

Mohsen stammt aus dem Iran, ist Lehrer und seit 8 Monaten im Camp in Dölzig. Gemeinsam mit 70 anderen Refugees schrieb er einen Brief, nachdem niemand ihre Klagen über die unhaltbaren hygienischen Zustände hören, niemand ihre Fragen beantworten und ihre Ängste vor Ansteckung ernst nehmen wollte: „Wir werden behandelt wie Hunde, oder wie Kinder, die man nicht ernst nimmt; man belügt uns immer wieder oder sagt, man könne auch nichts tun; nach außen werden die Zustände schön gefärbt. 35 €/Woche müssen reichen für Seife, Desinfektion, Kleider, ggf. Zigaretten oder was zu essen, was einem schmeckt – allein die Busfahrt nach Leipzig zur Volkshochschule (Deutsch lernen) kostet aber pro Woche schon 35 €,“ berichtet er dem Freundeskreis.
Als sie damit die Öffentlichkeit endlich erreichten, und verschiedene Medien darüber berichteten, war die Reaktion keineswegs die, die Probleme zu beseitigen – nein, beseitigt wurde vielmehr derjenige, der half, sie aufzudecken: Mohsen wurde kurzerhand in eine Unterkunft für psychisch Kranke verlegt! „Ich wurde nach dem MDR-Bericht nach Chemnitz gebracht – nachher wurde behauptet, aus medizinischen Gründen und auf meinen Wunsch! Jetzt sind sie hier (er ist mittlerweile wieder zurück in Dölzig) freundlich zu mir, weil sie wissen, dass ich mit der Presse oder mit Euch rede – aber ändern tut sich nichts. Die meisten hier haben Angst, wollen ihr Asylverfahren nicht gefährden. Im Iran werden Menschen auf offener Straße erschossen, hier werden sie hinter Zäunen unmenschlich behandelt. Ich hätte nie geglaubt, dass es so was in Deutschland gibt. Ich habe die Flucht bis hierher geschafft und will mein Leben jetzt nicht an ‚Corona‘ verlieren.“
Die Zustände werden heuchlerisch beschönigt: zum Beispiel ist zwei Stunden vor der angesagten Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde plötzlich – oh Wunder! - Flüssigseite auf den Toiletten und prompt stellt die Behörde fest, dass an den hygienischen Zustände nichts auszusetzen sei.
Jetzt freut sich Mohsen über einen großartigen Erfolg: Ein Mitbewohner klagte vor dem Verwaltungsgericht Leipzig auf dezentrale Unterbringung zum Schutz vor Infektion mit dem Corona-Virus – und er bekam Recht! Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass auch Flüchtlinge das Recht auf Schutz vor Ansteckung haben und dass die Abstandsregeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auch in Aufnahmeeinrichtungen gelten müssen. Da sie dort aber nicht einhaltbar sind – wie das Gericht zutreffend feststellte - ist nach diesem Urteil die Unterbringung Tausender Refugees in den Sammellagern in Sachsen nicht mehr haltbar!
Refugees fordern: Löst endlich die Lager auf! Bringt die Menschen in dezentralen Unterkünften in Sicherheit von Ansteckung!