

Guinness in der Laubelinde Offenburg: Ausnahmegenehmigung trotz Brauwerk-Vertrag!
Das Anliegen
Liebe Ortenauer, Stammgäste der Laubelinde und Freunde der gepflegten Bierkultur,
wir stehen in Offenburg vor einer existenziellen Krise des guten Geschmacks. Der bestehende Getränkelieferungsvertrag mit dem Brauwerk fesselt die Zapfhähne der Laubelinde – doch der Durst nach einem samtigen, dunklen Guinness lässt sich nicht einfach wegparagrafieren.
Aus folgenden juristischen, kulturellen und medizinischen Gründen fordern wir eine Sonderregelung:
Geografische Identität: Offenburg liegt am Schwarzwald, der für seinen Nebel bekannt ist. Guinness ist nichts anderes als flüssiger, dunkler Nebel mit einer Schaumkrone. Es handelt sich somit um eine regionale Spezialität im Sinne des Heimatschutzes.
Tarnung für den Außendienst: Das Brauwerk muss keine Angst haben. Wenn der Prüfer kommt, deklarieren wir den Ausschank einfach als „extrem dunkel geratenes, unfiltriertes Brauwerk-Export“, das aus physikalischen Gründen etwas länger beim Zapfen braucht.
Badisch-irische Seelenverwandtschaft: Kühle grüne Hügel, gesellige Menschen, exzellente Gastfreundschaft und eine Sprache, die außerhalb der Region niemand versteht: Irland ist im Grunde nur Baden mit etwas mehr Regen. Guinness ist somit ein badisches Lager mit Sonnenschutzfaktor 50.
Gesetzliche Entschleunigung: Die typischen zwei Minuten Zapfzeit für ein perfektes Guinness sind kein Vertragsbruch, sondern eine dringend benötigte, behördlich verordnete Achtsamkeitspause für den stressigen Alltag in Offenburg.
Medizinischer Notfall: Guinness enthält bekanntlich Eisen. Der Ausschank dient der gesundheitlichen Vorsorge der Gäste, fällt unter das Arzneimittelgesetz und berührt das Brauwerk-Monopol daher gar nicht.
Wir fordern die Brauwerk-Geschäftsführung und das Team der Laubelinde auf: Schließt Frieden, hebt das Zapfverbot auf und gebt dem dunklen Gold eine Chance!

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Das Anliegen
Liebe Ortenauer, Stammgäste der Laubelinde und Freunde der gepflegten Bierkultur,
wir stehen in Offenburg vor einer existenziellen Krise des guten Geschmacks. Der bestehende Getränkelieferungsvertrag mit dem Brauwerk fesselt die Zapfhähne der Laubelinde – doch der Durst nach einem samtigen, dunklen Guinness lässt sich nicht einfach wegparagrafieren.
Aus folgenden juristischen, kulturellen und medizinischen Gründen fordern wir eine Sonderregelung:
Geografische Identität: Offenburg liegt am Schwarzwald, der für seinen Nebel bekannt ist. Guinness ist nichts anderes als flüssiger, dunkler Nebel mit einer Schaumkrone. Es handelt sich somit um eine regionale Spezialität im Sinne des Heimatschutzes.
Tarnung für den Außendienst: Das Brauwerk muss keine Angst haben. Wenn der Prüfer kommt, deklarieren wir den Ausschank einfach als „extrem dunkel geratenes, unfiltriertes Brauwerk-Export“, das aus physikalischen Gründen etwas länger beim Zapfen braucht.
Badisch-irische Seelenverwandtschaft: Kühle grüne Hügel, gesellige Menschen, exzellente Gastfreundschaft und eine Sprache, die außerhalb der Region niemand versteht: Irland ist im Grunde nur Baden mit etwas mehr Regen. Guinness ist somit ein badisches Lager mit Sonnenschutzfaktor 50.
Gesetzliche Entschleunigung: Die typischen zwei Minuten Zapfzeit für ein perfektes Guinness sind kein Vertragsbruch, sondern eine dringend benötigte, behördlich verordnete Achtsamkeitspause für den stressigen Alltag in Offenburg.
Medizinischer Notfall: Guinness enthält bekanntlich Eisen. Der Ausschank dient der gesundheitlichen Vorsorge der Gäste, fällt unter das Arzneimittelgesetz und berührt das Brauwerk-Monopol daher gar nicht.
Wir fordern die Brauwerk-Geschäftsführung und das Team der Laubelinde auf: Schließt Frieden, hebt das Zapfverbot auf und gebt dem dunklen Gold eine Chance!

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Petition am 12. September 2026 erstellt