
Landesweites Verbot des weltlichen Glockenläutens in der Nacht
Das Anliegen
Ob in kleinen Dörfern oder Städten: Unzählige Bürgerinnen und Bürger erleben jede Nacht denselben frustrierenden Kampf um ihren Schlaf. Grund dafür ist das unerbittliche nächtliche Glockengeläut der Kirchen zur bloßen Zeitanzeige. Diese ständigen Unterbrechungen durch den weltlichen Stundenschlag rauben Schichtarbeitern, Familien und Anwohnern wertvollen Schlaf und stellen ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar.
Das nächtliche Geläut im erweiterten Zeitfenster von 21 Uhr bis 9 Uhr morgens, vor allem während der heißen Tropennächte, ist eine erhebliche Belastung. Die starre Standard-Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr greift zu kurz, da sie der Realität vieler Menschen widerspricht, die wegen Schicht- oder Frühdiensten zu abweichenden Zeiten schlafen müssen. Wenn der Lärm von Autos bereits zu Geschwindigkeitsbegrenzungen in Form von Tempo-30-Zonen führt, fehlt jegliches Verständnis dafür, warum es keinen gesetzlichen Schutz vor nächtlichem Glockenlärm gibt.
Die Durchsetzung auf kommunaler Ebene ist für Betroffene mühsam und führt selten zum Erfolg, da örtliche Entscheidungsträger das Thema meiden. Hier ist der Gesetzgeber auf Landesebene gefordert: Der Schutz der menschlichen Gesundheit muss zwingend über einer veralteten, mittelalterlichen Tradition stehen. Das Argument, man könne sich seinen Wohnort frei aussuchen, ist angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt weltfremd. Bei der Zunahme tropischer Nächte ist auch das bloße Fensterschließen keine Option. Klimaanlagen sind nicht für jedermann erschwinglich und in denkmalgeschützten Gebäuden oft gar verboten.
Rechtlich ist die Lage klar zu trennen: Während das kultische Läuten (Gottesdienste, Gebete) unter dem Schutz der Religionsfreiheit steht, ist der weltliche Uhrschlag eine reine Zeitanzeige ohne religiösen Charakter. Lärmstudien des Umweltbundesamtes und der Europäischen Umweltagentur belegen, dass nächtlicher Lärm zu erheblichen gesundheitlichen Folgeschäden wie Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt.
Unsere Forderung an den Landtag:
Wir fordern den Landtag auf, das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) so anzupassen, dass der weltliche Stundenschlag (Zeitschlag) in der Zeit von 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr morgens landesweit untersagt wird.
Es braucht eine klare gesetzliche Regelung auf Landesebene, die den Schutz der Nachtruhe und die Gesundheit der Bevölkerung höher bewertet als eine im digitalen Zeitalter überflüssige Tradition.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift für erholsamen Schlaf und echten Lärmschutz in unserem Bundesland!
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Das Anliegen
Ob in kleinen Dörfern oder Städten: Unzählige Bürgerinnen und Bürger erleben jede Nacht denselben frustrierenden Kampf um ihren Schlaf. Grund dafür ist das unerbittliche nächtliche Glockengeläut der Kirchen zur bloßen Zeitanzeige. Diese ständigen Unterbrechungen durch den weltlichen Stundenschlag rauben Schichtarbeitern, Familien und Anwohnern wertvollen Schlaf und stellen ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar.
Das nächtliche Geläut im erweiterten Zeitfenster von 21 Uhr bis 9 Uhr morgens, vor allem während der heißen Tropennächte, ist eine erhebliche Belastung. Die starre Standard-Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr greift zu kurz, da sie der Realität vieler Menschen widerspricht, die wegen Schicht- oder Frühdiensten zu abweichenden Zeiten schlafen müssen. Wenn der Lärm von Autos bereits zu Geschwindigkeitsbegrenzungen in Form von Tempo-30-Zonen führt, fehlt jegliches Verständnis dafür, warum es keinen gesetzlichen Schutz vor nächtlichem Glockenlärm gibt.
Die Durchsetzung auf kommunaler Ebene ist für Betroffene mühsam und führt selten zum Erfolg, da örtliche Entscheidungsträger das Thema meiden. Hier ist der Gesetzgeber auf Landesebene gefordert: Der Schutz der menschlichen Gesundheit muss zwingend über einer veralteten, mittelalterlichen Tradition stehen. Das Argument, man könne sich seinen Wohnort frei aussuchen, ist angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt weltfremd. Bei der Zunahme tropischer Nächte ist auch das bloße Fensterschließen keine Option. Klimaanlagen sind nicht für jedermann erschwinglich und in denkmalgeschützten Gebäuden oft gar verboten.
Rechtlich ist die Lage klar zu trennen: Während das kultische Läuten (Gottesdienste, Gebete) unter dem Schutz der Religionsfreiheit steht, ist der weltliche Uhrschlag eine reine Zeitanzeige ohne religiösen Charakter. Lärmstudien des Umweltbundesamtes und der Europäischen Umweltagentur belegen, dass nächtlicher Lärm zu erheblichen gesundheitlichen Folgeschäden wie Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt.
Unsere Forderung an den Landtag:
Wir fordern den Landtag auf, das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) so anzupassen, dass der weltliche Stundenschlag (Zeitschlag) in der Zeit von 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr morgens landesweit untersagt wird.
Es braucht eine klare gesetzliche Regelung auf Landesebene, die den Schutz der Nachtruhe und die Gesundheit der Bevölkerung höher bewertet als eine im digitalen Zeitalter überflüssige Tradition.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift für erholsamen Schlaf und echten Lärmschutz in unserem Bundesland!
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Petition am 8. September 2026 erstellt