
Gesundheit statt Fehlzeitendruck: Reform der 10% und 25%-Regelung in der Pflegeausbildung
Das Anliegen
Unsere Forderung
Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Fehlzeitenregelungen in der generalistischen Pflegeausbildung grundlegend zu reformieren. Insbesondere sollen die pauschale 10%-Grenze für anrechenbare krankheitsbedingte Fehlzeiten sowie die 25%-Grenze für Fehlzeiten innerhalb einzelner Pflichteinsätze abgeschafft oder durch eine faire, gesundheitsgerechte und am tatsächlichen Kompetenzerwerb orientierte Regelung ersetzt werden.
Krankheit darf nicht zum Risiko für die berufliche Zukunft werden. Wer krank ist, muss sich erholen können, ohne unverhältnismäßige Nachteile fürchten zu müssen.
Begründung
Die Pflegeausbildung stellt hohe fachliche, körperliche und psychische Anforderungen an Auszubildende. Sie lernen, Verantwortung für Menschen zu übernehmen, Krankheiten zu erkennen, pflegerische Maßnahmen durchzuführen und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Gleichzeitig sehen sich Auszubildende mit strengen Fehlzeitenregelungen konfrontiert. Nach §13 Pflegeberufegesetz können krankheitsbedingte Fehlzeiten grundsätzlich nur bis zu bestimmten Grenzen auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Hinzu kommt die Regelung, nach der Fehlzeiten innerhalb einzelner Pflichteinsätze grundsätzlich 25 Prozent der vorgesehenen Stunden nicht überschreiten dürfen.
Diese Regelungen können erhebliche Konsequenzen haben. Wer bereits im ersten Ausbildungsjahr krankheitsbedingt mehrere Tage gefehlt hat, muss unter Umständen befürchten, dass weitere Erkrankungen den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gefährden, zusätzliche Nachholzeiten erforderlich werden oder sich die Ausbildung verlängert.
Dabei sind Krankheitstage nicht immer vermeidbar. Infektionen, chronische Beschwerden, psychische Belastungen und andere gesundheitliche Probleme lassen sich nicht nach einem Ausbildungsplan steuern.
1. Fehlzeitenregelungen können die Gesundheit von Auszubildenden gefährden
Wenn Auszubildende befürchten müssen, wegen weiterer Krankheitstage ihre Prüfungszulassung oder ihren Ausbildungsabschluss zu gefährden, entsteht ein erheblicher Druck, trotz Krankheit zur Arbeit oder in die Schule zu gehen.
Das kann dazu führen, dass Erkrankungen verschleppt werden, sich der Gesundheitszustand verschlechtert und die Genesung länger dauert.
Besonders problematisch ist dies in der Pflege: Wer mit einer ansteckenden Erkrankung arbeitet, kann Patientinnen und Patienten sowie Kolleginnen und Kollegen gefährden. Gerade Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Infektionsrisiken angewiesen.
Eine Ausbildung, die verantwortungsbewusstes Pflegehandeln vermitteln soll, darf keine Rahmenbedingungen schaffen, die Auszubildende dazu verleiten, gesundheitliche Risiken aus Angst vor Fehlzeiten in Kauf zu nehmen.
2. Psychischer Druck kann einen Teufelskreis auslösen
Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf körperliche Erkrankungen.
Schon früh in der Ausbildung können sich Fehlzeiten ansammeln. Mit jedem weiteren Krankheitstag wächst bei manchen Auszubildenden die Sorge, die vorgeschriebenen Grenzen zu überschreiten und den Ausbildungsabschluss zu gefährden.
Diese Angst kann zusätzlichen Stress, Schlafprobleme, psychische Überlastung und eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands begünstigen. Dadurch können wiederum weitere Fehlzeiten entstehen.
Es entwickelt sich ein Teufelskreis: Krankheit führt zu Fehlzeiten, Fehlzeiten erzeugen Angst, Angst erzeugt zusätzlichen Stress und dieser Stress kann die Gesundheit weiter beeinträchtigen.
Gerade in einem Beruf, in dem psychische Stabilität, Einfühlungsvermögen und verantwortungsvolles Handeln entscheidend sind, muss dieser Problematik stärker Rechnung getragen werden.
3. Der Pflegeberuf braucht Nachwuchs – keine zusätzlichen Ausbildungshürden
Der Pflegebereich steht vor großen personellen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, motivierte Menschen für diesen Beruf zu gewinnen und sie während ihrer Ausbildung zu unterstützen.
Hohe fachliche Standards und eine qualitativ hochwertige Ausbildung sind unverzichtbar. Allerdings darf die Ausbildungsqualität nicht allein an der körperlichen Anwesenheit gemessen werden.
Entscheidend ist, ob die Auszubildenden die erforderlichen fachlichen, praktischen und sozialen Kompetenzen tatsächlich erworben haben.
Wer aufgrund einer Erkrankung zeitweise ausfällt, verliert dadurch nicht automatisch seine bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Fehlende praktische Kompetenzen müssen selbstverständlich überprüft und gegebenenfalls nachgeholt werden. Dies sollte jedoch individuell und verhältnismäßig erfolgen, statt sich allein an starren Prozentgrenzen zu orientieren.
Wir fordern daher:
Abschaffung oder grundlegende Reform der pauschalen 10%-Fehlzeitenregelung in der Pflegeausbildung, insbesondere für nachweislich krankheitsbedingte Fehlzeiten.
Abschaffung oder Reform der starren 25%-Grenze für einzelne Pflichteinsätze, damit gesundheitlich bedingte Ausfälle nicht unverhältnismäßig schwer wiegen.
Eine individuelle Prüfung des tatsächlichen Kompetenzstandes, bevor über Nachholzeiten, Ausbildungsverlängerungen oder die Prüfungszulassung entschieden wird.
Verbindliche und transparente Härtefallregelungen, die Auszubildende bei längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen wirksam schützen.
Ein besserer Schutz vor gesundheitlichem Druck, damit niemand aus Angst vor beruflichen Nachteilen krank zur Arbeit oder in die praktische Ausbildung geht.
Bundesweit einheitliche und faire Regelungen, damit die beruflichen Perspektiven von Auszubildenden nicht unnötig von unterschiedlichen Verwaltungspraktiken abhängen.
Die Abschaffung starrer Grenzen bedeutet ausdrücklich nicht, dass notwendige Ausbildungsinhalte entfallen sollen. Die Qualität der Pflegeausbildung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Fehlende Kompetenzen müssen gegebenenfalls gezielt nachgeholt werden können.
Es geht darum, zwischen tatsächlich fehlenden Ausbildungsinhalten und unvermeidbaren krankheitsbedingten Abwesenheiten angemessen zu unterscheiden.
Schlusswort
Wer Pflegekräfte für die Zukunft ausbilden möchte, muss auch Verantwortung für deren Gesundheit übernehmen.
Wir können nicht einerseits mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen wollen und andererseits Rahmenbedingungen aufrechterhalten, die bei Auszubildenden zusätzlichen gesundheitlichen und psychischen Druck erzeugen können.
Eine gute Pflegeausbildung braucht anspruchsvolle Lernziele, qualifizierte Praxisanleitung und faire Bedingungen. Sie braucht aber auch Menschlichkeit, Verhältnismäßigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit Krankheit.
Niemand sollte zwischen der eigenen Gesundheit und der beruflichen Zukunft wählen müssen.
Deshalb fordern wir eine zeitgemäße Reform der Fehlzeitenregelungen in der Pflegeausbildung -> zum Schutz der Auszubildenden, der Beschäftigten und der Menschen, die auf professionelle Pflege angewiesen sind.

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Das Anliegen
Unsere Forderung
Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Fehlzeitenregelungen in der generalistischen Pflegeausbildung grundlegend zu reformieren. Insbesondere sollen die pauschale 10%-Grenze für anrechenbare krankheitsbedingte Fehlzeiten sowie die 25%-Grenze für Fehlzeiten innerhalb einzelner Pflichteinsätze abgeschafft oder durch eine faire, gesundheitsgerechte und am tatsächlichen Kompetenzerwerb orientierte Regelung ersetzt werden.
Krankheit darf nicht zum Risiko für die berufliche Zukunft werden. Wer krank ist, muss sich erholen können, ohne unverhältnismäßige Nachteile fürchten zu müssen.
Begründung
Die Pflegeausbildung stellt hohe fachliche, körperliche und psychische Anforderungen an Auszubildende. Sie lernen, Verantwortung für Menschen zu übernehmen, Krankheiten zu erkennen, pflegerische Maßnahmen durchzuführen und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Gleichzeitig sehen sich Auszubildende mit strengen Fehlzeitenregelungen konfrontiert. Nach §13 Pflegeberufegesetz können krankheitsbedingte Fehlzeiten grundsätzlich nur bis zu bestimmten Grenzen auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Hinzu kommt die Regelung, nach der Fehlzeiten innerhalb einzelner Pflichteinsätze grundsätzlich 25 Prozent der vorgesehenen Stunden nicht überschreiten dürfen.
Diese Regelungen können erhebliche Konsequenzen haben. Wer bereits im ersten Ausbildungsjahr krankheitsbedingt mehrere Tage gefehlt hat, muss unter Umständen befürchten, dass weitere Erkrankungen den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gefährden, zusätzliche Nachholzeiten erforderlich werden oder sich die Ausbildung verlängert.
Dabei sind Krankheitstage nicht immer vermeidbar. Infektionen, chronische Beschwerden, psychische Belastungen und andere gesundheitliche Probleme lassen sich nicht nach einem Ausbildungsplan steuern.
1. Fehlzeitenregelungen können die Gesundheit von Auszubildenden gefährden
Wenn Auszubildende befürchten müssen, wegen weiterer Krankheitstage ihre Prüfungszulassung oder ihren Ausbildungsabschluss zu gefährden, entsteht ein erheblicher Druck, trotz Krankheit zur Arbeit oder in die Schule zu gehen.
Das kann dazu führen, dass Erkrankungen verschleppt werden, sich der Gesundheitszustand verschlechtert und die Genesung länger dauert.
Besonders problematisch ist dies in der Pflege: Wer mit einer ansteckenden Erkrankung arbeitet, kann Patientinnen und Patienten sowie Kolleginnen und Kollegen gefährden. Gerade Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Infektionsrisiken angewiesen.
Eine Ausbildung, die verantwortungsbewusstes Pflegehandeln vermitteln soll, darf keine Rahmenbedingungen schaffen, die Auszubildende dazu verleiten, gesundheitliche Risiken aus Angst vor Fehlzeiten in Kauf zu nehmen.
2. Psychischer Druck kann einen Teufelskreis auslösen
Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf körperliche Erkrankungen.
Schon früh in der Ausbildung können sich Fehlzeiten ansammeln. Mit jedem weiteren Krankheitstag wächst bei manchen Auszubildenden die Sorge, die vorgeschriebenen Grenzen zu überschreiten und den Ausbildungsabschluss zu gefährden.
Diese Angst kann zusätzlichen Stress, Schlafprobleme, psychische Überlastung und eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands begünstigen. Dadurch können wiederum weitere Fehlzeiten entstehen.
Es entwickelt sich ein Teufelskreis: Krankheit führt zu Fehlzeiten, Fehlzeiten erzeugen Angst, Angst erzeugt zusätzlichen Stress und dieser Stress kann die Gesundheit weiter beeinträchtigen.
Gerade in einem Beruf, in dem psychische Stabilität, Einfühlungsvermögen und verantwortungsvolles Handeln entscheidend sind, muss dieser Problematik stärker Rechnung getragen werden.
3. Der Pflegeberuf braucht Nachwuchs – keine zusätzlichen Ausbildungshürden
Der Pflegebereich steht vor großen personellen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, motivierte Menschen für diesen Beruf zu gewinnen und sie während ihrer Ausbildung zu unterstützen.
Hohe fachliche Standards und eine qualitativ hochwertige Ausbildung sind unverzichtbar. Allerdings darf die Ausbildungsqualität nicht allein an der körperlichen Anwesenheit gemessen werden.
Entscheidend ist, ob die Auszubildenden die erforderlichen fachlichen, praktischen und sozialen Kompetenzen tatsächlich erworben haben.
Wer aufgrund einer Erkrankung zeitweise ausfällt, verliert dadurch nicht automatisch seine bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Fehlende praktische Kompetenzen müssen selbstverständlich überprüft und gegebenenfalls nachgeholt werden. Dies sollte jedoch individuell und verhältnismäßig erfolgen, statt sich allein an starren Prozentgrenzen zu orientieren.
Wir fordern daher:
Abschaffung oder grundlegende Reform der pauschalen 10%-Fehlzeitenregelung in der Pflegeausbildung, insbesondere für nachweislich krankheitsbedingte Fehlzeiten.
Abschaffung oder Reform der starren 25%-Grenze für einzelne Pflichteinsätze, damit gesundheitlich bedingte Ausfälle nicht unverhältnismäßig schwer wiegen.
Eine individuelle Prüfung des tatsächlichen Kompetenzstandes, bevor über Nachholzeiten, Ausbildungsverlängerungen oder die Prüfungszulassung entschieden wird.
Verbindliche und transparente Härtefallregelungen, die Auszubildende bei längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen wirksam schützen.
Ein besserer Schutz vor gesundheitlichem Druck, damit niemand aus Angst vor beruflichen Nachteilen krank zur Arbeit oder in die praktische Ausbildung geht.
Bundesweit einheitliche und faire Regelungen, damit die beruflichen Perspektiven von Auszubildenden nicht unnötig von unterschiedlichen Verwaltungspraktiken abhängen.
Die Abschaffung starrer Grenzen bedeutet ausdrücklich nicht, dass notwendige Ausbildungsinhalte entfallen sollen. Die Qualität der Pflegeausbildung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Fehlende Kompetenzen müssen gegebenenfalls gezielt nachgeholt werden können.
Es geht darum, zwischen tatsächlich fehlenden Ausbildungsinhalten und unvermeidbaren krankheitsbedingten Abwesenheiten angemessen zu unterscheiden.
Schlusswort
Wer Pflegekräfte für die Zukunft ausbilden möchte, muss auch Verantwortung für deren Gesundheit übernehmen.
Wir können nicht einerseits mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen wollen und andererseits Rahmenbedingungen aufrechterhalten, die bei Auszubildenden zusätzlichen gesundheitlichen und psychischen Druck erzeugen können.
Eine gute Pflegeausbildung braucht anspruchsvolle Lernziele, qualifizierte Praxisanleitung und faire Bedingungen. Sie braucht aber auch Menschlichkeit, Verhältnismäßigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit Krankheit.
Niemand sollte zwischen der eigenen Gesundheit und der beruflichen Zukunft wählen müssen.
Deshalb fordern wir eine zeitgemäße Reform der Fehlzeitenregelungen in der Pflegeausbildung -> zum Schutz der Auszubildenden, der Beschäftigten und der Menschen, die auf professionelle Pflege angewiesen sind.

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Petition am 29. Oktober 2026 erstellt
