Übernahme aus Tierheimen

Dagmar Schmidt fragt vor 2 Wochen in ihrem auf Klärung angelegten Kommentar:
Generell stimme ich dem ja zu. Aber wie ist es bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim, wo niemand ggf. weiß, woher das Tier kommt? Gibt es da auch ein Bußgeld? Sorry, aber das habe ich nicht verstanden.
Dem kann, da es sich im Petitum immer nur um nicht registrierte Tiere handelt, durch eine umgehende Registrierung durch das Tierheim abgeholfen werden.
Wenn ein Tierheim herren- oder frauenlose Tiere aufgreift, bleibt die Pflicht, sich als Übernehmer beim Tieranbieter einer Registrierung zu vergewissern, mangels einer auskunftspflichtigen oder - fähigen anbietenden Person gegenstandslos.
Wird das Tier dann vom Aufnehmer registriert, ist die Sache OK.
Nicht gesetzlich geregelt, sondern Gegenstand einschlägiger Etats (Land/Kommunen), sollte eine öffentlich rechtliche Unterstützung von Tierheimen bei der Registrierung aufgegriffener Tiere sein/werden.