Werkzeug für die Verwaltung


Ich kann mir vorstellen, daß aus der Sicht mancher Leser die Petition ein wenig "bürokratisch" daherkommt. Der Verzicht auf (ansonsten durchaus richtige) Thesen wie "Welpenmißhandlung bekämpfen" macht hier aber Sinn.
Denn zum Bekämpfen von kriminellem Handeln geht es letztendlich darum, Rechtsverstöße, unter denen z.B. v.a. ge- bzw. mißhandelte Welpen leiden, zu verfolgen und zu ahnden.
Fahnden und Ahnden funktionieren aber nun mal nicht mit Resolutionen und Parolen. Denn die Verfolgungsbehörden (z.B. Veterinärämter) können mit Resolutionen und Parolen, auch wenn diese noch so gut gemeint sind, nichts anfangen. Da hilft vielmehr nur "furztrockene" Juristerei.
Eine verfolgende Behörde (...) muß exakt begründen, warum sie Übeltäter/innen "auf´s Dach steigt". Hierauf haben der Übeltäter oder die Übeltäterin ein verbrieftes Recht (vgl. z.B. §39 BVwVfG).
Es ist ein Vorzug des Rechtsstaates, daß jede/r Bürger/in die gleichen Rechte hat, und seien diese Leute noch so "schräge Vögel". Wenn es mit diesem Recht schon klemmen würde, bliebe die Verfolgung von Kriminellen, auch Menschen, die Tiere kriminell handeln und behandeln, erfolglos.
Diese Petition dient also dazu, die Ermittlung von Fakten, mittels derer Kriminelle überführt und ihre Taten erfolgreich geahndet werden ((vgl. 11. Abschn. TierSchG, der sowohl Ordnungswidrigkeits- als auch Straftatbestände anführt, s.a. Petition Kap.III.2b), zu erleichtern, zu fördern und zu verfolgen.
Dem "Werkzeugkasten" einer guten Verwaltung (eine gute Verwaltung hat mit Bürokratie nix zu tun!) soll hiermit ein weiteres knackiges Werkzeug hinzugefügt werden.
Dieses Werkzeug ist der Tierregister, wobei die Eintragung anders als bisher verpflichtend, nicht nur freiwillig (dann würde die Datenlage "löcherig") sein soll.
Parolen und Resolutionen können und sollen in der Öffentlichkeit zu mehr Sensibilität für das Erkennen von Tiermißhandlungen führen und haben daher einen guten Zweck.