

Für die BSGL: Grenzen bündeln, Zivilschutz stärken & Bürokratie sparen!
Das Anliegen
Schnelldurchleser-Zusammenfassung
Was ist die BSGL?
Die Bundesanstalt für Stabs- und Grenzlogistik ist eine neu zu errichtende Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI. Sie vereint zivilen Verwaltungs- und Ministeriumsdienst mit operativem Katastrophenschutz, technischer Hilfeleistung und Grenzmanagement in einem integrierten Personal- und Behördenkörper.
Grenzraum einkesseln & bündeln:
Eine lückenlose BSGL-Postenkette sperrt sämtliche untergeordneten Neben-, Forst- und Schleichwege entlang der deutsch-niederländischen Grenze. Der gesamte grenzüberschreitende Verkehr wird verpflichtend auf exakt drei hochgerüstete Autobahn-Hauptkorridore kanalisiert.
Dual-Funktion (Büro & Blaulicht):
Das Personal gehört der neuen Laufbahngruppe des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR) an. Es bearbeitet im tagesweisen Wechsel administrative Ministeriumsaufgaben (Akten, Termine, Flug- und Dienstreisebuchungen) und leistet am Folgetag den technischen Hilfeleistungs- und Kontrolldienst an den Grenzstationen.
Arbeitszeit-Traum:
Das Dienstfenster ist starr auf 09:00 bis 16:00 Uhr festgelegt (inklusive 1 Stunde Pflichtpause von 12:00 bis 13:00 Uhr). Die tägliche Netto-Arbeitszeit beträgt exakt 6,0 Stunden. Das integrierte Zwei-Batch-System schließt Überlastung und Burnout rechtlich aus.
Bürokratie-Sparen: Freiwerdende Verwaltungsstellen in den Ministerien werden bei Pensionierung systematisch mit einem kw-Vermerk (§ 17 BHO) versehen und gestrichen. Die Aufgaben wandern digital in die BSGL. Die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) sichern die Nachtstunden (16:00 bis 09:00 Uhr) bei 100 % Kostenerstattung durch den Bund.
Ausführliche Forderung & Gesetzesinitiative
An den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung
1. Ausgangslage, Zweck und Begründung
1.1. Demografische Realität und Fachkräftemangel im Bundesdienst
In den nächsten zehn Jahren wird rund ein Drittel aller Beschäftigten der zivilen Bundesverwaltung pensions- oder altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Eine Eins-zu-eins-Nachbesetzung veralteter Stellenstrukturen ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weder personell realisierbar noch haushalterisch darstellbar. Starre, separierte Fachlaufbahnen verhindern bisher die agile Verschiebung von Personalressourcen zwischen administrativen Routineaufgaben und operativen Krisenlagen. Die bisherige Zersplitterung in reine Schreibtischtätigkeiten einerseits und reine Einsatzkräfte andererseits erzeugt gigantische personelle Wasserköpfe.
1.2. Reorganisation des Binnengrenzraums und logistische Bündelung
Ein engmaschiges, historisch gewachsenes Netz aus hunderten unkoordinierten Binnengrenzübergängen bindet Überwachungskapazitäten, begünstigt unkontrollierten Ausweichverkehr und erschwert im Einsatzfall die Bündelung von Schwerlast-Bergungsgerät sowie Rettungslogistik. Eine vollumfängliche Einkesselung des Grenzraums durch bauliche Riegelstellungen und die Konzentration des grenzüberschreitenden Verkehrsströme aus den Niederlanden auf exakt drei exzellent ausgerüstete Hauptkorridore erhöht die Transparenz, sichert den Güterverkehr und optimiert die unmittelbare Notfallvorsorge des Bundes.
1.3. Bündelung operativer Hilfskräfte und ziviler Stabsstrukturen
Die künstliche Trennung zwischen zivilem Verwaltungsdienst (Sekretariat, Flugbuchungen, Registratur, Terminkoordination) und technischem Hilfsdienst (Muster THW) führt zu verfehlten Doppelstrukturen. Durch die Zusammenführung dieser Aufgabenbereiche in einer zukunftsfähigen Bundesoberbehörde wird eine multifunktionale Personalreserve geschaffen, die im Regelbetrieb Verwaltungsarbeit leistet und bei Großschadenslagen sofort als geschlossene, durchgeformte Einheit operativ handeln kann.
2. Raumordnerische Maßnahmen und Korridor-Infrastruktur
2.1. Lückenlose Postenkette und physische Schließung von Nebenübergängen
Entlang des gesamten rund 570 Kilometer langen deutsch-niederländischen Grenzverlaufs wird eine durchgehende Kette fester und mobiler BSGL-Stützpunkte eingerichtet. Sämtliche untergeordneten Landwege, Kreisstraßen, Forstwege, Brückenbauwerke und regionalen Übergänge werden durch logistisch überwachte, bauliche Absperrsysteme (Poller, Schrankenanlagen, Sensorik) für den regulären Durchgangsverkehr gesperrt.
2.2. Zwangskanalisierung des Transitverkehrs auf drei Autobahn-Hauptkorridore
Der gesamte grenzüberschreitende Kraftfahrzeug-, Personen- und Güterverkehr wird verpflichtend auf exakt drei ausgewählte Autobahn-Hauptkorridore (Korridor Nord, Korridor Mitte, Korridor Süd) umgeleitet. An diesen zentralen Knotenpunkten betreibt die BSGL mehrspurige Abfertigungs-, Prüf-, Sortier- und Rettungsgassen. Dadurch wird der Grenzraum logistisch vollständig beherrschbar gehalten.
2.3. Logistische Multifunktionalität der Korridor-Stützpunkte
Die Stützpunkte an den drei Korridoren dienen nicht allein der Verkehrssteuerung, sondern bilden gleichzeitig vollwertige Einsatzdepots des Bundes. Sie umfassen:
Heavy-Rescue-Equipment (Schwerlastkran- und Bergungsfahrzeuge nach THW-Standard)
Autarkie-Einheiten (Großaggregat-Stromversorgung, Not-Trinkwasseraufbereitung)
CBRN-Dekontaminationsstraßen für Personen und Großfahrzeuge
Sanitäts- und Notfallreserven des Bundes für Katastrophenfälle
3. Dienst-, Laufbahn- und Arbeitszeitrecht der BSGL
3.1. Gesetzliche Etablierung des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR-Dienst)
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) und die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) werden um die eigenständige Laufbahngruppe des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR-Dienst) im mittleren und gehobenen Dienst erweitert. Das Trennungsprinzip klassischer Verwaltungslaufbahnen wird aufgehoben.
3.2. Integriertes 24-monatiges Dual-Qualifikationsmodul
Die Ausbildung zur KVR-Beamtin bzw. zum KVR-Beamten umfasst zwei gleichrangige Qualifikationssäulen:
Modul A (Zivile Stabsverwaltung): Allgemeines Verwaltungsrecht (VwVfG), Bundeshaushaltsrecht (§§ 9, 34 BHO), E-Government-Standards, digitale Aktenführung und Registratur, Termin- und Dienstreisemanagement (inkl. Nutzung der offiziellen Flug- und Hotelbuchungssysteme der Bundesregierung).
Modul B (Operativer Rettungs- und Hilfeleistungsdienst): Vollwertige THW-Einsatzausbildung, Schwerlastbergung, Dekontamination, Notfalllogistik, Maschinisten- und Schwergeräteschein (CE), Sprechfunk analog/digital sowie Führungs- und Stabslehre bei Schadenslagen.
3.3. Schicht- und Rotationsmodell sowie Arbeitszeitschutz
3.3.1. Gesetzliche Arbeitszeitparameter und Pausensystematik
Das Arbeitszeitmodell ist strikt an den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG) und der Bundesarbeitszeitverordnung (§ 3 AZV) ausgerichtet:
Präsenzzeit-Fenster: Das tägliche Dienstfenster ist starr auf die Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr festgelegt (7 Stunden Gesamtanwesenheit).
Verbindliche Pflichtpause: In der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr gilt eine starr terminierte, ununterbrochene Ruhepause von 60 Minuten. Während dieser Zeit ruht jegliche Dienstpflicht vollständig.
Reine Netto-Arbeitszeit: Die tägliche reine Dienstzeit beträgt exakt 6,0 Stunden.
Rechtssicherheit & Erholung: Die gesetzliche Obergrenze von 10 Stunden täglicher Arbeitszeit (§ 3 Satz 2 ArbZG) wird mit 6 Stunden um mehr als 40 % unterschritten. Die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) wird mit 17 Stunden unterbrechungsfreier Freizeit zwischen 16:00 Uhr und 09:00 Uhr des Folgetages garantiert.
3.3.2. Die Zwei-Batch-Personalmatrix
Um eine lückenlose Abdeckung der Diensttage ohne Überlastung des Personals zu garantieren, wird der gesamte Personalkörper des KVR-Dienstes in zwei disjunkte Blöcke (Batches) aufgeteilt:
Batch A (Montag bis Mittwoch): Führt Dienst an 3 aufeinanderfolgenden Tagen aus (3 × 6,0 h = 18,0 h Netto-Wochenarbeitszeit).
Batch B (Donnerstag bis Sonntag): Führt Dienst an 4 aufeinanderfolgenden Tagen aus (4 × 6,0 h = 24,0 h Netto-Wochenarbeitszeit).
Die verbleibende Differenzzeit zur Beamten-Regelarbeitszeit wird organisatorisch als E-Learning-, Weiterbildungs- und Trainingsguthaben verbucht, das in gebündelten Blocklehrgängen absolviert wird.
3.3.3. Tagesweiser Funktionswechsel (Die innere Rotation)
Die Dienstverrichtung erfolgt im täglichen Wechsel zwischen der administrativen Bürotätigkeit und dem operativen Einsatzdienst, um die doppelten Qualifikationen konstant aufrechtzuerhalten und geistiger wie körperlicher Monotonie vorzubeugen.
Dienstablauf für Batch A (Montag bis Mittwoch):
Montag (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst in den zivilen Geschäftszimmern der Bundesministerien.
Dienstag (09:00–16:00 Uhr): Operativer Rettungs- und Grenzlogistikdienst an den drei Hauptkorridoren.
Mittwoch (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst im Ministerium.
Donnerstag bis Sonntag: Dienstfrei (zusammenhängende Regenerations- und Ruhephase).
Dienstablauf für Batch B (Donnerstag bis Sonntag):
Montag bis Mittwoch: Dienstfrei (zusammenhängende Regenerations- und Ruhephase).
Donnerstag (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst in den zivilen Geschäftszimmern der Bundesministerien.
Freitag (09:00–16:00 Uhr): Operativer Rettungs- und Grenzlogistikdienst an den drei Hauptkorridoren.
Samstag (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst im Ministerium.
Sonntag (09:00–16:00 Uhr): Operativer Rettungs- und Grenzlogistikdienst.
Da zivile Ministerien sonntags geschlossen sind, übernimmt der für den Stabsdienst eingeplante Teil von Batch B an diesem Tag ausschließlich eine Notfall- und Rufbereitschaftsverwaltung für Krisenstäbe der Bundesregierung, während der operative Teil die Korridorstationen vollumfänglich besetzt.
4. Kooperation mit kommunalen Trägern und Freiwilligen Feuerwehren (FFW)
4.1. Vertagliche Dienstabdeckung in den Rand- und Nachtzeiten (16:00 bis 09:00 Uhr)
Der reguläre Tagesdienst der BSGL endet um 16:00 Uhr. In den Rand- und Nachtzeiten (16:00 bis 09:00 Uhr) verbleiben die BSGL-Grenzstationen im passiven Überwachungsmodus. Die allgemeine Unfallhilfe, der abwehrende Brandschutz und die technische Gefahrenabwehr im Grenzraum werden in diesem Zeitraum durch die örtlichen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) und Rettungsdienste wahrgenommen.
4.2. Infrastrukturüberlassung und Kostenerstattungsvereinbarungen
Der Bund schließt mit den betroffenen Landkreisen und Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge nach § 61 VwVfG:
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren erhalten vollumfänglichen Zugriff auf die BSGL-Stützpunkte an den drei Korridoren und nutzen diese nachts als logistische Stützpunkte.
Der Bund erstattet den Kommunen sämtliche Sach-, Treibstoff- und Aufwandsentschädigungskosten aus Mitteln des Bundeshaushalts zu 100 %.
5. Haushaltsrechtliche Gegenfinanzierung und Stellenkonsolidierung
5.1. Systematischer Einsatz des kw-Vermerks gem. § 17 BHO
Freiwerdende Stellen der Besoldungsgruppen A 7 bis A 13 im allgemeinen Verwaltungsdienst der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden (z. B. durch Pensionierung) werden im Bundeshaushaltsplan verbindlich mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) versehen (§ 17 BHO).
5.2. Aufgabenübernahme durch BSGL-Personal
Die durch die kw-Vermerke freiwerdenden Verwaltungsaufgaben werden digital in den Arbeitsvorrat der BSGL eingespeist und an den Stabsdienst-Tagen des KVR-Personals abgearbeitet. Die freiwerdenden Haushaltsmittel fließen direkt in die Refinanzierung der KVR-Planstellen bei der BSGL.
6. Gesetzesentwurf im Wortlaut (BSGL-Errichtungsgesetz – BSGLErrichtG)
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Stabs- und Grenzlogistik (BSGL-Errichtungsgesetz – BSGLErrichtG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform und Sitz
Unter dem Namen „Bundesanstalt für Stabs- und Grenzlogistik“ (BSGL) wird eine bundesunmittelbare, anstaltslastige Körperschaft des öffentlichen Rechts als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat errichtet.
Die BSGL hat ihren Hauptsitz in Bonn und betreibt regionale Dienststellen entlang der Grenzkorridore.
§ 2 Aufgaben der Bundesanstalt
Die BSGL nimmt folgende Aufgaben wahr:
a) Technische Hilfeleistung, Rettungsdienst und logistische Verkehrssteuerung an den ausgewiesenen Grenzkorridoren;
b) Administrative Unterstützung der obersten und oberen Bundesbehörden im Wege der Dienstleistung an den zugewiesenen Stabstagen;
c) Bereithaltung von Material und Personal für Zivilschutz- und Großschadenslagen.
§ 3 Laufbahn des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR)
Für die Beamtinnen und Beamten der BSGL wird die Laufbahn des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR) geschaffen.
Das Nähere zu den Zugangs-, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen regelt das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung.
§ 4 Arbeitszeit und Schichtrotation
Die tägliche reine Arbeitszeit im KVR-Rotationsdienst beträgt 6 Stunden, exklusive einer verbindlichen 1-stündigen Ruhepause.
Der Dienst wird in den festen Gruppen Batch A (Montag bis Mittwoch) und Batch B (Donnerstag bis Sonntag) mit täglichem Funktionswechsel zwischen Stabs- und Rettungsdienst geleistet.
§ 5 Einbindung kommunaler Träger
Zur Sicherung der Rand- und Nachtzeiten (16:00 bis 09:00 Uhr) schließt die Bundesanstalt Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Kommunen zur Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren gegen volle Kostenerstattung.
§ 6 Finanzierung und Stellenumschichtung
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Ausbringung von kw-Vermerken (§ 17 BHO) auf freiwerdenden Stellen der allgemeinen Bundesverwaltung.
§ 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
7. Zeichnungsaufruf
Der Deutsche Bundestag möge diesen Antrag unverzüglich auf die Tagesordnung setzen, an die zuständigen Ausschüsse (Inneres, Haushalt, Recht) überweisen und das Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der BSGL einleiten. Unterschreibe jetzt für die BSGL!

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Das Anliegen
Schnelldurchleser-Zusammenfassung
Was ist die BSGL?
Die Bundesanstalt für Stabs- und Grenzlogistik ist eine neu zu errichtende Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI. Sie vereint zivilen Verwaltungs- und Ministeriumsdienst mit operativem Katastrophenschutz, technischer Hilfeleistung und Grenzmanagement in einem integrierten Personal- und Behördenkörper.
Grenzraum einkesseln & bündeln:
Eine lückenlose BSGL-Postenkette sperrt sämtliche untergeordneten Neben-, Forst- und Schleichwege entlang der deutsch-niederländischen Grenze. Der gesamte grenzüberschreitende Verkehr wird verpflichtend auf exakt drei hochgerüstete Autobahn-Hauptkorridore kanalisiert.
Dual-Funktion (Büro & Blaulicht):
Das Personal gehört der neuen Laufbahngruppe des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR) an. Es bearbeitet im tagesweisen Wechsel administrative Ministeriumsaufgaben (Akten, Termine, Flug- und Dienstreisebuchungen) und leistet am Folgetag den technischen Hilfeleistungs- und Kontrolldienst an den Grenzstationen.
Arbeitszeit-Traum:
Das Dienstfenster ist starr auf 09:00 bis 16:00 Uhr festgelegt (inklusive 1 Stunde Pflichtpause von 12:00 bis 13:00 Uhr). Die tägliche Netto-Arbeitszeit beträgt exakt 6,0 Stunden. Das integrierte Zwei-Batch-System schließt Überlastung und Burnout rechtlich aus.
Bürokratie-Sparen: Freiwerdende Verwaltungsstellen in den Ministerien werden bei Pensionierung systematisch mit einem kw-Vermerk (§ 17 BHO) versehen und gestrichen. Die Aufgaben wandern digital in die BSGL. Die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) sichern die Nachtstunden (16:00 bis 09:00 Uhr) bei 100 % Kostenerstattung durch den Bund.
Ausführliche Forderung & Gesetzesinitiative
An den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung
1. Ausgangslage, Zweck und Begründung
1.1. Demografische Realität und Fachkräftemangel im Bundesdienst
In den nächsten zehn Jahren wird rund ein Drittel aller Beschäftigten der zivilen Bundesverwaltung pensions- oder altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Eine Eins-zu-eins-Nachbesetzung veralteter Stellenstrukturen ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weder personell realisierbar noch haushalterisch darstellbar. Starre, separierte Fachlaufbahnen verhindern bisher die agile Verschiebung von Personalressourcen zwischen administrativen Routineaufgaben und operativen Krisenlagen. Die bisherige Zersplitterung in reine Schreibtischtätigkeiten einerseits und reine Einsatzkräfte andererseits erzeugt gigantische personelle Wasserköpfe.
1.2. Reorganisation des Binnengrenzraums und logistische Bündelung
Ein engmaschiges, historisch gewachsenes Netz aus hunderten unkoordinierten Binnengrenzübergängen bindet Überwachungskapazitäten, begünstigt unkontrollierten Ausweichverkehr und erschwert im Einsatzfall die Bündelung von Schwerlast-Bergungsgerät sowie Rettungslogistik. Eine vollumfängliche Einkesselung des Grenzraums durch bauliche Riegelstellungen und die Konzentration des grenzüberschreitenden Verkehrsströme aus den Niederlanden auf exakt drei exzellent ausgerüstete Hauptkorridore erhöht die Transparenz, sichert den Güterverkehr und optimiert die unmittelbare Notfallvorsorge des Bundes.
1.3. Bündelung operativer Hilfskräfte und ziviler Stabsstrukturen
Die künstliche Trennung zwischen zivilem Verwaltungsdienst (Sekretariat, Flugbuchungen, Registratur, Terminkoordination) und technischem Hilfsdienst (Muster THW) führt zu verfehlten Doppelstrukturen. Durch die Zusammenführung dieser Aufgabenbereiche in einer zukunftsfähigen Bundesoberbehörde wird eine multifunktionale Personalreserve geschaffen, die im Regelbetrieb Verwaltungsarbeit leistet und bei Großschadenslagen sofort als geschlossene, durchgeformte Einheit operativ handeln kann.
2. Raumordnerische Maßnahmen und Korridor-Infrastruktur
2.1. Lückenlose Postenkette und physische Schließung von Nebenübergängen
Entlang des gesamten rund 570 Kilometer langen deutsch-niederländischen Grenzverlaufs wird eine durchgehende Kette fester und mobiler BSGL-Stützpunkte eingerichtet. Sämtliche untergeordneten Landwege, Kreisstraßen, Forstwege, Brückenbauwerke und regionalen Übergänge werden durch logistisch überwachte, bauliche Absperrsysteme (Poller, Schrankenanlagen, Sensorik) für den regulären Durchgangsverkehr gesperrt.
2.2. Zwangskanalisierung des Transitverkehrs auf drei Autobahn-Hauptkorridore
Der gesamte grenzüberschreitende Kraftfahrzeug-, Personen- und Güterverkehr wird verpflichtend auf exakt drei ausgewählte Autobahn-Hauptkorridore (Korridor Nord, Korridor Mitte, Korridor Süd) umgeleitet. An diesen zentralen Knotenpunkten betreibt die BSGL mehrspurige Abfertigungs-, Prüf-, Sortier- und Rettungsgassen. Dadurch wird der Grenzraum logistisch vollständig beherrschbar gehalten.
2.3. Logistische Multifunktionalität der Korridor-Stützpunkte
Die Stützpunkte an den drei Korridoren dienen nicht allein der Verkehrssteuerung, sondern bilden gleichzeitig vollwertige Einsatzdepots des Bundes. Sie umfassen:
Heavy-Rescue-Equipment (Schwerlastkran- und Bergungsfahrzeuge nach THW-Standard)
Autarkie-Einheiten (Großaggregat-Stromversorgung, Not-Trinkwasseraufbereitung)
CBRN-Dekontaminationsstraßen für Personen und Großfahrzeuge
Sanitäts- und Notfallreserven des Bundes für Katastrophenfälle
3. Dienst-, Laufbahn- und Arbeitszeitrecht der BSGL
3.1. Gesetzliche Etablierung des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR-Dienst)
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) und die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) werden um die eigenständige Laufbahngruppe des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR-Dienst) im mittleren und gehobenen Dienst erweitert. Das Trennungsprinzip klassischer Verwaltungslaufbahnen wird aufgehoben.
3.2. Integriertes 24-monatiges Dual-Qualifikationsmodul
Die Ausbildung zur KVR-Beamtin bzw. zum KVR-Beamten umfasst zwei gleichrangige Qualifikationssäulen:
Modul A (Zivile Stabsverwaltung): Allgemeines Verwaltungsrecht (VwVfG), Bundeshaushaltsrecht (§§ 9, 34 BHO), E-Government-Standards, digitale Aktenführung und Registratur, Termin- und Dienstreisemanagement (inkl. Nutzung der offiziellen Flug- und Hotelbuchungssysteme der Bundesregierung).
Modul B (Operativer Rettungs- und Hilfeleistungsdienst): Vollwertige THW-Einsatzausbildung, Schwerlastbergung, Dekontamination, Notfalllogistik, Maschinisten- und Schwergeräteschein (CE), Sprechfunk analog/digital sowie Führungs- und Stabslehre bei Schadenslagen.
3.3. Schicht- und Rotationsmodell sowie Arbeitszeitschutz
3.3.1. Gesetzliche Arbeitszeitparameter und Pausensystematik
Das Arbeitszeitmodell ist strikt an den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG) und der Bundesarbeitszeitverordnung (§ 3 AZV) ausgerichtet:
Präsenzzeit-Fenster: Das tägliche Dienstfenster ist starr auf die Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr festgelegt (7 Stunden Gesamtanwesenheit).
Verbindliche Pflichtpause: In der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr gilt eine starr terminierte, ununterbrochene Ruhepause von 60 Minuten. Während dieser Zeit ruht jegliche Dienstpflicht vollständig.
Reine Netto-Arbeitszeit: Die tägliche reine Dienstzeit beträgt exakt 6,0 Stunden.
Rechtssicherheit & Erholung: Die gesetzliche Obergrenze von 10 Stunden täglicher Arbeitszeit (§ 3 Satz 2 ArbZG) wird mit 6 Stunden um mehr als 40 % unterschritten. Die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) wird mit 17 Stunden unterbrechungsfreier Freizeit zwischen 16:00 Uhr und 09:00 Uhr des Folgetages garantiert.
3.3.2. Die Zwei-Batch-Personalmatrix
Um eine lückenlose Abdeckung der Diensttage ohne Überlastung des Personals zu garantieren, wird der gesamte Personalkörper des KVR-Dienstes in zwei disjunkte Blöcke (Batches) aufgeteilt:
Batch A (Montag bis Mittwoch): Führt Dienst an 3 aufeinanderfolgenden Tagen aus (3 × 6,0 h = 18,0 h Netto-Wochenarbeitszeit).
Batch B (Donnerstag bis Sonntag): Führt Dienst an 4 aufeinanderfolgenden Tagen aus (4 × 6,0 h = 24,0 h Netto-Wochenarbeitszeit).
Die verbleibende Differenzzeit zur Beamten-Regelarbeitszeit wird organisatorisch als E-Learning-, Weiterbildungs- und Trainingsguthaben verbucht, das in gebündelten Blocklehrgängen absolviert wird.
3.3.3. Tagesweiser Funktionswechsel (Die innere Rotation)
Die Dienstverrichtung erfolgt im täglichen Wechsel zwischen der administrativen Bürotätigkeit und dem operativen Einsatzdienst, um die doppelten Qualifikationen konstant aufrechtzuerhalten und geistiger wie körperlicher Monotonie vorzubeugen.
Dienstablauf für Batch A (Montag bis Mittwoch):
Montag (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst in den zivilen Geschäftszimmern der Bundesministerien.
Dienstag (09:00–16:00 Uhr): Operativer Rettungs- und Grenzlogistikdienst an den drei Hauptkorridoren.
Mittwoch (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst im Ministerium.
Donnerstag bis Sonntag: Dienstfrei (zusammenhängende Regenerations- und Ruhephase).
Dienstablauf für Batch B (Donnerstag bis Sonntag):
Montag bis Mittwoch: Dienstfrei (zusammenhängende Regenerations- und Ruhephase).
Donnerstag (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst in den zivilen Geschäftszimmern der Bundesministerien.
Freitag (09:00–16:00 Uhr): Operativer Rettungs- und Grenzlogistikdienst an den drei Hauptkorridoren.
Samstag (09:00–16:00 Uhr): Stabs- und Verwaltungsdienst im Ministerium.
Sonntag (09:00–16:00 Uhr): Operativer Rettungs- und Grenzlogistikdienst.
Da zivile Ministerien sonntags geschlossen sind, übernimmt der für den Stabsdienst eingeplante Teil von Batch B an diesem Tag ausschließlich eine Notfall- und Rufbereitschaftsverwaltung für Krisenstäbe der Bundesregierung, während der operative Teil die Korridorstationen vollumfänglich besetzt.
4. Kooperation mit kommunalen Trägern und Freiwilligen Feuerwehren (FFW)
4.1. Vertagliche Dienstabdeckung in den Rand- und Nachtzeiten (16:00 bis 09:00 Uhr)
Der reguläre Tagesdienst der BSGL endet um 16:00 Uhr. In den Rand- und Nachtzeiten (16:00 bis 09:00 Uhr) verbleiben die BSGL-Grenzstationen im passiven Überwachungsmodus. Die allgemeine Unfallhilfe, der abwehrende Brandschutz und die technische Gefahrenabwehr im Grenzraum werden in diesem Zeitraum durch die örtlichen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) und Rettungsdienste wahrgenommen.
4.2. Infrastrukturüberlassung und Kostenerstattungsvereinbarungen
Der Bund schließt mit den betroffenen Landkreisen und Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge nach § 61 VwVfG:
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren erhalten vollumfänglichen Zugriff auf die BSGL-Stützpunkte an den drei Korridoren und nutzen diese nachts als logistische Stützpunkte.
Der Bund erstattet den Kommunen sämtliche Sach-, Treibstoff- und Aufwandsentschädigungskosten aus Mitteln des Bundeshaushalts zu 100 %.
5. Haushaltsrechtliche Gegenfinanzierung und Stellenkonsolidierung
5.1. Systematischer Einsatz des kw-Vermerks gem. § 17 BHO
Freiwerdende Stellen der Besoldungsgruppen A 7 bis A 13 im allgemeinen Verwaltungsdienst der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden (z. B. durch Pensionierung) werden im Bundeshaushaltsplan verbindlich mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) versehen (§ 17 BHO).
5.2. Aufgabenübernahme durch BSGL-Personal
Die durch die kw-Vermerke freiwerdenden Verwaltungsaufgaben werden digital in den Arbeitsvorrat der BSGL eingespeist und an den Stabsdienst-Tagen des KVR-Personals abgearbeitet. Die freiwerdenden Haushaltsmittel fließen direkt in die Refinanzierung der KVR-Planstellen bei der BSGL.
6. Gesetzesentwurf im Wortlaut (BSGL-Errichtungsgesetz – BSGLErrichtG)
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt für Stabs- und Grenzlogistik (BSGL-Errichtungsgesetz – BSGLErrichtG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform und Sitz
Unter dem Namen „Bundesanstalt für Stabs- und Grenzlogistik“ (BSGL) wird eine bundesunmittelbare, anstaltslastige Körperschaft des öffentlichen Rechts als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat errichtet.
Die BSGL hat ihren Hauptsitz in Bonn und betreibt regionale Dienststellen entlang der Grenzkorridore.
§ 2 Aufgaben der Bundesanstalt
Die BSGL nimmt folgende Aufgaben wahr:
a) Technische Hilfeleistung, Rettungsdienst und logistische Verkehrssteuerung an den ausgewiesenen Grenzkorridoren;
b) Administrative Unterstützung der obersten und oberen Bundesbehörden im Wege der Dienstleistung an den zugewiesenen Stabstagen;
c) Bereithaltung von Material und Personal für Zivilschutz- und Großschadenslagen.
§ 3 Laufbahn des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR)
Für die Beamtinnen und Beamten der BSGL wird die Laufbahn des Kombinierten Verwaltungs- und Rettungsdienstes (KVR) geschaffen.
Das Nähere zu den Zugangs-, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen regelt das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung.
§ 4 Arbeitszeit und Schichtrotation
Die tägliche reine Arbeitszeit im KVR-Rotationsdienst beträgt 6 Stunden, exklusive einer verbindlichen 1-stündigen Ruhepause.
Der Dienst wird in den festen Gruppen Batch A (Montag bis Mittwoch) und Batch B (Donnerstag bis Sonntag) mit täglichem Funktionswechsel zwischen Stabs- und Rettungsdienst geleistet.
§ 5 Einbindung kommunaler Träger
Zur Sicherung der Rand- und Nachtzeiten (16:00 bis 09:00 Uhr) schließt die Bundesanstalt Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Kommunen zur Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren gegen volle Kostenerstattung.
§ 6 Finanzierung und Stellenumschichtung
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Ausbringung von kw-Vermerken (§ 17 BHO) auf freiwerdenden Stellen der allgemeinen Bundesverwaltung.
§ 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
7. Zeichnungsaufruf
Der Deutsche Bundestag möge diesen Antrag unverzüglich auf die Tagesordnung setzen, an die zuständigen Ausschüsse (Inneres, Haushalt, Recht) überweisen und das Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der BSGL einleiten. Unterschreibe jetzt für die BSGL!

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Petition am 23. Oktober 2026 erstellt