🐾 Kein Tierleid für menschlichen Genuss – „Vernünftiger Grund“ im Tierschutzgesetz

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Das Anliegen

🐾 Das Problem

Tiere sind fühlende Lebewesen. Sie können Schmerzen, Angst und Leid empfinden. Trotzdem werden ihnen in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens Schmerzen, Leiden, Schäden oder der Tod zugefügt, weil Menschen Tiere nutzen, konsumieren oder sich an ihrer Nutzung erfreuen möchten.

Das geltende Tierschutzgesetz schützt Tiere grundsätzlich vor Schmerzen, Leiden und Schäden, stellt dabei aber auf den Begriff des „vernünftigen Grundes“ ab. Dadurch können Handlungen gegenüber Tieren rechtlich zulässig sein, obwohl sie für das Tier mit erheblichen Belastungen verbunden sind.

Besonders problematisch ist die Frage, wann menschliche Interessen einen solchen Grund darstellen können. Tiere werden unter anderem für die Ernährung, bestimmte Freizeitaktivitäten, Unterhaltung, sportliche Betätigung oder andere Formen menschlicher Nutzung eingesetzt. Dabei steht häufig ein menschlicher Wunsch oder Vorteil einem erheblichen Eingriff in das Leben und Wohlbefinden des Tieres gegenüber.

Wir stellen deshalb die grundsätzliche Frage:

Darf der Wunsch eines Menschen nach Genuss, Unterhaltung, Bequemlichkeit oder Vergnügen ausreichen, um einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder sogar den Tod zuzufügen?

Aus unserer Sicht darf menschliches Vergnügen allein kein ausreichender Grund für Tierleid sein.

Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift, um den Ausdruck "vernünftiger Grund" klarer zu definieren und Schlupflöcher zu schließen, die das Wohl von Tieren gefährden. Keine Form von Genuss, Unterhaltung oder persönlichem Vergnügen sollte je als ausreichender Grund betrachtet werden dürfen, ein Tier zu verletzen, leiden zu lassen oder zu töten. Wir müssen sicherstellen, dass das Tierschutzgesetz seinem Namen gerecht wird und wirklich als Schutz für Tiere fungiert.

Ich fordere den Bundestag auf, das Tierschutzgesetz zu überarbeiten und klarzustellen, dass persönliche Bequemlichkeit oder Vergnügen niemals als "vernünftiger Grund" akzeptiert werden dürfen. Tiere verdienen einen besseren Schutz, und wir als Gesellschaft sind in der Verantwortung, diesen zu gewährleisten.

Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um den Stimmen der Tiere in unserer Gemeinschaft Gehör zu verschaffen. Gemeinsam können wir einen wirklichen Unterschied machen und auf eine Zukunft hinarbeiten, in der das Wohl der Tiere an erster Stelle steht.

Natürlich müssen notwendige Maßnahmen zum Schutz eines Tieres weiterhin möglich bleiben – beispielsweise eine tiermedizinisch notwendige Behandlung oder die Erlösung eines unheilbar leidenden Tieres. Es geht nicht darum, jede Form eines Eingriffs in das Leben eines Tieres zu verbieten.

Es geht darum, den Schutz der Tiere dort zu stärken, wo menschlicher Genuss, Unterhaltung oder persönliches Vergnügen dem Wohl des Tieres gegenüberstehen.

Tiere können nicht selbst entscheiden, ob sie für unsere Zwecke genutzt werden möchten. Sie können nicht widersprechen und ihre eigenen Interessen nicht gegenüber Menschen durchsetzen.

Deshalb brauchen sie einen stärkeren gesetzlichen Schutz.

Menschliche Wünsche sollten nicht automatisch schwerer wiegen als das Leben und Wohlbefinden eines Tieres.

🐾 1. Menschlicher Genuss darf kein „vernünftiger Grund“ für Tierleid sein

Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass menschlicher Genuss, Unterhaltung, persönliches Vergnügen oder Bequemlichkeit allein keinen ausreichenden „vernünftigen Grund“ darstellen dürfen, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.

Der Schutz des Tieres soll gegenüber rein persönlichen Interessen des Menschen gestärkt werden.

🚫 2. Gewalt gegen Tiere für Unterhaltung und Vergnügen begrenzen

Der Gesetzgeber soll den Schutz von Tieren vor Gewalt, Schmerzen, Leiden und Schäden bei Aktivitäten, die überwiegend der Unterhaltung, dem persönlichen Vergnügen oder der Freizeitgestaltung dienen, deutlich stärken.

Kein Tier soll leiden oder verletzt werden müssen, damit Menschen Unterhaltung erleben, Sport betreiben oder persönliche Freude und Vergnügen daraus ziehen können.

Aktivitäten, bei denen Tiere erheblichen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Todesgefahren ausgesetzt werden, sollen deshalb strenger gesetzlich geregelt, kontrolliert und – wenn kein überwiegender sachlicher Grund zum Schutz oder zur Versorgung des Tieres besteht – verboten werden.

🍽️ 3. Tierleid zur Befriedigung menschlicher Konsumwünsche stärker begrenzen

Der Gesetzgeber soll prüfen und gesetzlich klarstellen, dass die Befriedigung menschlicher Konsumwünsche allein keinen ausreichenden Grund darstellen darf, einem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder dessen Leben zu beenden.

Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, ob die Nutzung eines Tieres tatsächlich notwendig ist oder ob für den Menschen zumutbare tierleidfreie Alternativen zur Verfügung stehen.

Das Ziel muss sein, vermeidbares Tierleid konsequent zu reduzieren und den Schutz des Tieres gegenüber bloßen menschlichen Konsuminteressen zu stärken.

Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens eines Tieres sollen davon unberührt bleiben.

⚖️ 4. Den Begriff „vernünftiger Grund“ im Tierschutzgesetz klarer definieren

Der Gesetzgeber soll den Begriff des „vernünftigen Grundes“ im Tierschutzgesetz eindeutig und nachvollziehbar definieren.

Es soll klar geregelt werden, dass ein bloßes menschliches Interesse an Genuss, Unterhaltung, persönlichem Vergnügen, Bequemlichkeit oder Freizeitgestaltung grundsätzlich nicht ausreicht, um einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.

Bei der rechtlichen Bewertung soll das Wohl und die Schutzbedürftigkeit des Tieres stärker berücksichtigt werden. Dabei muss nachvollziehbar geprüft werden, ob die Handlung tatsächlich erforderlich ist und ob eine zumutbare, tierleidfreie Alternative besteht.

Gleichzeitig sollen notwendige Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Tieren, medizinisch erforderliche Behandlungen sowie die tierschutzgerechte Erlösung eines unheilbar leidenden Tieres weiterhin möglich bleiben.

🩺 5. Notwendige tiermedizinische Maßnahmen ausdrücklich schützen

Der Gesetzgeber soll sicherstellen, dass notwendige tiermedizinische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens eines Tieres weiterhin möglich und rechtlich eindeutig geschützt sind.

Tierärztliche Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und andere medizinisch erforderliche Maßnahmen können für ein Tier vorübergehend mit Schmerzen, Stress oder Belastungen verbunden sein. Sie dienen jedoch dem Schutz des Tieres und dürfen deshalb nicht mit vermeidbarem Tierleid gleichgesetzt werden.

Ebenso soll die tierschutzgerechte Erlösung eines Tieres von unheilbarem und erheblichem Leiden weiterhin möglich bleiben, wenn keine Aussicht auf eine angemessene Heilung oder Linderung besteht.

Entscheidend soll sein, dass solche Eingriffe tatsächlich dem Schutz und Wohl des Tieres dienen und medizinisch begründet sind – und nicht menschlichem Vergnügen, Genuss oder persönlichem Vorteil.

🔎 6. Verstöße konsequenter kontrollieren und ahnden

Der Gesetzgeber soll sicherstellen, dass Verstöße gegen den Schutz von Tieren konsequent kontrolliert, dokumentiert und angemessen geahndet werden.

Dazu sollen die zuständigen Behörden über ausreichende personelle und fachliche Möglichkeiten verfügen, um Hinweise auf Tierquälerei und vermeidbares Tierleid zeitnah zu prüfen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Insbesondere soll überprüft werden, ob die rechtliche Begründung eines Eingriffs tatsächlich einen „vernünftigen Grund“ darstellt oder ob lediglich menschlicher Genuss, Unterhaltung, Bequemlichkeit oder persönliches Vergnügen dahintersteht.

Bei nachgewiesenen Verstößen sollen wirksame und abschreckende Konsequenzen vorgesehen werden, damit der gesetzliche Schutz von Tieren nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird.

📋 7. Tierschutz bei gesetzlichen Entscheidungen stärker berücksichtigen

Der Gesetzgeber soll den Schutz und das Wohlergehen von Tieren bei allen relevanten gesetzlichen und politischen Entscheidungen stärker berücksichtigen.

Bei Regelungen, die Tiere betreffen, soll künftig nachvollziehbar geprüft werden, welche Auswirkungen eine Entscheidung auf das Leben, die Gesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Tiere hat.

Dabei sollen insbesondere vermeidbare Schmerzen, Leiden, Schäden und Tötungen so weit wie möglich verhindert werden.

Menschliche Interessen und wirtschaftliche Vorteile sollen nicht automatisch Vorrang vor dem Schutz der Tiere haben. Wenn für einen menschlichen Zweck zumutbare und tierleidfreie Alternativen bestehen, sollen diese bei politischen und rechtlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt werden.

Ziel ist ein Tierschutz, der nicht nur auf dem Papier besteht, sondern bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Gesetze tatsächlich eine zentrale Rolle spielt.

❤️🐾 Der Grund

Tiere sind keine Gegenstände und keine Mittel, die Menschen nach Belieben für ihre eigenen Interessen nutzen können. Sie sind fühlende Lebewesen, die Schmerzen, Angst, Stress und Leid empfinden können.

Trotzdem erleben Tiere täglich Leid, weil Menschen sie für ihre eigenen Zwecke nutzen. Sie werden gehalten, gezüchtet, konsumiert, zur Unterhaltung eingesetzt oder für Freizeitaktivitäten genutzt. In vielen Fällen stehen dabei menschliche Wünsche, Gewohnheiten, wirtschaftliche Interessen oder persönliches Vergnügen im Mittelpunkt.

Das deutsche Tierschutzgesetz enthält bereits einen wichtigen Grundsatz: Niemand darf einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Doch genau dieser Begriff lässt in der Praxis einen erheblichen Bewertungsspielraum.

Wir möchten deshalb erreichen, dass klarer geregelt wird, wann ein Eingriff in das Leben und Wohlbefinden eines Tieres tatsächlich gerechtfertigt sein kann.

Ein menschlicher Wunsch nach Genuss, Unterhaltung, Bequemlichkeit oder persönlichem Vergnügen sollte nicht allein ausreichen, um einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder den Tod zuzufügen.

Dabei geht es nicht darum, notwendige tiermedizinische Behandlungen, Rettungsmaßnahmen oder die tierschutzgerechte Erlösung eines unheilbar leidenden Tieres zu verhindern. Solche Maßnahmen dienen dem Schutz des Tieres und müssen weiterhin möglich sein.

Es geht vielmehr um die Frage, ob vermeidbares Tierleid gerechtfertigt werden darf, wenn der eigentliche Grund lediglich darin liegt, dass ein Mensch daraus einen persönlichen Nutzen, Genuss oder eine Form der Unterhaltung zieht.

Wir sind der Auffassung: Der Schutz eines fühlenden Lebewesens darf nicht davon abhängen, ob sein Leiden für einen Menschen angenehm, unterhaltsam oder nützlich ist.

Deshalb brauchen wir eine klarere gesetzliche Regelung, die den Schutz der Tiere stärkt, menschliche Interessen kritisch abwägt und vermeidbares Tierleid konsequenter verhindert.

Tiere können nicht für sich selbst unterschreiben. Wir können es. 🐾❤️

🎯 Zielsetzung

Mit dieser Petition möchten wir erreichen, dass der Schutz von Tieren im deutschen Tierschutzrecht deutlich gestärkt wird.

Der Begriff des „vernünftigen Grundes“ soll klarer definiert werden, damit menschlicher Genuss, Unterhaltung, Bequemlichkeit oder persönliches Vergnügen nicht allein als Rechtfertigung für vermeidbare Schmerzen, Leiden, Schäden oder die Tötung eines Tieres dienen können.

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, bei der das Leben und Wohlergehen des Tieres stärker berücksichtigt wird und bei der geprüft wird, ob ein Eingriff tatsächlich notwendig ist und ob eine zumutbare, tierleidfreie Alternative besteht.

Notwendige tiermedizinische Behandlungen, Rettungsmaßnahmen und die tierschutzgerechte Erlösung unheilbar leidender Tiere sollen weiterhin möglich bleiben.

Unser Ziel ist ein Tierschutzgesetz, das vermeidbares Tierleid konsequenter verhindert, menschliche Interessen nicht automatisch über das Wohl eines Tieres stellt und den Grundsatz stärkt:

🐾 Ein Tier soll nicht leiden oder sterben müssen, nur weil ein Mensch es genießen, nutzen oder sich daran vergnügen möchte.

Wir möchten damit einen gesellschaftlichen und politischen Wandel anstoßen und erreichen, dass Tiere als fühlende Lebewesen mit eigenen Interessen und einem schutzwürdigen Leben stärker berücksichtigt werden.

Für einen Tierschutz, bei dem nicht der menschliche Nutzen, sondern das Wohl des Tieres im Mittelpunkt steht. 🐾❤️

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Simone KuleyPetitionsstarterin/PetitionsstarterIch setze mich mit Simones Tierschutz für den Schutz von Tieren und gegen Tierleid ein. Mein Ziel ist es, auf Missstände aufmerksam zu machen, Menschen zu informieren und konkrete Veränderungen für Tiere anzustoßen.

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