
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
genau wie befürchtet wird auch mit dem neuem Entwurf von Jens Spahn die Selbstbestimmung ausgehebelt.
Glücklicherweise sind diesmal die entsprechenden Stellungnahmen sehr zeitnah aufgetaucht - obwohl das BMG eine doch recht seltsame Vorstellung von Zusammenarbeit hat.
Zitat VdK: "Wir als VdK wurden zudem daran gehindert, Einfluss zu nehmen. Denn die inhaltliche Abstimmung im Ministerium ist bereits erfolgt, und zwar vor der Anhörung der Verbände am heutigen Nachmittag."
Neben den Verbänden haben sich u.a. die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern geäußert:
"Neuer Referentenentwurf des Intensivpflege- und
Rehabilitationsstärkungsgesetzes darf so nicht
verabschiedet werden – jegliche Angemessenheitsprüfung
widerspricht der UN-BRK" Link zur Erklärung
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel sagt in einem Interview zum Thema Bestandsschutz: "Dusel bezeichnete den Bestandsschutz aber als "ein Indiz für bevorstehende Verschlechterungen". Denn sonst bräuchte man ihn nicht, argumentierte der Behindertenbeauftragte."
Die Partei Die Linke stellt nun nach der kleinen Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen ebenfalls eine Anfrage zum Thema IPReG . Selbst die SPD findet inzwischen deutliche Worte zum Thema:
"Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten müssen selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Im vorliegenden Referentenentwurf bleiben Fragen offen. Dies zeigen auch die Stellungnahmen, die wir bisher von den Verbänden der Betroffenen erhalten haben. Diese Regelung und die Stellungnahmen dazu werden wir genau prüfen." Quelle
Besonders deutlich wird der Widerspruch in der Pressemitteilung des VdK: "Patienten wären so abhängig von der Bewertung der Krankenkasse, ob ihnen und ihrer Situation in der eigenen Häuslichkeit eine Teilhabe an der Gesellschaft zugetraut wird. Damit wird ihnen die Selbstbestimmung über den Verbleib in der eigenen Wohnung entzogen. Das ist eine schlimme Vorstellung. Es darf niemand gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen, erst recht nicht rein aus finanziellen Gründen. Patienten müssen jederzeit ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, wo sie leben wollen. Das gebietet allein das in der Verfassung verankerte Recht auf Freizügigkeit.“"
WIR KÄMPFEN WEITER für den Erhalt unserer Selbstbestimmung.
Grundrechte gelten für ALLE !
Wir stehen weiterhin mit unserer Mahnwache jeden Freitag von 11 - 13 Uhr vor dem Bundesministerium für Gesundheit in Berlin und werden in dieser Woche - Woche Nr. 18 - tatsächlich zwei Protestler ablösen die sich vor dem BMG symbolisch seit Mittwoch 12 Uhr angekettet haben.