Saiu na mídiaFür ein Verbot fremdenfeindlicher Demos unmittelbar vor Flüchtlingsheimen! #HeimeOhneHass

Demonstrationen vor Flüchtlingsheimen - Hassdemos sind grund­ge­setz­wid­rig

Divulgado em Cicero Online
31 de jul. de 2015
Selbstverständlich ist das Demonstrationsrecht ein Bürger- und das Versammlungsrecht ein Grundrecht, was aber keineswegs bedeutet, dass es der Joker unter den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes wäre. Dass alle anderen Grundrechte dahinter immer und überall zurückstehen müssten.
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