutschen Bundestag eingereicht und ist dort unter der Petitions-ID 202790 und dem Aktenzeichen 3-21-11-8221-018501 registriert. Mit Ihrer Unterschrift auf dieser Plattform verstärken Sie den öffentlichen Druck auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), während das parlamentarische Prüfverfahren im Hintergrund läuft!

Die Entscheidungsträger
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Petition am 6. November 2026 erstellt