Tilman KlugeBad Homburg 61352, Germany
12 Mar 2022

Zum Bild: Wer nicht nach informationen wühlen will, braucht einen anderen (unbürokratischen) Zugang zu ihnen, z.B. einen einheitlichen Register

I Hinweis zum Verteiler und die Notwendigkeit, alle Bundesländer zu adressieren


a) Die Adressierung der Petition an die Bundesländer (Landesparlamente) ergibt sich aus dem Grundgesetz. Lt. Art. 74 Abs.1 Nr.20 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung (vgl. v.a. Art.72 Abs.1 GG) auch auf den Tierschutz.

II zu Kap. 1.3aa der Petition:

In den Diskussionen zu dieser Petition zeigt sich zunehmend, daß ein Schwerpunkt auf einer Pflicht von Züchtern und national wie international tätigen Händlern liegen muß, Käufer üder andere Übernehmer von Tieren unverlangt zu informieren.
Die Verantwortung der Käufer oder Übernehmer, sich stattdessen selbst einschlägig zu vergewissern, findet in dem erheblichen Umfang der relevanten Rechtsmaterie ihre Grenzen zumindest für juristische Laien. Insoweit sind Empfehlungen, Hundehalter u.a. sollten (man beachte den Konjunktiv!) sich selbst informieren, gut gemeint, aber in einer Gesamtschau der Materie völlig unzureichend.

III Rechtliche Bestimmungen & Kommentare (1)

Es zeigt sich, daß es eine umfangreiche Zahl von einschlägigen Regeln gibt, die sich z.T. aber auf spezielle Zwecke (z.B. Tollwutbekämpfung) beschränken.
Die Petition verfolgt das Ziel, ein einheitliches Register mit den Grunddaten der Tiere zu erstellen. Unter einer individuellen Kennziffer kann dann auf jedes Tier bundes- oder sogar eu-weit "zugegriffen" und evtl. rechtliche Ungereimtheiten schnell geklärt werden.

Tierschutz-Hundeverordnung (Bund idF v. 25.11.2021)

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/963 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2021 mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnungen (EU) 2016/429, (EU) 2016/1012 und (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Identifizierung und Registrierung von Equiden und zur Aufstellung von Muster-Identifizierungsdokumenten für diese Tiere

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2020 zum Schutz des EU-Binnenmarkts und der Verbraucherrechte vor den negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren (2019/2814(RSP))

Liste der deutschen Einreiseorte gemäß Artikel 34 Abs. 3 der VO (EU) Nr. 576/2013

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. - Heimtiere

Heimtierverordnung Baden Württemberg (2019), insbes. S. rechtliche Bestimmungen

IV andere Literatur

BMEL - Welpenhandel: leider oft keine saubere Sache

EKD - "Sie meinen es offenbar nicht ernst" - die Kirchen und der Tierschutz

Tierschutz / Tierkennzeichnung - Wikipedia

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