Kampanya güncellemesiAnerkennung von "Asozialen" und "Berufsverbrechern" als Opfer des NationalsozialismusFrank Nonnenmacher: 75 Jahre zu spät und immer noch wird auf Zeit gespielt
Frank NonnenmacherFrankfurt am Main, Almanya
29 Nis 2021

Frank Nonnenmacher ist Nachfahre des ehemaligen Häftlings Ernst Nonnenmacher, der in den KZ Flossenbürg und Sachsenhausen war, weil er in den Augen der Nazis ein „asozialer“ Mensch und ein „Berufsverbrecher“ war. Er wurde niemals als NS-Opfer anerkannt.
Frank Nonnenmacher ist auch der Initiator des 2018 gestarteten und schließlich erfolgreichen Appells an den Bundestag zur Anerkennung dieser Opfergruppen. Er sprach mehrfach als geladener Sachverständiger im Kulturausschuss des Bundestages.
Er ist auch Autor der Doppelbiografie seines Onkels, den die Nazis als "Berufsverbrechr" in die KZ Flossenbürg und Sachsenhausen brachten und seines Veaters, der zur gleichen Zeit für Hitlers Luftwaffe flog. Titel: "DU hattest es besser als ICH - Zwei Brüder im 20.Jahrhundert.

Er ist emeritierter Professor für Politische Bildung an der Goethe-Universität Frankfurt.

Der einstimmige Beschluss

Demokratische Willensbildung funktioniert bei uns so: Der Bundestag beschließt etwas mit Mehrheit, die Ministerien setzen die Beschlüsse zügig um.
Dass das nicht immer so glatt geht und dass die Exekutive auch hinhaltenden Widerstand leisten kann, zeigt das folgende Beispiel:
Am 13. Februar 2020 beschloss der Deutsche Bundestag - einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion - die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannten KZ-Häftlinge endlich als NS-Opfer anzuerkennen. Gemeint sind damit Menschen, die wegen eines unangepassten Lebenswandels (NS-Sprache: „Asoziale“) oder weil sie nach vollständiger Verbüßung von Haftstrafen auf Grund meist kleinkrimineller Taten von der NS-Ideologie als „geborene“ Kriminelle zu „Berufsverbrechern“ erklärt worden sind und ohne jedes Gerichtsurteil in die KZ kamen und dort entrechtet, gequält und in hoher Zahl ermordet wurden.Um sie zu stigmatisieren und im Lageralltag gegeneinander auszuspielen, wurde allen Häftlingen in den Konzentrationslagern ein farbiges Stoffdreieck auf der linken Brustseite der Häftlingskleidung aufgenäht, der sogenannte „Winkel“. Die politischen Häftlinge bekamen z. B. den roten, die Homosexuellen einen rosafarbenen Winkel.  Die von den Nazis „Asoziale“ genannten Menschen erhielten einen schwarzen Winkel, die von ihnen „Berufs-“ oder „Gewohnheitsverbrecher“ genannten Menschen wurden mit einem grünen Winkel markiert.

 

Der Bundestagsbeschluss vom 13. 02. 2020, der medial kaum Aufmerksamkeit erregte, ist aus meiner Sicht ein viel zu spät kommender aber dennoch wichtiger Meilenstein in der Erinnerungskultur.
Eine besonders hart betroffene Gruppe unter den von den Nazis „Berufsverbrecher“ genannten Opfern, die nach dem sogenannten „Polenstrafrecht“ Verfolgten, ist allerdings nicht gewürdigt worden (Die Fraktion der LINKEN hatte dies vergeblich im Ausschuss gefordert.) Diese Menschen - Polinnen und Polen in den besetzten Gebieten - wurden nach einem laut den Nürnberger Prozessen gegen die Menschlichkeit verstoßenden Sonderstrafrecht wegen Nichtigkeiten zu hohen Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt, ab 1942 „zur Vernichtung durch Arbeit“ aus den Gefängnissen geholt, als „Sicherungsverwahrte“ in die KZ überstellt, dort ebenfalls mit einem grünen Winkel markiert und in großer Zahl innerhalb sehr kurzer Zeit ermordet. Diese spezielle Opfergruppe eigens zu würdigen muss nachgeholt werden, nicht zuletzt auch als Geste der Empathie mit unseren östlichen Nachbarn.

 

Für die Fraktion der Grünen redete der Abgeordnete Erhard Grundl (Straubing): „Der Antrag der Regierungsfraktionen, den wir heute auch mit den Stimmen der grünen Bundestagsfraktion beschließen werden, ist vor allem ein Auftrag an Union und SPD: Setzen Sie ihn schnell in Regierungshandeln um, damit die bisher fehlende Forschung über die Opfergruppen der sogenannten Asozialen und Berufsverbrecher aufgenommen werden kann, damit das Wissen in unserer Bevölkerung über die Verbrechen der Nationalsozialisten gestärkt wird und, vor allem, damit die wenigen hochbetagten Betroffenen ihre Rehabilitation und Entschädigung wenigstens noch erleben können.“ Das Protokoll vermerkt: „Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN“.

 

Die Umsetzung

Zunächst die positive Nachricht: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters (Kultur und Medien) hatte am 24. April 2020 mitgeteilt, sie werde 1,5 Mio € bereitstellen für die im Bundestagsbeschluss geforderte „modulare Ausstellung, die historische Information und gedenkendes Erinnern zum Schicksal der als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgten verbindet und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen“.

 

Auf die von Erhard Grundl geforderte „schnelle“ Umsetzung des Bundestagsbeschlusses wartet man nun seit über einem Jahr. Weil weitere Informationen der Exekutive ausblieben und weder die Medien noch die Legislative bislang nachgebohrt haben, fragte ich im März 2021 bei den zuständigen Ministerien nach dem Stand der Dinge und erhielt folgende Auskünfte, zunächst aus dem Staatsministerium Grütters:

-       Der Bundestagsbeschluss soll federführend von der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ umgesetzt werden.

-       Die geforderte Erstellung einer Wanderausstellung zu den Verfolgungshintergründen und zu exemplarischen Biografien soll maßgeblich von zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen konzipiert und umgesetzt werden. Diese Stellen sind aber bis jetzt nicht ausgeschrieben. Grund: die Pandemie.

-       Wie die „große Resonanz von Nachfahren und Angehörigen“ am besten erschlossen werde, stehe „aktuell noch nicht fest“.

-       Im Rahmen des „Förderprogramms „Jugend erinnert“ sollen - so der Plan - zu den bislang ignorierten Opfergruppen „pädagogische Bildungsangebote“ entwickelt werden. Von wem und mit welchem Budget, bleibt offen.

Das Finanzministerium teilte mir mit, der Forderung des Bundestages, die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannten NS-Opfer in die Aufzählung der berechtigten Leistungsempfänger der entsprechenden Richtlinien aufzunehmen sei bislang nicht nachgekommen worden. Es sei aber „in den kommenden Monaten“ damit zu rechnen. Es werde sich jedoch dadurch „für die Betroffenen nichts ändern“. Sie hätten ja längst Anträge stellen können. Bilanzierend fügt der Staatssekretär noch an: „Der letzte Antrag wurde allerdings vor 12 Jahren gestellt. Seit 1988 erhielten insgesamt 288 „Asoziale“ und 46 „Berufsverbrecher“ die beantragte Einmalzahlung.“

 

Kommentar

 

Dass die international renommierte Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“, deren gesetzliche Aufgabe es ist, „die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen“, mit der Umsetzung der Beschlüsse betraut wird, ist eine gute Entscheidung. Die gesetzliche Vorgabe („an alle Opfer)“ hätte im Hinblick auf die bislang ignorierten Opfergruppen der sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ von der Stiftung aber auch schon seit Jahren angegangen werden können, wenn nicht müssen.

 

Im Übrigen stellen die weiteren Antworten aus dem Ministerium Grütters nichts als vage Absichtserklärungen und Vermeidung von Festlegungen dar.
Aufschlussreich ist die Antwort aus dem Finanzministerium: Fast genüsslich wird dem Bundestag vorgehalten, dass sein Beschluss hinsichtlich der Aufnahme der bislang ignorierten NS in den Katalog der Leistungsempfänger*innen der AKG-Richtlinien zwar machbar, aber völlig unnütz ist, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen seien diese beiden Gruppen doch längst antragsberechtigt, denn in den AKG-Härterichtlinien heiße es, zu den Leistungsberechtigten „zählen u. a. Euthanasiegeschädigte, Zwangssterilisierte und Homosexuelle“. Sie seien damit „auch ohne explizite Benennung … als Opfergruppen ausdrücklich anerkannt“ (Schreiben des Finanzministeriums vom 26. März 2021)

Zunächst: Sprachlogisch ist etwas ohne „explizite“ Benennung eben nicht „ausdrücklich“ genannt. Hintersinnig wird argumentiert, dass in dem Kürzel „u. a.“ seit dem Inkrafttreten der AKG-Richtlinien der entscheidende Hinweis für alle die Menschen gewesen sei, die als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ in den KZ waren, sich durch das „u. a.“ als mitgemeint zu verstehen und sie Anträge hätten stellen können.

 

Aber warum nur, so fragt man sich, haben die betroffenen NS-Opfer nur in so verschwindend geringer Zahl Entschädigungsanträge gestellt. Die erste Vermutung ist, dass kaum jemand den Text der AKG-Richtlinien zur Kenntnis genommen hat; und selbst wenn, dann ist das Ergebnis einer Dekodierungsleistung, die den Betroffenen angesichts des „u. a.“ zugemutet wird, keineswegs so naheliegend, wie das dem gewieften Juristen aus dem Finanzministerium heute erscheinen mag.

Die Hoffnung, die in dem Redebeitrag des Abgeordneten Grundl wie auch von Marianne Schieder (für die SPD), Hartmut Ebbing (FDP), Volker Ulrich (CDU/CSU) und Simone Barrientos (LINKE) ausgedrückt wird, konnte sich aber aus ganz anderen Gründen nicht erfüllen: Den NS-Opfern mit dem schwarzen und dem grünen Winkel wurde in den vierziger und fünfziger Jahren amtlich mitgeteilt, dass sie „zu Recht“ im KZ gewesen wären und keinen Anspruch auf Entschädigung haben. (Der Fall meines Onkels z. B. ist nachzulesen in „DU hattest es besser als ICH“). Die Betroffenen wehrten sich nicht, sie bildeten keine Interessengruppen, ihr Schicksal war jahrzehntelang kein Feld wissenschaftlicher Forschung, sie kamen nicht vor im Erinnerungsdiskurs, sie schwiegen in der Öffentlichkeit, meist auch in den Familien. Die Beschämung wirkt bis heute. Vor diesem Hintergrund war kaum zu erwarten, dass ein Bundestagsbeschluss, der mindestens 70 Jahre zu spät kommt, jemanden aus der Opfergruppe der Grün- und Schwarzgewinkelten KZ-Häftlinge in seinen letzten Lebensmonaten veranlassen würde, einen Entschädigungsantrag zu stellen.

Insofern ist es völlig folgenlos, ob nun die Frauen und Männer mit dem schwarzen und grünen Winkel in den AKG-Richtlinien oder, besser noch, ins Bundesentschädigungsgesetz aufgenommen werden; der Akt bleibt symbolisch. Die Abgeordnete Melanie Bernstein (Plön/Neumünster) hatte für die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gesagt: „Was die oft in den Medien diskutierte Frage der finanziellen Wiedergutmachung betrifft, so führt unser Antrag dazu, dass Betroffene durch die volle Anerkennung als NS-Opfer endlich Leistungen nach dem Kriegsfolgengesetz, sprich: eine Entschädigung, erhalten können.“

Frau Bernsteins Prognose wird leider nicht eintreten. Umso dringlicher wäre es, die anderen Forderungen des Bundestages endlich zügig umzusetzen und zudem die Tausende polnische „Sicherungsverwahrte“ in unser Erinnern aufzunehmen.

 

Die finanzielle Anerkennung ist also gescheitert. Zynisch könnte man sagen, das habe sich der deutsche Staat „erspart“. Und Frau Bernstein hat recht: „Es ist natürlich keine Sternstunde für unser Land, dass diese finanzielle und gesellschaftliche Anerkennung erst 75 Jahre nach Kriegsende erfolgt.“

Umso wichtiger ist es, dass die mediale Öffentlichkeit und die Bundestagsfraktionen selbst scharfäugig darüber wachen, dass die konkret beschlossenen Maßnahmen wie eine qualitativ höchsten Ansprüchen genügende Wanderausstellung, die Finanzierung, Publikation und Forschung zur Verfolgungsgeschichte, zur Erforschung und Präsentation exemplarischer Lebensgeschichten, die Zusammenarbeit von Gedenkstätten und Dokumentationszentren mit lokalen Akteuren wie Archiven, Schulen, Hochschulen und zivilgesellschaftlichen Initiativen weiter aufzuarbeiten und zu präsentieren, zügig angegangen werden.

Wertvolle Erinnerungen aus dem Familiengedächtnis dieser Opfergruppe, dort vorhandene Zeugnisse und Dokumente müssen nachgefragt und gesichert werden. Ich weiß aus Kontakten mit Nachkommen, dass ihnen dies viel bedeuten würde.

Es würde der Politik gut anstehen, wenn über die Finanzierung einer Wanderausstellung hinaus großzügig Forschungsgelder bereitgestellt und damit deutliche Lücken in der Erinnerungskultur geschlossen werden könnten.

 

 

 

 

 

 
 

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