Einheitlicher Schutz für Kinder mit Allergien und Anaphylaxierisiko an deutschen Schulen

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Das Anliegen

Eine Anaphylaxie kann innerhalb weniger Minuten lebensbedrohlich werden. Werden Symptome nicht rechtzeitig erkannt oder wird die notwendige Behandlung verzögert, kann dies fatale Folgen haben. Trotzdem hängt der Schutz betroffener Kinder in Deutschland noch immer zu stark von einzelnen Schulen, Lehrkräften und privaten Absprachen mit den Eltern ab.

Wir fordern bundesweit einheitliche und verbindliche Standards für den Umgang mit schweren Allergien und Anaphylaxien in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.

1. Ein verbindliches Allergie- und Anaphylaxiekonzept für jede Schule.

2. Regelmäßige, standardisierte Schulungen des gesamten relevanten Schulpersonals zur Erkennung

einer Anaphylaxie und zur Anwendung eines Adrenalin-Autoinjektors.

3. Klare Zuständigkeiten im Notfall einschließlich einer Vertretungsregelung.

4. Individuelle schriftliche Notfallpläne für Schülerinnen und Schüler mit bekanntem Anaphylaxierisiko.

5. Schneller und jederzeitiger Zugang zu den persönlichen Adrenalin-Autoinjektoren.

6. Prüfung einer gesetzlichen Grundlage für zusätzliche Notfall-Adrenalin-Autoinjektoren in Schulen.

7. Verbindliche Regeln für Klassenfahrten, Ausflüge, Ganztagsbetreuung, Sportunterricht, Schulessen und schulische Veranstaltungen.

8. Rechtliche Absicherung und praktische Handlungssicherheit für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal.

9. Regelmäßige .Überprüfung und Dokumentation schulischer Notfallstrukturen.

10. Verpflichtende Schulungen des Kantinen- und Verpflegungspersonals, einschließlich externer Cateringunternehmen: Allergene und Kreuzkontakte vermeiden, sichere Kennzeichnung und Kommunikation gewährleisten, Anaphylaxie erkennen und Notfallmaßnahmen einleiten.

11. Qualifizierte medizinische Begleitung für Kinder mit besonders hohem Anaphylaxierisiko, wenn eine individuelle ärztliche Risikobewertung entsprechenden Bedarf ergibt – im Unterricht, Ganztag sowie auf Klassenfahrten und Ausflügen. Organisation und Finanzierung dürfen nicht allein den Eltern überlassen werden.

12. Verbindliche Allergenschutzregeln für Schulfeste, Sommerfeste, Geburtstagsfeiern, Basare und sonstige Veranstaltungen: vorherige Abstimmung von Speisen mit den Verantwortlichen, transparente Allergeninformation auch bei mitgebrachten Speisen, Vermeidung von Kreuzkontakten, sichere Alternativen und ein klarer Notfallplan. Eltern betroffener Kinder dürfen nicht pauschal zur Begleitung verpflichtet werden.

Warum diese Petition notwendig ist: Adrenalin ist die zentrale Erstlinientherapie bei Anaphylaxie. Die europäische EAACI-Leitlinie empfiehlt eine unverzügliche intramuskuläre Gabe bei entsprechenden Symptomen und betont Schulungen, Notfallpläne und die Vorbereitung des Umfelds. In Deutschland existieren medizinische Leitlinien und Empfehlungen; ein bundesweit einheitlicher und für alle Schulen verbindlicher praktischer Umsetzungsstandard fehlt jedoch.

Eltern erklären häufig selbst die Erkrankung, demonstrieren den Autoinjektor und müssen darauf hoffen, dass Symptome rechtzeitig erkannt werden, das Medikament verfügbar ist und die Anwendung ohne Verzögerung erfolgt. Lehrkräfte sind in der Regel keine medizinischen Fachkräfte und betreuen viele Kinder gleichzeitig. Klare Regeln sollen sie nicht zusätzlich belasten, sondern entlasten und absichern.

Auch die deutsche S2k-Leitlinie zur Akuttherapie und zum Management der Anaphylaxie (2021) unterstreicht die Bedeutung von Notfallplänen, Schulungen und der rechtzeitigen Behandlung.

Allergiesicherheit endet nicht an der Klassenzimmertür. Die Schulverpflegung ist ein wesentlicher Bestandteil der Prävention. Kantinen- und Cateringpersonal muss über Allergene, Kreuzkontakte, sichere Essensausgabe und die erforderliche Notfallreaktion geschult sein. Eine Kennzeichnung allein genügt nicht, wenn klare Abläufe und geschultes Personal fehlen. Auch bei Schulfesten, Sommerfesten, Geburtstagsfeiern und anderen Veranstaltungen müssen verbindliche Regeln gelten. Gerade bei selbst gebackenen Kuchen, Buffets, gemeinsam zubereiteten Speisen oder von Familien mitgebrachten Lebensmitteln sind Zutaten und mögliche Kreuzkontakte nicht immer nachvollziehbar. Die Schule muss deshalb vorab Zuständigkeiten festlegen,

Allergeninformationen zu allen angebotenen Speisen organisieren, geeignete sichere Alternativen ermöglichen und den Zugang zu Notfallmedikation sowie geschultem Personal sicherstellen. Kinder mit Allergien sollen mitfeiern können, ohne ausgegrenzt zu werden oder dass die gesamte Verantwortung auf ihre Eltern übertragen wird.

Für einzelne Kinder mit besonders hohem Anaphylaxierisiko kann eine zusätzliche qualifizierte medizinische Begleitung notwendig sein. Ob und in welchem Umfang sie erforderlich ist, muss individuell und ärztlich beurteilt werden. Lehrkräfte können eine medizinisch notwendige Betreuung nicht ersetzen.

Ein Kind darf nicht von Klassenfahrten oder gemeinsamen Mahlzeiten ausgeschlossen werden, nur weil die notwendige Unterstützung nicht organisiert wurde. Familien brauchen Sicherheit statt Einzelvereinbarungen

• Wer erkennt die Symptome und gibt im

• Notfall den Adrenalin-Autoinjektor?

• Ist der Autoinjektor auch in Pausen, beim Sport und im Ganztag erreichbar?

• Kann mein Kind sicher an Klassenfahrten, Ausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen?

• Muss ein Elternteil mitfahren, weil die Schule keine angemessene Betreuung sicherstellen kann?

• Wer übernimmt die Verantwortung, wenn die zuständige Person fehlt? Kinder mit schweren Allergien haben dasselbe Recht auf Bildung und gleichberechtigte Teilhabe wie alle anderen Kinder.

Internationale Ansätze: Benedict’s Law Die unter dem Namen „Benedict’s Law“ bekannte britische Kampagne setzt sich für bessere Allergiesicherheit an Schulen ein. Der tragische Tod des fünfjährigen Benedict Blythe, der 2021 in England nach einer schweren allergischen Reaktion während des Schultages verstarb, verdeutlicht die lebensgefährlichen Folgen unzureichender Allergieschutzmaßnahmen und führte zur Initiative „Benedict’s Law“, die verbindliche Schutzstandards an Schulen fordert. Leider ist dieser Vorfall kein Einzelfall.

Das Beispiel verdeutlicht die Bedeutung verbindlicher Allergiekonzepte, klarer Zuständigkeiten, Schulungen und verlässlicher Notfallstrukturen. Deutschland sollte einen eigenen, rechtssicheren Schutzstandard entwickeln, der die Zuständigkeiten der Länder berücksichtigt.

Anaphylaxiesicherheit darf keine Frage des Glücks sein. Wir brauchen klare Verantwortung, geschultes Schul- und Kantinenpersonal, erreichbare Notfallmedikation, bedarfsgerechte medizinische Begleitung, rechtliche Sicherheit und gleiche Teilhabe für jedes Kind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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S. P.Petitionsstarterin/Petitionsstarter

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