Verbesserung des Status der Lehrbeauftragten der Universität Göttingen jetzt sofort!


Verbesserung des Status der Lehrbeauftragten der Universität Göttingen jetzt sofort!
Das Problem
Wir Lehrbeauftragten der Universität Göttingen befinden uns in einem prekären Arbeitsverhältnis, das eigentlich keines ist, weil wir als selbstständig gelten und lediglich ein Honorar für die geleisteten Unterrichtsstunden erhalten. Der tarifliche Stundensatz einer festangestellten Lehrkraft ist erheblich höher. Da wir nicht als Arbeitnehmer_innen gelten, gibt es für uns auch keine arbeitsrechtlichen Sicherheiten wie Honorarfortzahlung im Krankheitsfall und finanzielle Abdeckung der Semesterferien. Die Universität übernimmt keine Sozialversicherungsanteile für uns. Angesichts des bescheidenen Einkommens ist es Lehrbeauftragten kaum möglich, das Geld für eine Krankenversicherung selbst aufzubringen, von Rentenversicherungsbeiträgen ganz zu schweigen.
Die Lehraufträge werden von Semester zu Semester erneuert - ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung. Somit gibt es keine langfristige Planungssicherheit für uns. Zwar wäre ohne uns eine Aufrechterhaltung des bestehenden Lehrangebots nicht möglich und es besteht durchaus Interesse daran, erfahrene Lehrkräfte zu halten. Aber die verbale Wertschätzung, die wir durchaus erfahren, schlägt sich nicht in einer angemessenen Bezahlung nieder.
Mit unseren Honoraren, die in den letzten Jahren kaum erhöht wurden, werden ausschließlich die Unterrichtsstunden vergütet. Unberücksichtigt bleiben:
- Vorbereitungszeiten
- Prüfungsentwürfe
- Korrekturarbeiten
- zunehmende Verwaltungstätigkeiten
- Teilnahme an Konferenzen
- Evaluationen
- E-Mail-Korrespondenz
- Beratung der Studierenden außerhalb des Unterrichts
Daher fordern wir:
- kurzfristig eine angemessene Vergütung in Anlehnung an TV-L 13, d. h. ein Basishonorar zzgl. Entgelt für Arbeitsstunden außerhalb des Unterrichts
- Vertretung durch den Personalrat und Mitbestimmung in den Hochschulgremien
- mittelfristig Umwandlung von dauerhaften Lehraufträgen in feste Dauerarbeitsstellen
Das Problem
Wir Lehrbeauftragten der Universität Göttingen befinden uns in einem prekären Arbeitsverhältnis, das eigentlich keines ist, weil wir als selbstständig gelten und lediglich ein Honorar für die geleisteten Unterrichtsstunden erhalten. Der tarifliche Stundensatz einer festangestellten Lehrkraft ist erheblich höher. Da wir nicht als Arbeitnehmer_innen gelten, gibt es für uns auch keine arbeitsrechtlichen Sicherheiten wie Honorarfortzahlung im Krankheitsfall und finanzielle Abdeckung der Semesterferien. Die Universität übernimmt keine Sozialversicherungsanteile für uns. Angesichts des bescheidenen Einkommens ist es Lehrbeauftragten kaum möglich, das Geld für eine Krankenversicherung selbst aufzubringen, von Rentenversicherungsbeiträgen ganz zu schweigen.
Die Lehraufträge werden von Semester zu Semester erneuert - ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung. Somit gibt es keine langfristige Planungssicherheit für uns. Zwar wäre ohne uns eine Aufrechterhaltung des bestehenden Lehrangebots nicht möglich und es besteht durchaus Interesse daran, erfahrene Lehrkräfte zu halten. Aber die verbale Wertschätzung, die wir durchaus erfahren, schlägt sich nicht in einer angemessenen Bezahlung nieder.
Mit unseren Honoraren, die in den letzten Jahren kaum erhöht wurden, werden ausschließlich die Unterrichtsstunden vergütet. Unberücksichtigt bleiben:
- Vorbereitungszeiten
- Prüfungsentwürfe
- Korrekturarbeiten
- zunehmende Verwaltungstätigkeiten
- Teilnahme an Konferenzen
- Evaluationen
- E-Mail-Korrespondenz
- Beratung der Studierenden außerhalb des Unterrichts
Daher fordern wir:
- kurzfristig eine angemessene Vergütung in Anlehnung an TV-L 13, d. h. ein Basishonorar zzgl. Entgelt für Arbeitsstunden außerhalb des Unterrichts
- Vertretung durch den Personalrat und Mitbestimmung in den Hochschulgremien
- mittelfristig Umwandlung von dauerhaften Lehraufträgen in feste Dauerarbeitsstellen
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Petition am 10. Mai 2016 erstellt