Unsere Demokratie ,Grundrechte und Menschenrechte , sind für ALLE da

Das Problem

Werter Herr Voßkuhle

als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, kennen Sie mein Leben und meine Erlebnisse. Nicht nur einmal , bat ich Sie , auch für meine Familie , um Hilfe und Unterstützung.

Immer wieder bat ich Sie um Hilfe , Aussagen  zu einfachsten Grundrechten, die nachfolgend nur ansatzweise erklärt werden können. Leider verweigerten Sie jede Hilfe und wegen  der  erlebten Willkür , gerade durch Finanzbehörden , lebte ich auch Zwei Jahre ,ohne festen Wohnsitz aber bat Sie auch in dieser Zeit , über eine PSF Adresse um Hilfe , in dieser  schwierigen Zeit. Leider auch erfolglos und so konnte auch nur eine Inhaftierung geschehen.

Jetzt kennt dieses Gericht , ein  Schreiben der Sta. Gießen zu dem Grundrecht der Doppelverfolgung ( Az. 501 Js 36399/14 vom 30.01.2015)  aber mir diese  Antwort ,über Jahre verweigert wird.Gleiches mit den Umgang , zu provozierenden Straftaten, durch Behörden , die es sonst nie gegeben hätte

Warum bekommt der Bürger seit Jahren , nicht gleiche Auskünfte und  eher der Tod, billigend in Kauf genommen wird  ,als Rechtsfehler einzugestehen ?

Warum schaut, gerade  dieses höchste Gericht so tatenlos, bei überführten Lügen zu , bei klaren erlebten Straftaten zu  und verweigert  jeden Rechtsschutz und so jede Aufklärung ?

Warum macht man den Bürger für Rechtsverletzungen verantwortlich , die zum Teil, durch einzelne Bedienstete / Beamte begangen wurden ?

Warum verweigert man jede Amtshaftung , wo andere Gerichte schon anders entschieden , ohne ein Bundesverfassungsgericht um Hilfe, bitten zu müssen...( z.B.OLG Köln Aktenzeichen: 7 U 53/08....) , wo man nur hier , nicht nur  auf Lügen und der Unverhältnismäßigkeiten , komplette Leben zerstörte ?

Sie sehen , in all den Jahren wurde man alleine gelassen und war einzelnen Beamten und dessen Willkür  , hoffnungslos ausgeliefert . Selbst die letzten Ereignisse  in / um der Freiheitsberaubung ( Sta. Darmstadt / Az 500 UJs 104175/15)  , verletzt man Art.3 EMRK und den Art. 1 der UN-Antifolterkonvention  und ich bitte Sie , endlich Rechtssicherheit schaffen und notfalls , auch sofort zu reagieren.

Werter Herr Maas

Man war ein unbescholtener Bürger mit seiner Familie und hatte eine kleine Existenz . Eines Tages, man machte seine Arbeit wie immer aber ab diesem Tag war alles anders.

Es ist schwer, ein Raubüberfall so einfach,  zu verkraften, wenn auch die Existenz und Gesundheit ,noch weg ist. Man kann es nicht verstehen, wie man wegen 100 € mehr Profit, Menschen in Lebensgefahr bringt und 500 TSD € Sachschaden anrichtet. TNT  fragte man nie.

Noch weniger , dass man alles im zuständigen Ermessenbereich  einstellte und die eigentlichen Verantwortlichen , so schützen wollte. ( Staatsanwaltschaft Darmstadt / Hessisches Justizministerium).

Du willst nur eine zweite Chance im Leben aber die bekommt man nicht. Mit den Grundrechten, scheint es solche Sache zu sein. Welche haben wohl keine und andere umso mehr.

Bitte unterschreiben Sie jetzt!

Wenn Sie diese Petition unterschreiben, dann unterstützen Sie diese Forderung und  helfen , dass durch den Justizminister und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes   ,eine lückenlose Aufklärung und sofortige Reaktion erfolgen sollte.

Leider verweigert die Hessische Justizministerin und Hessischen Finanzminister jede Reaktion und Aussagen , im Umgang mit Grundrechten. Dieses seit Jahren und stellen sich blind , taub und sind organisiert verantwortungslos.

Mehrfach, wurde auf das Doppelverfolgungsverbot hingewiesen und der Tatsache, dass man durch Behörden zu Straftaten angestiftet wurde, die es sonst nie gegeben hätte. Immer wieder, nur auf gegebenen Rechtssicherheiten reagierte. Später , diese wieder genommen wurden, ohne neue Beweise. Aber nun mit aller Härte und Willkür vorging,nicht nur gegen meine Person.Gleichzeitig Behörden eigenen Rechtspflichten nicht nachgekommen sind.

Der EGMR hat betont, dass schon im Falle von Anhaltspunkten, die für eine Tatprovokation sprechen, der Staat zu einer gründlichen Untersuchung des Sachverhalts verpflichtet sei (Fall Ramanauskas ./. Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, ECHR 2008).

Schon im Urteil Teixeira (1998) hat der Gerichtshof für Menschenrechte klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Betroffener durch eine unzulässige Tatprovokation von Anfang an, seines Rechts auf ein faires Verfahren beraubt wird. 

Es fällt mir schwer zu verstehen, wie einfach es sein soll, gerade in einem Rechtsstaat, Menschen strafbare Handlungen zu unterstellen und ohne eine Antwort zu geben, was die Grundrechte betrifft. Aber ohne diese Antwort, immer wieder anklagen kann. Man glaubt Lügen / Tatprovokationen  von einzelnen Bediensteten / Beamten  mehr, als Zeugenaussagen und Beweismittel.

Ich verweise  dazu nur auf  nur Drei Az. der Staatsanwaltschaft Darmstadt und Hessische Justizministerin.

Az: 700 Js 19579/15       und        Az: 700 Js 44952/15 . 

Az. 4121/1 - III /B2--2008 / 4130 -III/A ( symbolisch für alles eingestellte der Hessischen Justizministerin )

Und beachten Sie bitte auch die Straftatbestände der Untreue. Die Vorwürfe  und der angerichtete Schaden der Untreue, hier höher ist , als   Straftaten unterstellt werden .Man ermittelt schon Jahre aber ein Oberstaatsanwalt in Darmstadt  , kann mir heute immer noch nicht sagen, ob nicht nur gegen das Doppelverfolgungsverbot verstoßen wurde. Man schweigt und schweigt. 

Das Erste  Az.ist ein Schreiben der Sta. Stralsund beigefügt, wo eine bestimmte Person erwähnt wird  , klare Tatprovokationen  waren und zum ersten Mal in Hessen, so wegen den Geschehnissen , in und um der Freiheitsberaubung ,ermittelt werden musste.In Stralsund ,so zum Ersten Mal objektiv ermittelt wurde aber dann an Sta. Darmstadt weiter geleitet wurde.Wieder stellte  dieser  Oberstaatsanwalt in Darmstadt alles ein, weil  ein Oberstaatsanwalt  genannt wurde, welcher heute auch noch bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sitzt und so , seine rechtswidrige Arbeitsweise , auch noch  selber bearbeitete ( Stellungnahme  zum OLG Frankfurt ).

Gleichzeitig berufen sich Behörden  selber , sofort  auf das Doppelverfolgungsverbot, wenn man rechtswidrige / strafbare Handlungen nachweisen kann aber verweigern jede Reaktion / Antwort beim Bürger, im Umgang mit Art 3 (1) GG i.V. Art. 20(3) GG.

Manchmal, sollte man gerade in der Demokratie, den Mut aufbringen, sich für etwas unrechtes und willkürliches  zu entschuldigen, statt immer wieder weiter und weiter zu machen, seine anvertraute Macht zu missbrauchen , dass jede Glaubwürdigkeit und Vertrauen , in einen Rechtsstaat verloren geht.

Bitte unterstützen Sie mich mit Ihrer Unterschrift und fordern Sie die Menschen und Freunde  in ihren Netzwerken auf, es Ihnen gleichzutun.Es betrifft uns alle.Heute war ich es und meine Familie.Morgen sind vielleicht Sie es, die man provoziert.

Diese Welt sollte nicht durch ein paar Beamte, noch verrückter werden. Es gibt schon genug Rassismus und Diskriminierung. 

Heute liegen so, über 100 Rechtsverletzungen / Straftatbestände und Verbrechen gegen meine Familie und meiner Person vor aber man will auch heute nichts erkennen oder sehen.

Man brauchte nur den Wahrheitsgehalt mancher Aussagen durch Behörden ( Gerade Finanzbehörden ) überprüfen aber tat es nicht. 

Entsprechend bitte ich Sie auch, den Sachverhalt der Freiheitsberaubung aufzuklären und ob die Geschehnisse in / um der Freiheitsberaubung, ein versuchter Mord war. Immer wieder der Tod billigend in Kauf genommen wurde. (Suizidgefahr wegen Gesundheitszustand  , Verweigerung Arzt und lebensnotwendiger Medikamente trotz Bypässe , Geschehnisse als "Durchgangshäftling"). Schließlich bestätigte die Staatsanwalt Darmstadt , als ich dieses dort anzeigte , dass es eine Freiheitsberaubung sein sollte. Man kannte so die Täter namentlich aber stellte auch dieses wieder ein. 

Leider verweigert auch hier dazu, die Hessische Justizministerin als auch die Justizministerin von Mecklenburg / Vorpommern, jede Reaktion und Aufklärung seit Juli 2014.

Heute ist man  schwerbehindert.

Auslöser war immer wieder ein erlebter Raubüberfall.  Alles konnte  die Justiz verhindern .Es war die Erste Strafvereitelung aber nicht die Letzte. Das Land Hessen hier unverantwortlich, unverhältnismäßíg, willkürlich  und rechtswidrig , seit Jahren reagiert.

So etwas unterstellt man den Bürger nach dem Raubüberfall , ohne jede Aufnahme von Ermittlungen. 

Verleumdungen spielen keine Rolle. Schließlich sollen Dritte, nicht nur wegen des Vermögens, immer wieder geschützt werden. So wird aus einen Raubüberfall ein Diebstahl in Hessen und ich noch Schuld haben soll.

 ….Der Darstellung zufolge handelt es sich hier um einen Diebstahl, der zudem noch grob fahrlässig begünstigt wurde…..“

Mit freundlichen Grüßen   Helmut von Zech MdL

Es sind Lügen aber man kann sich nicht dagegen wehren.

Die nachfolgen Entscheidungen sind alles Teilauszüge von  Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und alle Verfassungsbeschwerden, wurden nicht angenommen.

Weder die Verfolgung richtiger Straftaten , noch  unterstellten Straftaten. 

Dieses höchste Gericht, selbst Unbemittelten, jedes Recht auf ein faires Verfahren, jeden Rechtsschutz  und den Zugang zum Rechtssystem, immer wieder so verweigerte.

Immer wieder so ,  an einen Rechtsstaat scheiterte , der sich selbst kontrolliert und so, immer wieder alles eingestellt wird und diese " Täter " , vielleicht so geschützt werden.

Alleine die Inhaftierung und die dortigen   Geschehnissen, wollte man wieder nichts feststellen. Man wollte nur einen Anwalt beigeordnet haben , was man aber verweigerte .Mit der Inhaftierung hatte ich sofort das Recht auf einen Anwalt.( hätte man die Kosten dieser 4 Wochen Haft ( ca. 100 € / pro Tag ) , auch für die Beiordnung eines Anwaltes verwenden können....)Aber nicht nur das Amtsgericht  und die Staatsanwaltschaft Darmstadt ,wollten es wohl so.

 Verfassungsbeschwerde  ( erste Wohnungsdurchsuchung )

( leider seit 2011 in sichergestellten Unterlagen und Az. nicht so mehr bekannt…)In Verbindung 2 BvR 320 /15 sollte man auch hier Rechtswidrigkeit feststellen können, wenn man ein Jahr später, schon rechtswidrige Handlungen durch Finanzbehörden einräumt. .Somit auch die wochenlange Telefonabhörungen,  rechtswidrig sein müssen , weil man so erst Straftaten unterstellen wollte. Gleiches mit der mehrfachen Aufforderung zur psychiatrischen Untersuchung. ( Für Hessische Justizministerin und Hessischen Finanzminister , alles in Ordnung und nichts rechtswidriges feststellbar. Gleiches mehrfach mit dem Landgericht Gießen.Also mehrere Richter nichts rechtswidriges , bis heute sehen können oder wollen und die Aufklärung schon 5 Jahre andauert.( u.a...Oberlandesgericht Karlsruhe Az.: 13 U 94/01...)

 

 Verfassungsbeschwerde 2BvR 261/12 ( Zweite Wohnungsdurchsuchung)

( man könnte auf die Entscheidung    Az. 2 BvR 1694/14 hinweisen ... )

Das höchste Gericht hier schon klare Aussagen , hätte treffen müssen , zum Doppelverfolgungsverbotes und der rückwirkenden Anstiftung zu Straftaten durch Behörden, die es sonst nie gegeben hätte. Das mildeste Mittel immer wieder verweigert wurde. Bis heute. Dieses Gericht, gerade Grundrechte nach   GG / EMRK und Charta der Grundrechte, am Besten kennt.

Man händigte Monate zuvor 37860,00 € in Hessen aus und will deswegen später Zwei Wohnungen durchsuchen. Selbst so, will man noch jetzt noch  oder wieder , Gefahr in Verzug erkennen, ohne jeden neuen Tatvorwurf.Man hatte umfangreiche Kenntnis aber Finanzbehörden ignorierten alles.

Man hatte eine Gerichtsentscheidung und vollstreckbare Titel aber auch die Tatprovokationen hingewiesen , weigerte man sich , seinen Rechtspflichten nachzukommen. Ein Jahr später , konnte man nicht willkürlicher reagieren.

Einfachste Antworten ,wären das mildeste Mittel gewesen.

Welchen neuen Tatvorwurf gab es  , den man nicht schon  kannte? KEINEN.

 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 759 /15 / 1BvR 2223/15

Statt 145 TSD € in Arrest zu nehmen, begünstigt man Kriminelle weiter und schaut tatenlos zu.  Opfer von Straftaten ,drängt man so in die Grundsicherung. Man bestellte Ware und bekam diese nicht. Bis heute arbeiten die Täter mit dem Geld und der Rechtsstaat  sowie  Staatsanwaltschaft ,fühlt sich nur belästigt. Obwohl , auch dieses ein Grundrecht sein soll. (1ZP Art 1. EMRK / Protokoll Nr.11). Bis heute erfolgt keine Strafverfolgung.

Trotz den Erlebnisse im Gefängnis, auch hier , jegliche Haftung , verweigert wird und keine Aufklärung erfolgen soll. Mich hätte man dafür, für Jahre verurteilt. Eine Beiordnung eines Anwaltes (  § 140 Abs. 2 i.V.m. § 141 Abs. 3 StPO ) war "nur " in Hessen ,wieder nicht möglich. (woanders schon Landgericht Erfurt Az.7 Qs 101/12 ). Trotz Kenntnis des gesundheitlichen Zustandes.

Man unterstellt eine weitere Straftat, seinen Vater 16 TSD gestohlen zu haben aber verkennt die Beweislage, dass beide Opfer eines Kreditbetrügers wurden.Dieses  über 37 TSD €, welcher bis heute nicht verfolgt wird. Das Gericht und Staatsanwaltschaft gingen nur hier , von einer klaren Sach-und Rechtslage, bei dieser Anklage  aus .

Justizministerin M/V / Justizministerin Hessen verweigern jede Aufklärung bis heute.

 Verfassungsbeschwerde 2 BvR 320 /15 ( in Verbindung laufender  )

Man unterstellt Straftaten gegen Finanzbeamte, alles auf Lügen und der Vortäuschung falscher Tatsachen / Vortäuschung einer Straftat aufgebaut waren aber man verweigert die Wiederaufnahme des Verfahrens, obwohl man rechtswidriges Handeln ,selber einräumte. Man spielt selbst mit Todesängsten und verfolgte unterstellte mit aller Härte und Willkür aber nicht richtige nach einen Raubüberfall. Weil ein Staatsanwalt , eine Anklageschrift aus Wortfetzen bastelte und den Sinn verstellte , man schon einmal falsch gegen den Staatsanwalt ermittelte ,soll nur hier, nur  ein Doppelverfolgungsverbot vorliegen,weil man schon  einmal falsch ermittelte ! 

(Justizministerin Hessen / Finanzminister Hessen, verweigern jede Aufklärung)

 Verfassungsbeschwerde 2BvR 2742 /13 ( in Verbindung laufender )

Statt über 50 Mio € Steuereinnahmen aus angezeigten Straftaten geht es heute um  über 300 TSD € Amtshaftung. So schützt man Lobbyisten seit Jahren.

Der Justizminister Brandenburg schaut tatenlos zu.Aber nicht nur dieser. 

Seit Vier Jahren verdrehen Gerichte Tatsachen und verweigern so Prozesskostenhilfe. Die Millionenschäden unfassbar und man kann bis heute , nichts rechtswidriges , wieder feststellen. ( BGH 1 StR 525/11 - Urteil vom 7. Februar 2012 ...BGH 1 StR 416/08 - Urteil vom 2. Dezember 2008 u.a.).

Bußgelder werden verweigert , wo man in 60 Minuten mehr einnehmen könnte, als man hier seit Jahren versucht , Straftaten  zu unterstellen und einfordert.

 

 Verfassungsbeschwerde 1BvR 3452/ 14 

Sachverhalt Verwaltungsakte und anderes. Ein Jahr verdummte die Behörde den Bürger, als dieser den Verlust der Verwaltungsakte mitteilte und ein Jahr ignorierte man den Verlust. Nach ein Jahr pure Willkür von Erpressung / Nötigung und Amtsmissbrauch.

Trotz Tatprovokation , auch das Verbot der Gewerbeuntersagung beantragt wurde und nach zwei Jahren , auch diese Rechtswidrigkeit , eingestellt wurde und wieder hält das Finanzamt ,sich nicht an diese Entscheidung .

Straftaten , bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt als Irrtum / Versehen hingestellt werden und wieder eingestellt wurden.

Verfassungsbeschwerde 1BvR 1930/15

Das Finanzgericht Kassel will keine Strafbaren Sachverhalte erkennen. Aber bestätigt sogar , die Richtigkeit der Rechtswidrigkeiten durch Finanzbehörden. Immer wieder jede Verhältnismäßigkeit fehlt. Ein Finanzgericht , doch nicht nur den Grundsatz ,nach Treu und Glauben ,kennen sollte. Aber auch § 27 STGB oder AO § 85.An Rechtsschutz , war auch hier ,nicht zu denken. 

Verfassungsbeschwerde 1 BvR 380 /15              Finanzgericht Kassel / Bundesfinanzhof

2 TSD Beweise zu  Lobbyisten reichten selbst beim BFH nicht aus, Straftaten der Beihilfe zu erkennen und begünstigt so weiter Lobbyisten vor dem Gesetz bis heute. Aber vor dem Gesetz sind alle gleich.

Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 238/15   /  Az. 1 BvR 703/15  / 1 BvR 308/15

Ein Anwalt, hält 15 Monate eine wichtige Entscheidung zurück, auch in Verbindung der Freiheitsberaubung.Strafrechtlich, zivilrechtlich und auch in der Amtshaftung, alles verweigert.

Auszug aus einer Entscheidung Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2014 - 15 O 189/13  ...6 Tage verspätete Weiterleitung  Mail  Pflichtverletzung / Schadenersatzpflichtig.... aber 15 Monate später, nichts sein soll !!!)

 Verfassungsbeschwerde 1BvR 1906/15

Eine Freiheitsberaubung und den dortigen Geschehnissen überlebt, liegt auf einmal ein Zettel im Briefkasten „ Es liegt ein Haftbefehl gegen Sie vor “. Wie einfach es ist, erneut  einen rechtswidrigen Haftbefehl zu kriegen. Lügen über Lügen aber alle schützen auch den Beamten.Und Zeugen glaubt man wieder nicht und eine Beweislastumkehr verweigert man.

und andere Sachverhalte...

Der Gesundheitszustand eines Schwerbehinderten , interessiert da nicht.

Nun könnte ich , wenn ich all dieses erlebte , in einer neuen Verfassungsbeschwerde, zusammen einreichen würde , wo alleine der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mehrfach verstoßen wurde, Tatprovokationen vorliegen aber  ich auch hier das Gefühl hätte , dass diese nicht angenommen wird. 

Alleine wenn man Raubüberfälle im Ermessenbereich einstellt , wo man Menschen in Lebensgefahr bringt ...hängt man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sehr hoch.

Werter Herr Mass , Werter Herr Voßkuhle 

in der jüngsten Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt , hatte ich auch wegen des Gesundheitszustandes , sofort meine Anwältin eingeschaltet , die wieder schlimmeres verhindern konnte.

Den Ausführungen des Bundesverfassungsgericht folgend  , wurde wieder hier unverhältnismäßig vorgegangen und entlastendes überhaupt nicht berücksichtigt. Aber auch nur wieder hier ,diese Anklage zugelassen. 

Trotz dem Grundrecht aus Art. 6 EMRK und der Grundsicherung mit  Erzwingung der Vermögensauskunft , verweigert man jetzt die Kostenübernahme. Weder die Staatsanwaltschaft Darmstadt , das AG Seligenstadt , noch das LG Darmstadt, sind dazu bereit. 

Sollten Sie hier Rechtswidrigkeiten erkennen ,sollte man der Staatskasse diese Kosten auferlegen.

(731,97 € Anwaltskosten / Az. 6 Ds -1200 Js 76019/12 AG /  Beschluss LG 3 Q 428/15 und 15 Qs 454 /15 )

Wenn ich sehe, wie viele Straftaten vereitelt wurden.... Ich bräuchte nie Grundsicherung und könnte auch meine Anwältin bezahlen !!!

Das ich dieses heute noch schreiben kann und heute noch lebe, egal wie es gesundheitlich geht  , verdanke ich nur einer Anwältin.Ein Mensch mit Herz und Verstand. Die Inhaftierung und dortigen Erlebnisse  , war der Höhepunkt , der erlebten Rechtsverletzungen.

DANKE Frau Pütz .

 

 

 

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Norbert RathPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 3 Unterschriften erreicht

Das Problem

Werter Herr Voßkuhle

als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, kennen Sie mein Leben und meine Erlebnisse. Nicht nur einmal , bat ich Sie , auch für meine Familie , um Hilfe und Unterstützung.

Immer wieder bat ich Sie um Hilfe , Aussagen  zu einfachsten Grundrechten, die nachfolgend nur ansatzweise erklärt werden können. Leider verweigerten Sie jede Hilfe und wegen  der  erlebten Willkür , gerade durch Finanzbehörden , lebte ich auch Zwei Jahre ,ohne festen Wohnsitz aber bat Sie auch in dieser Zeit , über eine PSF Adresse um Hilfe , in dieser  schwierigen Zeit. Leider auch erfolglos und so konnte auch nur eine Inhaftierung geschehen.

Jetzt kennt dieses Gericht , ein  Schreiben der Sta. Gießen zu dem Grundrecht der Doppelverfolgung ( Az. 501 Js 36399/14 vom 30.01.2015)  aber mir diese  Antwort ,über Jahre verweigert wird.Gleiches mit den Umgang , zu provozierenden Straftaten, durch Behörden , die es sonst nie gegeben hätte

Warum bekommt der Bürger seit Jahren , nicht gleiche Auskünfte und  eher der Tod, billigend in Kauf genommen wird  ,als Rechtsfehler einzugestehen ?

Warum schaut, gerade  dieses höchste Gericht so tatenlos, bei überführten Lügen zu , bei klaren erlebten Straftaten zu  und verweigert  jeden Rechtsschutz und so jede Aufklärung ?

Warum macht man den Bürger für Rechtsverletzungen verantwortlich , die zum Teil, durch einzelne Bedienstete / Beamte begangen wurden ?

Warum verweigert man jede Amtshaftung , wo andere Gerichte schon anders entschieden , ohne ein Bundesverfassungsgericht um Hilfe, bitten zu müssen...( z.B.OLG Köln Aktenzeichen: 7 U 53/08....) , wo man nur hier , nicht nur  auf Lügen und der Unverhältnismäßigkeiten , komplette Leben zerstörte ?

Sie sehen , in all den Jahren wurde man alleine gelassen und war einzelnen Beamten und dessen Willkür  , hoffnungslos ausgeliefert . Selbst die letzten Ereignisse  in / um der Freiheitsberaubung ( Sta. Darmstadt / Az 500 UJs 104175/15)  , verletzt man Art.3 EMRK und den Art. 1 der UN-Antifolterkonvention  und ich bitte Sie , endlich Rechtssicherheit schaffen und notfalls , auch sofort zu reagieren.

Werter Herr Maas

Man war ein unbescholtener Bürger mit seiner Familie und hatte eine kleine Existenz . Eines Tages, man machte seine Arbeit wie immer aber ab diesem Tag war alles anders.

Es ist schwer, ein Raubüberfall so einfach,  zu verkraften, wenn auch die Existenz und Gesundheit ,noch weg ist. Man kann es nicht verstehen, wie man wegen 100 € mehr Profit, Menschen in Lebensgefahr bringt und 500 TSD € Sachschaden anrichtet. TNT  fragte man nie.

Noch weniger , dass man alles im zuständigen Ermessenbereich  einstellte und die eigentlichen Verantwortlichen , so schützen wollte. ( Staatsanwaltschaft Darmstadt / Hessisches Justizministerium).

Du willst nur eine zweite Chance im Leben aber die bekommt man nicht. Mit den Grundrechten, scheint es solche Sache zu sein. Welche haben wohl keine und andere umso mehr.

Bitte unterschreiben Sie jetzt!

Wenn Sie diese Petition unterschreiben, dann unterstützen Sie diese Forderung und  helfen , dass durch den Justizminister und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes   ,eine lückenlose Aufklärung und sofortige Reaktion erfolgen sollte.

Leider verweigert die Hessische Justizministerin und Hessischen Finanzminister jede Reaktion und Aussagen , im Umgang mit Grundrechten. Dieses seit Jahren und stellen sich blind , taub und sind organisiert verantwortungslos.

Mehrfach, wurde auf das Doppelverfolgungsverbot hingewiesen und der Tatsache, dass man durch Behörden zu Straftaten angestiftet wurde, die es sonst nie gegeben hätte. Immer wieder, nur auf gegebenen Rechtssicherheiten reagierte. Später , diese wieder genommen wurden, ohne neue Beweise. Aber nun mit aller Härte und Willkür vorging,nicht nur gegen meine Person.Gleichzeitig Behörden eigenen Rechtspflichten nicht nachgekommen sind.

Der EGMR hat betont, dass schon im Falle von Anhaltspunkten, die für eine Tatprovokation sprechen, der Staat zu einer gründlichen Untersuchung des Sachverhalts verpflichtet sei (Fall Ramanauskas ./. Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, ECHR 2008).

Schon im Urteil Teixeira (1998) hat der Gerichtshof für Menschenrechte klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Betroffener durch eine unzulässige Tatprovokation von Anfang an, seines Rechts auf ein faires Verfahren beraubt wird. 

Es fällt mir schwer zu verstehen, wie einfach es sein soll, gerade in einem Rechtsstaat, Menschen strafbare Handlungen zu unterstellen und ohne eine Antwort zu geben, was die Grundrechte betrifft. Aber ohne diese Antwort, immer wieder anklagen kann. Man glaubt Lügen / Tatprovokationen  von einzelnen Bediensteten / Beamten  mehr, als Zeugenaussagen und Beweismittel.

Ich verweise  dazu nur auf  nur Drei Az. der Staatsanwaltschaft Darmstadt und Hessische Justizministerin.

Az: 700 Js 19579/15       und        Az: 700 Js 44952/15 . 

Az. 4121/1 - III /B2--2008 / 4130 -III/A ( symbolisch für alles eingestellte der Hessischen Justizministerin )

Und beachten Sie bitte auch die Straftatbestände der Untreue. Die Vorwürfe  und der angerichtete Schaden der Untreue, hier höher ist , als   Straftaten unterstellt werden .Man ermittelt schon Jahre aber ein Oberstaatsanwalt in Darmstadt  , kann mir heute immer noch nicht sagen, ob nicht nur gegen das Doppelverfolgungsverbot verstoßen wurde. Man schweigt und schweigt. 

Das Erste  Az.ist ein Schreiben der Sta. Stralsund beigefügt, wo eine bestimmte Person erwähnt wird  , klare Tatprovokationen  waren und zum ersten Mal in Hessen, so wegen den Geschehnissen , in und um der Freiheitsberaubung ,ermittelt werden musste.In Stralsund ,so zum Ersten Mal objektiv ermittelt wurde aber dann an Sta. Darmstadt weiter geleitet wurde.Wieder stellte  dieser  Oberstaatsanwalt in Darmstadt alles ein, weil  ein Oberstaatsanwalt  genannt wurde, welcher heute auch noch bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sitzt und so , seine rechtswidrige Arbeitsweise , auch noch  selber bearbeitete ( Stellungnahme  zum OLG Frankfurt ).

Gleichzeitig berufen sich Behörden  selber , sofort  auf das Doppelverfolgungsverbot, wenn man rechtswidrige / strafbare Handlungen nachweisen kann aber verweigern jede Reaktion / Antwort beim Bürger, im Umgang mit Art 3 (1) GG i.V. Art. 20(3) GG.

Manchmal, sollte man gerade in der Demokratie, den Mut aufbringen, sich für etwas unrechtes und willkürliches  zu entschuldigen, statt immer wieder weiter und weiter zu machen, seine anvertraute Macht zu missbrauchen , dass jede Glaubwürdigkeit und Vertrauen , in einen Rechtsstaat verloren geht.

Bitte unterstützen Sie mich mit Ihrer Unterschrift und fordern Sie die Menschen und Freunde  in ihren Netzwerken auf, es Ihnen gleichzutun.Es betrifft uns alle.Heute war ich es und meine Familie.Morgen sind vielleicht Sie es, die man provoziert.

Diese Welt sollte nicht durch ein paar Beamte, noch verrückter werden. Es gibt schon genug Rassismus und Diskriminierung. 

Heute liegen so, über 100 Rechtsverletzungen / Straftatbestände und Verbrechen gegen meine Familie und meiner Person vor aber man will auch heute nichts erkennen oder sehen.

Man brauchte nur den Wahrheitsgehalt mancher Aussagen durch Behörden ( Gerade Finanzbehörden ) überprüfen aber tat es nicht. 

Entsprechend bitte ich Sie auch, den Sachverhalt der Freiheitsberaubung aufzuklären und ob die Geschehnisse in / um der Freiheitsberaubung, ein versuchter Mord war. Immer wieder der Tod billigend in Kauf genommen wurde. (Suizidgefahr wegen Gesundheitszustand  , Verweigerung Arzt und lebensnotwendiger Medikamente trotz Bypässe , Geschehnisse als "Durchgangshäftling"). Schließlich bestätigte die Staatsanwalt Darmstadt , als ich dieses dort anzeigte , dass es eine Freiheitsberaubung sein sollte. Man kannte so die Täter namentlich aber stellte auch dieses wieder ein. 

Leider verweigert auch hier dazu, die Hessische Justizministerin als auch die Justizministerin von Mecklenburg / Vorpommern, jede Reaktion und Aufklärung seit Juli 2014.

Heute ist man  schwerbehindert.

Auslöser war immer wieder ein erlebter Raubüberfall.  Alles konnte  die Justiz verhindern .Es war die Erste Strafvereitelung aber nicht die Letzte. Das Land Hessen hier unverantwortlich, unverhältnismäßíg, willkürlich  und rechtswidrig , seit Jahren reagiert.

So etwas unterstellt man den Bürger nach dem Raubüberfall , ohne jede Aufnahme von Ermittlungen. 

Verleumdungen spielen keine Rolle. Schließlich sollen Dritte, nicht nur wegen des Vermögens, immer wieder geschützt werden. So wird aus einen Raubüberfall ein Diebstahl in Hessen und ich noch Schuld haben soll.

 ….Der Darstellung zufolge handelt es sich hier um einen Diebstahl, der zudem noch grob fahrlässig begünstigt wurde…..“

Mit freundlichen Grüßen   Helmut von Zech MdL

Es sind Lügen aber man kann sich nicht dagegen wehren.

Die nachfolgen Entscheidungen sind alles Teilauszüge von  Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und alle Verfassungsbeschwerden, wurden nicht angenommen.

Weder die Verfolgung richtiger Straftaten , noch  unterstellten Straftaten. 

Dieses höchste Gericht, selbst Unbemittelten, jedes Recht auf ein faires Verfahren, jeden Rechtsschutz  und den Zugang zum Rechtssystem, immer wieder so verweigerte.

Immer wieder so ,  an einen Rechtsstaat scheiterte , der sich selbst kontrolliert und so, immer wieder alles eingestellt wird und diese " Täter " , vielleicht so geschützt werden.

Alleine die Inhaftierung und die dortigen   Geschehnissen, wollte man wieder nichts feststellen. Man wollte nur einen Anwalt beigeordnet haben , was man aber verweigerte .Mit der Inhaftierung hatte ich sofort das Recht auf einen Anwalt.( hätte man die Kosten dieser 4 Wochen Haft ( ca. 100 € / pro Tag ) , auch für die Beiordnung eines Anwaltes verwenden können....)Aber nicht nur das Amtsgericht  und die Staatsanwaltschaft Darmstadt ,wollten es wohl so.

 Verfassungsbeschwerde  ( erste Wohnungsdurchsuchung )

( leider seit 2011 in sichergestellten Unterlagen und Az. nicht so mehr bekannt…)In Verbindung 2 BvR 320 /15 sollte man auch hier Rechtswidrigkeit feststellen können, wenn man ein Jahr später, schon rechtswidrige Handlungen durch Finanzbehörden einräumt. .Somit auch die wochenlange Telefonabhörungen,  rechtswidrig sein müssen , weil man so erst Straftaten unterstellen wollte. Gleiches mit der mehrfachen Aufforderung zur psychiatrischen Untersuchung. ( Für Hessische Justizministerin und Hessischen Finanzminister , alles in Ordnung und nichts rechtswidriges feststellbar. Gleiches mehrfach mit dem Landgericht Gießen.Also mehrere Richter nichts rechtswidriges , bis heute sehen können oder wollen und die Aufklärung schon 5 Jahre andauert.( u.a...Oberlandesgericht Karlsruhe Az.: 13 U 94/01...)

 

 Verfassungsbeschwerde 2BvR 261/12 ( Zweite Wohnungsdurchsuchung)

( man könnte auf die Entscheidung    Az. 2 BvR 1694/14 hinweisen ... )

Das höchste Gericht hier schon klare Aussagen , hätte treffen müssen , zum Doppelverfolgungsverbotes und der rückwirkenden Anstiftung zu Straftaten durch Behörden, die es sonst nie gegeben hätte. Das mildeste Mittel immer wieder verweigert wurde. Bis heute. Dieses Gericht, gerade Grundrechte nach   GG / EMRK und Charta der Grundrechte, am Besten kennt.

Man händigte Monate zuvor 37860,00 € in Hessen aus und will deswegen später Zwei Wohnungen durchsuchen. Selbst so, will man noch jetzt noch  oder wieder , Gefahr in Verzug erkennen, ohne jeden neuen Tatvorwurf.Man hatte umfangreiche Kenntnis aber Finanzbehörden ignorierten alles.

Man hatte eine Gerichtsentscheidung und vollstreckbare Titel aber auch die Tatprovokationen hingewiesen , weigerte man sich , seinen Rechtspflichten nachzukommen. Ein Jahr später , konnte man nicht willkürlicher reagieren.

Einfachste Antworten ,wären das mildeste Mittel gewesen.

Welchen neuen Tatvorwurf gab es  , den man nicht schon  kannte? KEINEN.

 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 759 /15 / 1BvR 2223/15

Statt 145 TSD € in Arrest zu nehmen, begünstigt man Kriminelle weiter und schaut tatenlos zu.  Opfer von Straftaten ,drängt man so in die Grundsicherung. Man bestellte Ware und bekam diese nicht. Bis heute arbeiten die Täter mit dem Geld und der Rechtsstaat  sowie  Staatsanwaltschaft ,fühlt sich nur belästigt. Obwohl , auch dieses ein Grundrecht sein soll. (1ZP Art 1. EMRK / Protokoll Nr.11). Bis heute erfolgt keine Strafverfolgung.

Trotz den Erlebnisse im Gefängnis, auch hier , jegliche Haftung , verweigert wird und keine Aufklärung erfolgen soll. Mich hätte man dafür, für Jahre verurteilt. Eine Beiordnung eines Anwaltes (  § 140 Abs. 2 i.V.m. § 141 Abs. 3 StPO ) war "nur " in Hessen ,wieder nicht möglich. (woanders schon Landgericht Erfurt Az.7 Qs 101/12 ). Trotz Kenntnis des gesundheitlichen Zustandes.

Man unterstellt eine weitere Straftat, seinen Vater 16 TSD gestohlen zu haben aber verkennt die Beweislage, dass beide Opfer eines Kreditbetrügers wurden.Dieses  über 37 TSD €, welcher bis heute nicht verfolgt wird. Das Gericht und Staatsanwaltschaft gingen nur hier , von einer klaren Sach-und Rechtslage, bei dieser Anklage  aus .

Justizministerin M/V / Justizministerin Hessen verweigern jede Aufklärung bis heute.

 Verfassungsbeschwerde 2 BvR 320 /15 ( in Verbindung laufender  )

Man unterstellt Straftaten gegen Finanzbeamte, alles auf Lügen und der Vortäuschung falscher Tatsachen / Vortäuschung einer Straftat aufgebaut waren aber man verweigert die Wiederaufnahme des Verfahrens, obwohl man rechtswidriges Handeln ,selber einräumte. Man spielt selbst mit Todesängsten und verfolgte unterstellte mit aller Härte und Willkür aber nicht richtige nach einen Raubüberfall. Weil ein Staatsanwalt , eine Anklageschrift aus Wortfetzen bastelte und den Sinn verstellte , man schon einmal falsch gegen den Staatsanwalt ermittelte ,soll nur hier, nur  ein Doppelverfolgungsverbot vorliegen,weil man schon  einmal falsch ermittelte ! 

(Justizministerin Hessen / Finanzminister Hessen, verweigern jede Aufklärung)

 Verfassungsbeschwerde 2BvR 2742 /13 ( in Verbindung laufender )

Statt über 50 Mio € Steuereinnahmen aus angezeigten Straftaten geht es heute um  über 300 TSD € Amtshaftung. So schützt man Lobbyisten seit Jahren.

Der Justizminister Brandenburg schaut tatenlos zu.Aber nicht nur dieser. 

Seit Vier Jahren verdrehen Gerichte Tatsachen und verweigern so Prozesskostenhilfe. Die Millionenschäden unfassbar und man kann bis heute , nichts rechtswidriges , wieder feststellen. ( BGH 1 StR 525/11 - Urteil vom 7. Februar 2012 ...BGH 1 StR 416/08 - Urteil vom 2. Dezember 2008 u.a.).

Bußgelder werden verweigert , wo man in 60 Minuten mehr einnehmen könnte, als man hier seit Jahren versucht , Straftaten  zu unterstellen und einfordert.

 

 Verfassungsbeschwerde 1BvR 3452/ 14 

Sachverhalt Verwaltungsakte und anderes. Ein Jahr verdummte die Behörde den Bürger, als dieser den Verlust der Verwaltungsakte mitteilte und ein Jahr ignorierte man den Verlust. Nach ein Jahr pure Willkür von Erpressung / Nötigung und Amtsmissbrauch.

Trotz Tatprovokation , auch das Verbot der Gewerbeuntersagung beantragt wurde und nach zwei Jahren , auch diese Rechtswidrigkeit , eingestellt wurde und wieder hält das Finanzamt ,sich nicht an diese Entscheidung .

Straftaten , bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt als Irrtum / Versehen hingestellt werden und wieder eingestellt wurden.

Verfassungsbeschwerde 1BvR 1930/15

Das Finanzgericht Kassel will keine Strafbaren Sachverhalte erkennen. Aber bestätigt sogar , die Richtigkeit der Rechtswidrigkeiten durch Finanzbehörden. Immer wieder jede Verhältnismäßigkeit fehlt. Ein Finanzgericht , doch nicht nur den Grundsatz ,nach Treu und Glauben ,kennen sollte. Aber auch § 27 STGB oder AO § 85.An Rechtsschutz , war auch hier ,nicht zu denken. 

Verfassungsbeschwerde 1 BvR 380 /15              Finanzgericht Kassel / Bundesfinanzhof

2 TSD Beweise zu  Lobbyisten reichten selbst beim BFH nicht aus, Straftaten der Beihilfe zu erkennen und begünstigt so weiter Lobbyisten vor dem Gesetz bis heute. Aber vor dem Gesetz sind alle gleich.

Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 238/15   /  Az. 1 BvR 703/15  / 1 BvR 308/15

Ein Anwalt, hält 15 Monate eine wichtige Entscheidung zurück, auch in Verbindung der Freiheitsberaubung.Strafrechtlich, zivilrechtlich und auch in der Amtshaftung, alles verweigert.

Auszug aus einer Entscheidung Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2014 - 15 O 189/13  ...6 Tage verspätete Weiterleitung  Mail  Pflichtverletzung / Schadenersatzpflichtig.... aber 15 Monate später, nichts sein soll !!!)

 Verfassungsbeschwerde 1BvR 1906/15

Eine Freiheitsberaubung und den dortigen Geschehnissen überlebt, liegt auf einmal ein Zettel im Briefkasten „ Es liegt ein Haftbefehl gegen Sie vor “. Wie einfach es ist, erneut  einen rechtswidrigen Haftbefehl zu kriegen. Lügen über Lügen aber alle schützen auch den Beamten.Und Zeugen glaubt man wieder nicht und eine Beweislastumkehr verweigert man.

und andere Sachverhalte...

Der Gesundheitszustand eines Schwerbehinderten , interessiert da nicht.

Nun könnte ich , wenn ich all dieses erlebte , in einer neuen Verfassungsbeschwerde, zusammen einreichen würde , wo alleine der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mehrfach verstoßen wurde, Tatprovokationen vorliegen aber  ich auch hier das Gefühl hätte , dass diese nicht angenommen wird. 

Alleine wenn man Raubüberfälle im Ermessenbereich einstellt , wo man Menschen in Lebensgefahr bringt ...hängt man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sehr hoch.

Werter Herr Mass , Werter Herr Voßkuhle 

in der jüngsten Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt , hatte ich auch wegen des Gesundheitszustandes , sofort meine Anwältin eingeschaltet , die wieder schlimmeres verhindern konnte.

Den Ausführungen des Bundesverfassungsgericht folgend  , wurde wieder hier unverhältnismäßig vorgegangen und entlastendes überhaupt nicht berücksichtigt. Aber auch nur wieder hier ,diese Anklage zugelassen. 

Trotz dem Grundrecht aus Art. 6 EMRK und der Grundsicherung mit  Erzwingung der Vermögensauskunft , verweigert man jetzt die Kostenübernahme. Weder die Staatsanwaltschaft Darmstadt , das AG Seligenstadt , noch das LG Darmstadt, sind dazu bereit. 

Sollten Sie hier Rechtswidrigkeiten erkennen ,sollte man der Staatskasse diese Kosten auferlegen.

(731,97 € Anwaltskosten / Az. 6 Ds -1200 Js 76019/12 AG /  Beschluss LG 3 Q 428/15 und 15 Qs 454 /15 )

Wenn ich sehe, wie viele Straftaten vereitelt wurden.... Ich bräuchte nie Grundsicherung und könnte auch meine Anwältin bezahlen !!!

Das ich dieses heute noch schreiben kann und heute noch lebe, egal wie es gesundheitlich geht  , verdanke ich nur einer Anwältin.Ein Mensch mit Herz und Verstand. Die Inhaftierung und dortigen Erlebnisse  , war der Höhepunkt , der erlebten Rechtsverletzungen.

DANKE Frau Pütz .

 

 

 

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Norbert RathPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Herr Voßkuhle , Herr Maas
Herr Voßkuhle , Herr Maas

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Petition am 28. November 2015 erstellt