Freilassung von Mutter und Rückführung ihres Kindes

Freilassung von Mutter und Rückführung ihres Kindes
Warum ist diese Petition wichtig?

Die KESB Biel/Bienne entzog Frau S.C. das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch während sich das Kind im Mutterleib befand.
Während die werdende Mutter in der Klinik Waldau festgehalten wurde, wurde ihr als weitere Schutzmassnahme, das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr noch Ungeborenes entzogen.
Entgegen dem Grundsatz „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“ war der Eingriff der KESB hier von Anfang an unverhältnismässig.
Das alles führte dazu, dass Frau S.C. am 30.10.2015 mit ihrer damals 14 monatigen Tochter spurlos verschwand. Man liess ihr keine weitere Möglichkeit, als dass sie ihre Tochter im Kinderheim in Biel abholte und seither nicht wieder zurückkam. Am 21.06.2016 fand man sie schliesslich in Frankreich und entriss ihr erneut ihre Tochter, welche wohlauf war.
Es wird viel Leid angerichtet und es stellt sich die Frage, ob eine Trennung von Mutter und Kind tatsächlich angezeigt ist, wenn ein fast 2 jähriges Kind nach 8 Monaten wohlauf ist?
Wir haben versucht mit der KESB einen Weg zu finden, dass man eine solche Verhaftung vermeiden könnte. Die KESB zeigte sich in keinem Punkt kooperativ. Dies zum Leid der Betroffenen. Mit wahrem Kinderschutz hat das nichts zu tun.
Mit der Änderung des neuen Vormundschaftsgesetzes plädiert man auf mehr Selbstbestimmung und dürfte damit erwarten, dass unter Einbezug der Betroffenen Entscheide gefällt werden. Dies wird nur in seltenen Fällen tatsächlich praktiziert. Die heute zur Anwendung praktizierenden Methoden, sind in dem Sinne nicht gesetzeskonform und die Massnahmen kommen einer Folter gleich.
Wir fordern die Freilassung der Mutter Sarah C. aus der Gefangenschaft und die sofortige Rückführung ihrer Tochter, so wie es sich gehört und auch dem Interesse des Kindes ist.
Die liebende Mutter zweier Kinder braucht uns jetzt und unsere Anteilnahme. Ich bitte Sie diese Petition zu unterstützen und weiter zu teilen.