
Anlässlich der Frühjahrsvollversammlung der katholischen deutschen Bischöfe im Wallfahrtsort Vierzehnheiligen/Bad Staffelstein übergeben am Mittwoch, 9. März 2022 sieben Vertreter*innen der Initiative #OutInChurch ihr Manifest und die mehr als 110.000 Unterschriften der Petition an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Georg Bätzing.
In dem anschließenden Gespräch, an dem weitere Bischöfe teilnehmen, wird es um die Forderungen der Initiative #OutInChurch gehen. Am 24. Januar 2022 outeten sich mehr als 100 Mitarbeiter*innen im Rahmen einer ARD-Dokumentation als queer. Am gleichen Tag startete die Initiative #OutInChurch die Petition auf Change.org. Seitdem gab es viel öffentlichkeitswirksame Berichterstattung und erste ermutigende Signale aus der römisch-katholischen Kirche heraus. „Inzwischen gibt es eine Reihe von Selbstverpflichtungserklärungen, unter anderem aus dem Bistum Würzburg und vor allem aus den nordwestdeutschen Diözesen, mit Ausnahme der Kölner Erzdiözese“ sagt Jens Ehebrecht-Zumsande, Mitinitiator der Initiative.
In diesen Erklärungen verpflichten sich die Bischöfe, die Grundordnung im Hinblick auf die Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter*innen zur persönlichen Lebensführung nicht länger anzuwenden: Weder eine öffentlich gemachte homosexuelle Orientierung noch eine eingetragene Partnerschaft oder zivilrechtlich geschlossene Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts soll eine Kündigung nach sich ziehen. Elf Generalvikare haben parallel dazu in einem offenen Brief an Bischof Bätzing für eine rasche bundesweite Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts plädiert. Der Druck auf die Bischöfe zu einer Reform wächst kontinuierlich. #OutInChurch sieht in den Erklärungen der Bistumsleitungen erste ermutigende Signale, um zumindest einer der Forderung des Manifests Geltung zu verschaffen. Sie sind jedoch nicht ausreichend oder nachhaltig.
„Wir erwarten von der Deutschen Bischofskonferenz die überfälligen rechtsverbindlichen Zusagen und eine Änderung der Grundordnung“, fordert Ehebrecht-Zumsande weiter. In der Pflicht sieht die Initiative vor allem die Bistümer, die sich bislang noch nicht geäußert haben. Alle sieben Kernforderungen des Manifests müssen ohne Abstriche verwirklicht werden. Dazu braucht es einen verbindlichen Fahrplan. Zudem darf der Fokus nicht nur auf gleichgeschlechtlichen Paaren liegen. Zu den Betroffenen gehören auch transidente, intersexuelle oder nichtbinäre Menschen und andere, deren rechtliche Situation weiterhin prekär ist. Nicht zuletzt deshalb bedarf es weiterhin einer Revision der kirchlichen Lehre zu Geschlechtlichkeit und Sexualität auf Grundlage theologischer und humanwissenschaftlicher Erkenntnisse.