Keine Steuergeschenke an internationalen Sportverbände - UEFA, FIFA und IOC etc.

Petition geschlossen.

Diese Petition hat 2.195 Unterstützer

Das Anliegen

Petitionen an den Bundesrat, die Stände- und an die Nationalräte:innen 

Keine Steuergeschenke an internationalen Sportverbände wie UEFA, FIFA, IOC, etc.

  • Bestechung
  • Korruption
  • Intransparenz
  • Menschenrechtsverletzungen

Es ist naiv anzunehmen, dass der Korruptionssumpf, die Missachtung der Menschenrechte und die Intransparenz um die internationalen Sportverbände und ihre Funktionäre bekämpft werden kann, solange diese wie eine sizilianische Gangsterfamilie agieren können. Mit der Unterstützung von korrupten Funktionären, Sponsoren und Politikern erwirtschaften dies Milliardengewinne und werden (fast) nicht besteuert.

Die Skandale um die Vergabe der WM an Katar und die Missachtung der Menschenrechte zeigt, wie unzureichend die Schweizer Politik die internationalen Verbände reguliert und überwacht. Statt die Menschenrechte einzufordern und Korruption zu bekämpfen, applaudieren die Politiker den internationalen Sportverbänden und waschen ihre Hände in Unschuld.

Jetzt braucht es dringend einen Neuanfang, damit Bestechung, Korruption, Intransparenz und Menschenrechtsverletzungen kontrollierbar werden.

Die internationalen Verbände und seine Töchter geniessen Steuerfreiheit, andere Verbände sind zumindest steuerlich begünstigt. Dem Ruf des Standorts Schweiz ist die Präsenz solcher privilegierter Vereine, von denen einzelne eher Schaltzentralen eines Milliardengeschäfts sind, schädlich und für die Schweizer Demokratie nicht länger tragbar.

«Ist es wirklich legitim, diesen multinationalen Organisationen Steuergeschenke zu machen, wenn diese jährlich Hunderte von Millionen Franken Gewinn einstreichen und Millionenboni an die Funktionäre bezahlen?»

Die wiederholten Skandale rund um die grossen internationalen Sportverbände zeigen, dass die Reformfähigkeit dieser Organisationen beschränkt ist. Die aktuellen Debatten rund um die FIFA machen deutlich, dass sich die Politik nicht länger aus der Regulierung der grossen Sportverbände raushalten kann. Vornehmlich UEFA, FIFA und IOC sind heute faktisch weit mehr als privatrechtliche Sportverbände. Sie sind genauso milliardenschwere Konzerne der Unterhaltungsindustrie wie weltpolitische Akteure geworden. Daraus rechtfertigt sich ein erhöhter Legitimationsbedarf gegenüber Öffentlichkeit und Politik. Es ist kaum mehr nachvollziehbar, wieso für Organisationen mit einem so grossen Anteil an kommerzieller Aktivität die Möglichkeit der Befreiung von der direkten Bundessteuer bestehen soll.

Keine oder fast keine Steuern, trotz einer Bilanzsumme in Milliardenhöhen und unzähligen Tochterfirmen auf der ganzen Welt. Die internationalen Sportverbände und ihre Töchter, wie die FIFA, UEFA, IOK, IOC u. a., werden weiterhin wie ein gemeinnütziger Verein besteuert – also gleich wie ein Kaninchenzüchterverein. Auch andere internationale Verbände bezahlen kaum oder keine Steuern. 

Die Schweizer Regierung (Bundesrat, Stände- und Nationalräte) werden aufgefordert, zeitnah rechtsverbindliche Vorgaben für alle internationalen Verbände und deren Tochtergesellschaften zu erarbeiten und diese aktiv zu kontrollieren und durchzusetzen. 

 

Es werden folgende verbindlichen Richtlinien für alle internationale Verbände in der Schweiz gefordert:

1.     Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 56 DBG muss wie folgend geändert werden:  

g. juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, für den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist. Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig. Der Erwerb und die Verwaltung von wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen gelten als gemeinnützig, wenn das Interesse an der Unternehmenserhaltung dem gemeinnützigen Zweck untergeordnet ist, keine geschäftsleitenden Tätigkeiten ausgeübt werden und eine maximale Bilanzsumme von 100 Millionen ausweisen;

h. juristische Personen, die gesamtschweizerisch Kultuszwecke verfolgen, für den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist und eine maximale Bilanzsumme von 100 Millionen ausweisen;

2.     Strikte Einhaltung der «Universal Declaration of Human Rights»; 

3.     Volle Transparenz bei den Finanzen, Boni-Zahlungen und der Vergabe von internationalen Anlässen;

4.     Verbände, die eine Bilanzsumme von über 100 Millionen ausweisen, sind steuerpflichtig und müssen diese wie jede juristische Person versteuern (Bund, Kantone, Gemeinden); 

5.     Anlässe dürfen nur an Länder vergeben werden, die die Menschenrechte gemäss der „Universal Declaration of Human Rights“ einhalten;

6.     Die weibliche Integration fördern und dementsprechend ein weibliche, langjährige Nationalmannschaft haben; 

7.     Anlässe dürfen nur an Nationen vergeben werden, die in der Vergangenheit eine dementsprechende langjährige, sportliche Tradition aufweise und zu mindestens 50 % eine bestehende Infrastruktur (Nachhaltige Anlässe) besitzen, um diese für die Veranstaltungen nutzen können.

 

Zwingende Sanktionierung bei Zuwiderhandlungen gegen die verbindlichen Richtlinien 

1.     Der Verband darf so lange keine Tätigkeit mehr in der Schweiz ausüben, bis er bewiesen hat, dass er die Richtlinien befolgt; 

2.     Hält sich ein internationaler Verband nicht an die Richtlinien, so muss der Bundesrat dessen Tätigkeit in der Schweiz aberkennen und die weiten Geschäftsfähigkeiten verbieten. 

avatar of the starter
Peter HablützelPetitionsstarterin/Petitionsstarter

Updates zur Petition