Neue Informationen über den Instagram Account von Stadtrat Werner Marx CDU ( werner_marx_koeln ):
"Nach der Berichterstattung der Sender Radio Köln und WDR 2, möchte ich hier zur Klarstellung den aktuell gültigen Bebauungsplan in bildlicher und textlicher Fassung für das Gewerbegebiet um das Autokino in Porz-Eil zeigen.
Hier einige Fakten:
1) Das Betreiben eines Autokinos ist zulässig und soll auch nicht untersagt werden, weder von mir noch der CDU.
In Deutschland werden von der DWJ GmbH fünf solcher Autokinos betrieben, wovon zwei alleine ohne Märkte betrieben werden. Warum können denn diese Kinos wirtschaftlich betrieben werden?
2) Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind im Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe, die sich an Endverbraucher wenden, nicht zulässig. So steht es im Bebauungsplan 7441/02, der durch den Beschluss des damaligen Rates der Stadt Köln und durch die Unterschrift des OB Burger in 1994 Gültigkeit erlangt hat.
Dieser Ausschluss des Einzelhandels bezieht sich auf die mit GE (Gewerbegebiet) ausgewiesenen Flächen.
3) Eine Wohnbebauung, wie hier häufig erwähnt wird, kann demnach nicht erfolgen.
4) Mit den Markthändlern werde ich, wie bereits angekündigt, Anfang Januar ein Gespräch über mögliche Ersatzflächen führen.
5) Die laufende Petition wird nichts bewirken, weil das Autokino von der ordnungsbehördlichen Maßnahme nicht betroffen ist.
Wer weitere Fragen hat, kann sich gerne via PN melden. Ich werde diese dann zeitnah beantworten.
Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ihr / Euer Werner Marx"
(Quelle Instagram Account Werner Marx, werner_marx_koeln , Stand 01.01.2023)