

Internetmarken: Bezahltes Porto darf nicht verfallen
Das Anliegen
Würdest du es akzeptieren, wenn ein 5-Cent-Stück morgen plötzlich nichts mehr wert wäre – nur weil es schon ein paar Jahre alt ist?
Wahrscheinlich nicht.
Bei Internetmarken der Deutschen Post kann jedoch genau das passieren: Sie verlieren nach einigen Jahren ihre Gültigkeit. Der bereits bezahlte Portowert kann dann nicht mehr genutzt werden.
Ich halte das für ein Verbraucherproblem.
Wie ich darauf aufmerksam wurde
Meine minderjährige Tochter musste eine Zeugenaussage an die Kriminalinspektion schicken.
Für den Brief fehlten uns 10 Cent Porto. Deshalb verwendeten wir zusätzlich zu einer 85-Cent-Briefmarke zwei vorhandene 5-Cent-Internetmarken, die wir bereits 2022 regulär bei der Deutschen Post gekauft und bezahlt hatten.
0,85 € + 0,05 € + 0,05 € = 0,95 €.
Wir gingen davon aus: Das Porto ist bezahlt.
Der Brief kam jedoch mit dem Hinweis „unzureichend frankiert“ zurück. Für uns war nicht erkennbar, dass die beiden Internetmarken inzwischen wegen ihres Alters als ungültig galten.
Deshalb überprüften wir das Porto noch einmal und warfen den Brief erneut ein – sogar mit dem handschriftlichen Hinweis:
„Porto ist korrekt: 0,85 + 0,05 + 0,05 = 0,95.“
Daraufhin erhielten wir von der Deutschen Post ein Schreiben wegen „bewusst falscher Frankierung“ und der möglichen Erhebung eines erhöhten Einziehungsentgelts von 50 Euro.
Gegen diese Forderung haben wir Einspruch eingelegt. Unser Fall zeigt aber ein viel grundsätzliches Problem.
Warum darf bereits bezahltes Porto überhaupt verfallen?
Eine klassische Briefmarke kann weiterverwendet werden.
Eine Internetmarke kann dagegen aufgrund ihres Alters ungültig werden.
Beide wurden bei der Deutschen Post gekauft.
Beide wurden vollständig bezahlt.
Beide dienen demselben Zweck: der Bezahlung einer postalischen Beförderungsleistung.
Warum soll also die eine ihren Wert behalten und die andere vollständig wertlos werden?
Gerade kleine Ergänzungswerte von 5 oder 10 Cent werden häufig auf Vorrat gekauft. Gleichzeitig verschicken Privatpersonen heute wesentlich weniger Briefe als früher. Es ist daher keineswegs ungewöhnlich, dass Marken mehrere Jahre aufbewahrt werden.
Besonders problematisch: Die Befristung wird beim Kauf nicht klar angezeigt
Ich habe den aktuellen Kaufprozess für Internetmarken selbst noch einmal vollständig durchgespielt.
An keiner Stelle wurde mir vor dem Kauf deutlich angezeigt, dass die Marke nur zeitlich begrenzt gültig ist.
Die entsprechende Regel findet sich lediglich in den AGB oder, wenn ich bewusst danach suche, in den FAQ. Aber dazu müsste ich mir der Tatsache bewusst sein, dass es möglicherweise ein Verfallsdatum gibt.
Aus Verbrauchersicht ist das eine wesentliche Produkteigenschaft.
Wer ein Produkt kauft, dessen wirtschaftlicher Wert nach einer bestimmten Zeit vollständig verfallen kann, sollte darüber vor dem Kauf klar und unübersehbar informiert werden.
Warum steht auf der Marke das Kaufdatum – aber nicht das Verfallsdatum?
Auf der Internetmarke findet sich ein Kaufdatum.
Für Verbraucher wäre aber eine andere Information wesentlich hilfreicher:
Bis wann kann ich diese Marke verwenden?
Statt beispielsweise
„Kaufdatum: 18.01.2022“
wäre ein Hinweis wie
„gültig bis 31.12.2025“
wesentlich verständlicher.
Wenn ein Produkt verfällt, sollte direkt darauf stehen, wann es verfällt.
Der Kunde übernimmt beim Onlinekauf einen Teil des Vertriebs selbst
Wer eine Internetmarke kauft, benötigt keinen klassischen Verkauf am Postschalter.
Der Kunde wählt die Frankierung selbst aus, bezahlt sie online, lädt sie herunter und druckt sie selbst aus.
Natürlich verursacht auch ein digitales System Kosten.
Trotzdem stellt sich eine berechtigte Frage:
Warum wird ausgerechnet das Produkt, bei dem Kundinnen und Kunden einen großen Teil des Kauf- und Ausgabeprozesses selbst übernehmen, gegenüber einer klassischen Briefmarke schlechtergestellt?
Ablauf muss nicht automatisch Wertverlust bedeuten
Wir kennen aus anderen Bereichen längst Lösungen, bei denen ein Ablaufdatum nicht dazu führt, dass der wirtschaftliche Wert des Kunden verschwindet.
Läuft zum Beispiel meine Bank- oder Kreditkarte ab, verschwindet dadurch nicht mein Geld. Die Karte wird ersetzt.
Natürlich sind Bankkarten und Briefmarken rechtlich unterschiedliche Produkte. Aber das Prinzip zeigt:
Eine technische Befristung muss nicht bedeuten, dass der bereits bezahlte Wert ersatzlos verloren geht.
Warum kann eine abgelaufene Internetmarke nicht einfach gegen eine aktuelle Frankierung gleichen Wertes eingetauscht werden?
Wenn technische oder sicherheitsrelevante Gründe eine zeitliche Begrenzung notwendig machen, wäre ein kostenloser Umtausch oder eine Gutschrift eine einfache und verbraucherfreundliche Lösung.
Wie häufig verfallen Internetmarken eigentlich ungenutzt?
Eine weitere interessante Frage ist, wie häufig Internetmarken ihre Gültigkeit verlieren, bevor sie verwendet werden.
Gerade weil viele Menschen heute deutlich weniger Briefe verschicken und Marken teilweise auf Vorrat kaufen, kann es vorkommen, dass einzelne Internetmarken erst nach längerer Zeit wieder benötigt werden.
Deshalb wäre es aus Verbrauchersicht hilfreich zu wissen:
Wie viele Internetmarken beziehungsweise welcher Portowert jährlich aufgrund der zeitlichen Befristung nicht mehr genutzt werden kann?
Eine Veröffentlichung solcher Zahlen könnte helfen, besser einzuschätzen, wie viele Verbraucher von der Regelung tatsächlich betroffen sind und ob zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Aus einem Verbraucherirrtum dürfen nicht plötzlich 50 Euro werden
Besonders problematisch wird die Regelung, wenn Verbraucher gar nicht wissen, dass ihre Internetmarken inzwischen ungültig geworden sind.
Genau das ist uns passiert.
Aus zwei regulär gekauften 5-Cent-Marken entstand der Vorwurf einer bewusst falschen Frankierung und ein mögliches erhöhtes Einziehungsentgelt von 50 Euro.
Selbstverständlich darf die Deutsche Post gegen gefälschte, manipulierte oder bewusst falsch verwendete Frankierungen vorgehen.
Aber ein Verbraucher, der eine regulär gekaufte Marke in dem Glauben verwendet, sie sei weiterhin gültig, darf nicht mit jemandem gleichgesetzt werden, der bewusst versucht, eine Beförderungsleistung ohne vollständige Bezahlung zu erhalten.
Unsere Forderungen
Wir fordern die Deutsche Post sowie die zuständigen Verbraucherschutz- und Regulierungsstellen auf:
Bereits bezahltes Porto darf nicht ersatzlos verfallen.
Internetmarken sollen ihren bezahlten Portowert grundsätzlich behalten.
Wenn eine technische Befristung notwendig ist, muss der Geldwert erhalten bleiben.
Abgelaufene Internetmarken müssen kostenlos gegen eine aktuelle Frankierung gleichen Wertes eingetauscht oder gutgeschrieben werden können.
Die Befristung muss vor dem Kauf klar und unübersehbar angezeigt werden.
Eine wesentliche Produkteigenschaft wie der spätere vollständige Wertverlust darf nicht nur in den AGB stehen.
Jede Internetmarke sollte ein konkretes Gültigkeitsdatum tragen.
Statt lediglich eines Kaufdatums sollte deutlich angegeben werden:
„gültig bis …“
Verbraucherirrtum und bewusste Täuschung müssen klar getrennt werden.
Ein erhöhtes Einziehungsentgelt darf nicht allein daraus entstehen, dass jemand unwissentlich eine regulär gekaufte, inzwischen abgelaufene Internetmarke verwendet.
Denn bezahlt sollte bezahlt bleiben.
Niemand bestreitet, dass sich Portopreise ändern können.
Wenn ein Brief teurer wird, muss die Differenz selbstverständlich nachfrankiert werden.
Aber etwas anderes ist es, einen bereits bezahlten Portowert vollständig auf null zu setzen.
Eine bezahlte 5-Cent-Marke sollte auch weiterhin 5 Cent wert sein.
Und wenn sie technisch nicht mehr verwendet werden kann, sollte dieser Wert zumindest problemlos gegen eine aktuelle Frankierung eingetauscht werden können.
Wenn auch du findest, dass bereits bezahltes Porto nicht einfach ersatzlos verfallen darf, unterstütze diese Petition.

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Das Anliegen
Würdest du es akzeptieren, wenn ein 5-Cent-Stück morgen plötzlich nichts mehr wert wäre – nur weil es schon ein paar Jahre alt ist?
Wahrscheinlich nicht.
Bei Internetmarken der Deutschen Post kann jedoch genau das passieren: Sie verlieren nach einigen Jahren ihre Gültigkeit. Der bereits bezahlte Portowert kann dann nicht mehr genutzt werden.
Ich halte das für ein Verbraucherproblem.
Wie ich darauf aufmerksam wurde
Meine minderjährige Tochter musste eine Zeugenaussage an die Kriminalinspektion schicken.
Für den Brief fehlten uns 10 Cent Porto. Deshalb verwendeten wir zusätzlich zu einer 85-Cent-Briefmarke zwei vorhandene 5-Cent-Internetmarken, die wir bereits 2022 regulär bei der Deutschen Post gekauft und bezahlt hatten.
0,85 € + 0,05 € + 0,05 € = 0,95 €.
Wir gingen davon aus: Das Porto ist bezahlt.
Der Brief kam jedoch mit dem Hinweis „unzureichend frankiert“ zurück. Für uns war nicht erkennbar, dass die beiden Internetmarken inzwischen wegen ihres Alters als ungültig galten.
Deshalb überprüften wir das Porto noch einmal und warfen den Brief erneut ein – sogar mit dem handschriftlichen Hinweis:
„Porto ist korrekt: 0,85 + 0,05 + 0,05 = 0,95.“
Daraufhin erhielten wir von der Deutschen Post ein Schreiben wegen „bewusst falscher Frankierung“ und der möglichen Erhebung eines erhöhten Einziehungsentgelts von 50 Euro.
Gegen diese Forderung haben wir Einspruch eingelegt. Unser Fall zeigt aber ein viel grundsätzliches Problem.
Warum darf bereits bezahltes Porto überhaupt verfallen?
Eine klassische Briefmarke kann weiterverwendet werden.
Eine Internetmarke kann dagegen aufgrund ihres Alters ungültig werden.
Beide wurden bei der Deutschen Post gekauft.
Beide wurden vollständig bezahlt.
Beide dienen demselben Zweck: der Bezahlung einer postalischen Beförderungsleistung.
Warum soll also die eine ihren Wert behalten und die andere vollständig wertlos werden?
Gerade kleine Ergänzungswerte von 5 oder 10 Cent werden häufig auf Vorrat gekauft. Gleichzeitig verschicken Privatpersonen heute wesentlich weniger Briefe als früher. Es ist daher keineswegs ungewöhnlich, dass Marken mehrere Jahre aufbewahrt werden.
Besonders problematisch: Die Befristung wird beim Kauf nicht klar angezeigt
Ich habe den aktuellen Kaufprozess für Internetmarken selbst noch einmal vollständig durchgespielt.
An keiner Stelle wurde mir vor dem Kauf deutlich angezeigt, dass die Marke nur zeitlich begrenzt gültig ist.
Die entsprechende Regel findet sich lediglich in den AGB oder, wenn ich bewusst danach suche, in den FAQ. Aber dazu müsste ich mir der Tatsache bewusst sein, dass es möglicherweise ein Verfallsdatum gibt.
Aus Verbrauchersicht ist das eine wesentliche Produkteigenschaft.
Wer ein Produkt kauft, dessen wirtschaftlicher Wert nach einer bestimmten Zeit vollständig verfallen kann, sollte darüber vor dem Kauf klar und unübersehbar informiert werden.
Warum steht auf der Marke das Kaufdatum – aber nicht das Verfallsdatum?
Auf der Internetmarke findet sich ein Kaufdatum.
Für Verbraucher wäre aber eine andere Information wesentlich hilfreicher:
Bis wann kann ich diese Marke verwenden?
Statt beispielsweise
„Kaufdatum: 18.01.2022“
wäre ein Hinweis wie
„gültig bis 31.12.2025“
wesentlich verständlicher.
Wenn ein Produkt verfällt, sollte direkt darauf stehen, wann es verfällt.
Der Kunde übernimmt beim Onlinekauf einen Teil des Vertriebs selbst
Wer eine Internetmarke kauft, benötigt keinen klassischen Verkauf am Postschalter.
Der Kunde wählt die Frankierung selbst aus, bezahlt sie online, lädt sie herunter und druckt sie selbst aus.
Natürlich verursacht auch ein digitales System Kosten.
Trotzdem stellt sich eine berechtigte Frage:
Warum wird ausgerechnet das Produkt, bei dem Kundinnen und Kunden einen großen Teil des Kauf- und Ausgabeprozesses selbst übernehmen, gegenüber einer klassischen Briefmarke schlechtergestellt?
Ablauf muss nicht automatisch Wertverlust bedeuten
Wir kennen aus anderen Bereichen längst Lösungen, bei denen ein Ablaufdatum nicht dazu führt, dass der wirtschaftliche Wert des Kunden verschwindet.
Läuft zum Beispiel meine Bank- oder Kreditkarte ab, verschwindet dadurch nicht mein Geld. Die Karte wird ersetzt.
Natürlich sind Bankkarten und Briefmarken rechtlich unterschiedliche Produkte. Aber das Prinzip zeigt:
Eine technische Befristung muss nicht bedeuten, dass der bereits bezahlte Wert ersatzlos verloren geht.
Warum kann eine abgelaufene Internetmarke nicht einfach gegen eine aktuelle Frankierung gleichen Wertes eingetauscht werden?
Wenn technische oder sicherheitsrelevante Gründe eine zeitliche Begrenzung notwendig machen, wäre ein kostenloser Umtausch oder eine Gutschrift eine einfache und verbraucherfreundliche Lösung.
Wie häufig verfallen Internetmarken eigentlich ungenutzt?
Eine weitere interessante Frage ist, wie häufig Internetmarken ihre Gültigkeit verlieren, bevor sie verwendet werden.
Gerade weil viele Menschen heute deutlich weniger Briefe verschicken und Marken teilweise auf Vorrat kaufen, kann es vorkommen, dass einzelne Internetmarken erst nach längerer Zeit wieder benötigt werden.
Deshalb wäre es aus Verbrauchersicht hilfreich zu wissen:
Wie viele Internetmarken beziehungsweise welcher Portowert jährlich aufgrund der zeitlichen Befristung nicht mehr genutzt werden kann?
Eine Veröffentlichung solcher Zahlen könnte helfen, besser einzuschätzen, wie viele Verbraucher von der Regelung tatsächlich betroffen sind und ob zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Aus einem Verbraucherirrtum dürfen nicht plötzlich 50 Euro werden
Besonders problematisch wird die Regelung, wenn Verbraucher gar nicht wissen, dass ihre Internetmarken inzwischen ungültig geworden sind.
Genau das ist uns passiert.
Aus zwei regulär gekauften 5-Cent-Marken entstand der Vorwurf einer bewusst falschen Frankierung und ein mögliches erhöhtes Einziehungsentgelt von 50 Euro.
Selbstverständlich darf die Deutsche Post gegen gefälschte, manipulierte oder bewusst falsch verwendete Frankierungen vorgehen.
Aber ein Verbraucher, der eine regulär gekaufte Marke in dem Glauben verwendet, sie sei weiterhin gültig, darf nicht mit jemandem gleichgesetzt werden, der bewusst versucht, eine Beförderungsleistung ohne vollständige Bezahlung zu erhalten.
Unsere Forderungen
Wir fordern die Deutsche Post sowie die zuständigen Verbraucherschutz- und Regulierungsstellen auf:
Bereits bezahltes Porto darf nicht ersatzlos verfallen.
Internetmarken sollen ihren bezahlten Portowert grundsätzlich behalten.
Wenn eine technische Befristung notwendig ist, muss der Geldwert erhalten bleiben.
Abgelaufene Internetmarken müssen kostenlos gegen eine aktuelle Frankierung gleichen Wertes eingetauscht oder gutgeschrieben werden können.
Die Befristung muss vor dem Kauf klar und unübersehbar angezeigt werden.
Eine wesentliche Produkteigenschaft wie der spätere vollständige Wertverlust darf nicht nur in den AGB stehen.
Jede Internetmarke sollte ein konkretes Gültigkeitsdatum tragen.
Statt lediglich eines Kaufdatums sollte deutlich angegeben werden:
„gültig bis …“
Verbraucherirrtum und bewusste Täuschung müssen klar getrennt werden.
Ein erhöhtes Einziehungsentgelt darf nicht allein daraus entstehen, dass jemand unwissentlich eine regulär gekaufte, inzwischen abgelaufene Internetmarke verwendet.
Denn bezahlt sollte bezahlt bleiben.
Niemand bestreitet, dass sich Portopreise ändern können.
Wenn ein Brief teurer wird, muss die Differenz selbstverständlich nachfrankiert werden.
Aber etwas anderes ist es, einen bereits bezahlten Portowert vollständig auf null zu setzen.
Eine bezahlte 5-Cent-Marke sollte auch weiterhin 5 Cent wert sein.
Und wenn sie technisch nicht mehr verwendet werden kann, sollte dieser Wert zumindest problemlos gegen eine aktuelle Frankierung eingetauscht werden können.
Wenn auch du findest, dass bereits bezahltes Porto nicht einfach ersatzlos verfallen darf, unterstütze diese Petition.

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Petition am 15. September 2026 erstellt