UEFA, DFB und der Umgang mit dem GG

Im UEFA Evaluationsbericht für die EM 24 heißt es auf S.15/16
“Der DFB verweist in seiner Bewerbung darauf, dass ‘das deutsche Grundgesetz unveräußerliche Rechte und Freiheiten garantiert und [dass] Deutschland sämtliche bedeutenden Menschenrechtsmechanismen auf europäischer und internationaler Ebene beigetreten ist.’ Nähere Einzelheiten hierzu finden sich in den Veröffentlichungen des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte.
Die Bewerbung des DFB ist hinsichtlich der politischen, gesellschaftlichen und Umweltaspekte von hoher Qualität und erfüllt die allgemeinen Anforderungen in diesem Bereich klar.”
Da haben DFB und darauf folgend auch UEFA wohl vergessen, daß das Grundgesetz, das der DFB immerhin ausdrücklich erwähnt, sich nicht nur auf die Menschenrechte und Umwelt bezieht oder wie man mit dem GG rechtlich korrekt umgeht.