

Schule für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Das Problem
Am 21.10.2015 musste die steirische Bildungslandesrätin das Aus für den außerordentlichen (Pflicht-)Schulbesuch unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verkünden, die schon älter als 15 Jahre sind. Damit folgte sie einer Weisung des Bundesministeriums für Bildung, welches begründet, es entspreche nicht dem Gesetz, dass diese Jugendlichen auf Pflichtschulen gehen. Dies bedeutet das Ende eines besonders erfolgreichen und nachhaltigen Integrationsangebots und den Wegfall eines enormen Mehrwerts sowohl für die Jugendlichen als auch die Aufnahmegesellschaft. Betroffen ist nicht nur die Steiermark, sondern alle Bundesländer, denn das Gesetz gilt österreichweit.
Bildung ist einer der wichtigsten Schlüssel zu einer gelingenden Zukunft. Nur dadurch haben diese jungen Menschen die Möglichkeit, einen Abschluss zu machen und damit die Chance, später in den regulären Arbeitsmarkt einzutreten. Das Bildungsangebot muss – unter Berücksichtigung des besonderen Bedarfs unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – über das reine Erlernen der Sprache hinausgehen und von professionellem Lehrpersonal begleitet werden.
Teilhabe an der Gesellschaft ist ein Grundstein zur so genannten Integration. Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Schule gehen können, bedeutet das für sie Normalität. In diesem Rahmen erleben sie dieselbe Tagesstruktur wie hier aufgewachsene Jugendliche, erfahren mehr über das Leben in Österreich und bekommen die Gelegenheit, wichtigen Kontakt mit Gleichaltrigen zu pflegen.
In Diskussionen ums Zusammenleben ist häufig von „Wertevermittlung“ die Rede. Bei in Österreich aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen übernehmen diese Aufgabe in der Regel Schule und die Familie. Nach Österreich geflüchteten Jugendlichen fehlt das familiäre Netzwerk, umso wichtiger ist in dieser Funktion die Schule für sie. Wer ernsthaft an einem gut funktionierenden Miteinander interessiert ist, darf jugendlichen Flüchtlingen nicht das einzige Umfeld nehmen, in dem sie am Gesellschaftsleben partizipieren können. Deshalb fordern wir das zuständige Bildungsministerium und die österreichische Regierung auf:
Eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zur Volljährigkeit den Zugang zum regulären österreichischen Schulsystem ermöglicht.
UnterstützerInnen
Dr. Harald Walser, Nationalratsabgeordneter
HR Dr. Josef Zollneritsch, Landesreferent für Schulpsychologie-Bildungsberatung im Landesschulrat für Steiermark
Alexandra Ettinger, Abteilungsmanagement Schulpsychologie; Schullaufbahnberatung für Schüler/innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch im Landesschulrat für Steiermark
Livia Klingl, Autorin
Gemeinderätin Mag.a Astrid Polz-Watzenig, Die Grünen Graz
Gemeinderat Mag. Norbert Ciperle, SPÖ Traiskirchen
Sabina Dzalto, Leiterin Flüchtlingsunterbringung der Caritas Steiermark
Mümtaz Karakurt, MAS, Geschäftsführer migrare Oberösterreich
Bakk.a Nicola Baloch, Afro-Asiatisches Institut Graz
Sigrid Binder, ehem. Lehrerin und Gemeinderätin Graz
(Liste wird laufend forgesetzt)

Das Problem
Am 21.10.2015 musste die steirische Bildungslandesrätin das Aus für den außerordentlichen (Pflicht-)Schulbesuch unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verkünden, die schon älter als 15 Jahre sind. Damit folgte sie einer Weisung des Bundesministeriums für Bildung, welches begründet, es entspreche nicht dem Gesetz, dass diese Jugendlichen auf Pflichtschulen gehen. Dies bedeutet das Ende eines besonders erfolgreichen und nachhaltigen Integrationsangebots und den Wegfall eines enormen Mehrwerts sowohl für die Jugendlichen als auch die Aufnahmegesellschaft. Betroffen ist nicht nur die Steiermark, sondern alle Bundesländer, denn das Gesetz gilt österreichweit.
Bildung ist einer der wichtigsten Schlüssel zu einer gelingenden Zukunft. Nur dadurch haben diese jungen Menschen die Möglichkeit, einen Abschluss zu machen und damit die Chance, später in den regulären Arbeitsmarkt einzutreten. Das Bildungsangebot muss – unter Berücksichtigung des besonderen Bedarfs unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – über das reine Erlernen der Sprache hinausgehen und von professionellem Lehrpersonal begleitet werden.
Teilhabe an der Gesellschaft ist ein Grundstein zur so genannten Integration. Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Schule gehen können, bedeutet das für sie Normalität. In diesem Rahmen erleben sie dieselbe Tagesstruktur wie hier aufgewachsene Jugendliche, erfahren mehr über das Leben in Österreich und bekommen die Gelegenheit, wichtigen Kontakt mit Gleichaltrigen zu pflegen.
In Diskussionen ums Zusammenleben ist häufig von „Wertevermittlung“ die Rede. Bei in Österreich aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen übernehmen diese Aufgabe in der Regel Schule und die Familie. Nach Österreich geflüchteten Jugendlichen fehlt das familiäre Netzwerk, umso wichtiger ist in dieser Funktion die Schule für sie. Wer ernsthaft an einem gut funktionierenden Miteinander interessiert ist, darf jugendlichen Flüchtlingen nicht das einzige Umfeld nehmen, in dem sie am Gesellschaftsleben partizipieren können. Deshalb fordern wir das zuständige Bildungsministerium und die österreichische Regierung auf:
Eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zur Volljährigkeit den Zugang zum regulären österreichischen Schulsystem ermöglicht.
UnterstützerInnen
Dr. Harald Walser, Nationalratsabgeordneter
HR Dr. Josef Zollneritsch, Landesreferent für Schulpsychologie-Bildungsberatung im Landesschulrat für Steiermark
Alexandra Ettinger, Abteilungsmanagement Schulpsychologie; Schullaufbahnberatung für Schüler/innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch im Landesschulrat für Steiermark
Livia Klingl, Autorin
Gemeinderätin Mag.a Astrid Polz-Watzenig, Die Grünen Graz
Gemeinderat Mag. Norbert Ciperle, SPÖ Traiskirchen
Sabina Dzalto, Leiterin Flüchtlingsunterbringung der Caritas Steiermark
Mümtaz Karakurt, MAS, Geschäftsführer migrare Oberösterreich
Bakk.a Nicola Baloch, Afro-Asiatisches Institut Graz
Sigrid Binder, ehem. Lehrerin und Gemeinderätin Graz
(Liste wird laufend forgesetzt)

Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 21. Oktober 2015 erstellt