
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Zuerst einmal vielen Dank für die vielen Zeichnungen . Ganz besonderer Dank gilt jenen, welche im Kommentarfeld noch weitere Argumente für diese Kanalquerungsmöglichkeit für den Radverkehr brachten, etwa der Hinweis auf die laufende Entwicklung der Gewerbegebiete in Borgstedtfelde und Büdelsdorf. In einem Bundesland, in dem Verantwortliche das Geschehen nur aus der Windschutzscheibenperspektive betrachten, in dem sicherheitsbewußt und regelkonform Alltagsradfahrende als Verkehrsbehinderungen betrachtet werden, in dem das Fahrrad nicht als gleichberechtigtes Fahrzeug, sondern als Sportgerät für Schönwettertouren betrachtet wird, fruchten solche Argumente leider nicht. Da bedarf es der Brechstange der formalen Anträge, Widersprüche und Einsprüche sowie Einreden. Aber was nützt es, wenn die Einrede nicht gelesen wird? Die technischen Hinwese zur Umsetzbarkeit sind irrelevant, wenn schon keine Bedarfsprüfung erfolgte. Genau das ist der Kritikpunkt an Planung und Planfeststellung. Der Wunsch war bekannt, das Land hatte der Änderung des § 3 FStrG im Bundesrat zugestimmt.
Wegen eines erfreulich neutralen Artikels in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung ist der Anteil der Zeichner aus dem Raum Rendsburg erfreulich hoch. Das zeigt aber auch, wie sehr das Land nicht nur am Willen des Bundesgesetzgebers und der Zukunftsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur vorbeigeplant hatte.
Autogerechte 6 statt bisher 4 Spuren für den Kfz-Verkehr kommen auf den Neubau der Rader Hochbrücke, auch weil die A7 als "Gemeindeverbindungsstraße" genutzt wird. Es wird an der Auffahrt vor der Brücke aufgefahren, gleich danach abgefahren; deshalb bekommt der Kfz-Verkehr die zusätzlichen Spuren, damit die rechte Spur für die Kurzstreckenfahrer Aber ein Radweg wurde auf der Querung über den Nord-Ostsee-Kanal nicht eingeplant.
Gestern war Stichtag für die Einreichung der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der erfolgten Planfeststellung trotz Rechtslage. Wir durften annehmen, dass der Antrag auf Planfeststellung nach Juli 2020 erfolgte, da die Unterlagen im Winter 2020/21 ausgelegt wurden. Hinzu kommt eine klare Positionierung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz. Damit ist es Aufgabe der Verwaltungen, zum Klimaschutz beizutragen.
Warum wurde jetzt keine Klage eingereicht? Ich hatte aufgrund einer Empfehlung eine namhafte Anwaltskanzlei gefunden, ein Rechtsanwalt mit Erfahrung vor dem Bundesverwaltungsgericht und Planfeststellungen dieser Dimension war sehr interessiert am Thema. Selbst wenn man verlöre, würde das Bundesverwaltungsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach feststellen, dass in Zukunft bei jedem derartigen Projekt eine Prüfung auf Radwegebedarf erfolgen müsse. Daher sei es für Verbandsklagen interessant. Also schrieb ich den ADFC Bundesverband an. Die Deutsche Umwelthilfe hatte ich im Vorfeld schon einmal über den Vorgang informiert. Leider haben diese Verbände das Anliegen noch nicht einmal geprüft. Ich kann derzeit leider nicht einmal im Ansatz das Honorar eines Anwaltes tragen, die wenigen Zusagen von Privatpersonen hätten die für den Fall einer Niederlage geschätzten 10.000 € nicht gedeckt, im Falle eines Sieges wären aufgrund der Honorare auch enorme Kosten enstanden. Im Asozialstaat Bundesrepublik Deutschland, welcher mir schon im Annahmeverzug durch meinen Ex-Teilzeitarbeitgeber 2019 nicht half, bin ich, der wirtschaftlich und gesndheitlich vorgeschädigt in die Pandemie ging, mal wieder an ökonomischer Gewalt gescheitert. Aufgrund meiner Soziophobie sowie schlechten Vernetzung hatte ich es leider nicht geschaft, die wirtschaftliche Schwäche zu kompensieren und Gelder einzuwerben. Umso dankbarer bin ich Euch und Euren Netzwerken, dass Ihr diese Peition unterstützt hattet. Ich hätte Euch liebend gern mitgeteilt, dass die Angelegenheit vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt würde.
Eine Petition an den Landtag ist angesichts der anstehenden Wahlen vorerst aussichtslos. Nach Konstituierung des neuen Landtages wäre eigentlich eine Petition geboten, welche das Totalversagen inklusive mutmaßlichem Rechtsbruch durch die Landesverwaltung aufarbeitet. Es darf nicht konsequenzlos bleiben, dass schleswig-holsteinische Landesverkehrspolitik den volkswirtschaftlich schädlichen Kfz-Verkehr einseitig bevorzugt, während sie nachhaltige Mobilitätsformen diskriminiert. Ein weiteres Beispiel der praktizierten Verkehrsmittelapartheid in Schleswig-Holstein ist, dass die Fahrradnovelle der StVO von 1997 bis heute heute nicht umgesetzt wurde. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat etwa noch 2019 die Ortsdurchfahrt der K1 durch Alt Duvenstedt nicht nach Stand der Technik neugestaltet, sondern wieder einseitig einen breiteren Gehweg gebaut und auf Kosten der Verkehrssicherheit rechtswidrig in beide Richtungen mit Zeichen 240 StVO versehen (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 33). Das ist leider kein Einzelfall, wie Berichte aus anderen Landesteilen belegen.
Ich für meinen Teil begebe mich in die Innere Immigration. Solange diese Strukturen in Land und Kommunen nicht aufgebrochen sind, wird sich nichts ändern. Nur-Autofahrer haben keinen Blick für die Belange derer, welche andere Verkehrsmittel wählen und mit ihren Steuern die Automobilität subventionieren. Die Sozialdemokraten hätten trotz guter Kräfte wie Matthias Stein (MdB, SPD, Kiel) nicht besser gehandelt. Bei Jamaika sitzen die Grünen drin, sie tragen nun Mitverantwortung für dieses Versagen der Landespolitik und der -verwaltung. Der Christdemokrat Gero Storjohann (MdB, CDU, Segeberg-Stormarn-Mitte) hatte im Bundestag für die Gesetzesänderung hin zu Radwegen auf Brückenneubauten für Bundesfernstraßen plädiert. Doch in seinem Landesverband kamen seine Argumente offensichtlich nicht an. Die Bundestagsreden sind in der Petition indirekt verlinkt. Würden Wahlen etwas ändern, wären sie verboten. Für mich als politischen Menschen istes unerträglich, was derzeit läuft. Anstatt aktiv Klimaschutz u betreiben,wird nur die Erderwärmung zusätzlich durch Heiße Luft der leeren Versprechungen angeheizt.
Angesichts meiner Erfahrungen in größter Not im monatelangen Annahmeverzug durch meinen Ex-Teilzeitarbeitgeber, weiß ich, dass dieser Staat kein Interesse daran hat, Menschen wirklich zu helfen. Der Leviathan greift nur dann mit seiner Staatsquote kräftig beim Annahmeverzuglohn zu. Auch andere Erfahrungen, nicht nur in der Verkehrspolitik spielen eine Rolle bei meiner Entscheidung, etwa die fehlende Unterstützung für durch ökonomische Gewalt wirtschaftlich und gesundheitlich geschädigte Personen. Im Mai werde ich voraussichtlich das erste Mal seit meiner Volljährigkeit bei einer Parlamentswahl nicht zur Wahlurne schreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Torben Frank