Atualização do abaixo-assinadoFrankfurt: 19 mehrfach schwerstbehinderte Kinder verlieren ihr Zuhause
Rechtliche Lücke: Kinder haben signifikant weniger Rechte in der Versorgung

ellen hellwigAlemanha

2 de fev. de 2017
Die Kanzlei des bisherigen Trägers (vae) hat meinem Rechtsanwalt, Herrn Wiedenmann, geantwortet: Kinder werden nicht gemäß eines Heimvertrages versorgt, sondern unterliegen einem Dienstlesitungsvertrag. Dieser weist wesentlich kürzere Kündigungszeiten auf. Deswegen haben alle Eltern auch keinen Vertrag über die Pflege ihrer Kinder erhalten. Dies ist ein Unding: Kinder werden aufgrund ihres Alters schlechter gestellt.
Hier ein Auszug des Schreibens mit den wesentlichen Stellen.
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