Petition updateChange the Permit for Innsbruck Street MusiciansVeränderung kommt für Straßenmusiker:innen in Innsbruck!!
Adam HoltonInnsbruck, Austria
Dec 10, 2021

Liebe:r Unterstützer:in, liebe:r Musikliebhaber:in,

Veränderung kommt für Straßenmusiker:innen in Innsbruck!

Am 9. Dezember hat der Gemeinderat beschlossen, die Regelung zur Straßenmusik zu verändern. Es werden nicht alle unsere Forderungen umgesetzt, aber damit wird ein Prozess gestartet, der weitere Änderungen bringen kann.

Die neue Regelung tritt im Februar 2022 in Kraft. Nach 6 Monaten wird die Situation evaluiert und bei Bedarf weiter angepasst. Das bedeutet, dass es extrem wichtig ist, dass du deine Erfahrungen mit der neuen Regelung teilst, damit wir darauf aufbauend weitere Verbesserungen erreichen können.

Ab Februar haben wir:
- mehr Plätze
- mehr Spielzeiten
- günstigere Genehmigungen
- die Möglichkeit, Verstärker zur Benutzung auf der Straße zu mieten

Das ist ein guter Anfang, und weitere Veränderungen werden kommen. Vielen Dank für deine Unterstützung, ich freue mich darauf, dich nächstes Jahr auf den Straßen zu hören!

Adam

Hier ist die neue Regelung im Detail:

Straßenmusik und StraßenkünstlerInnen sind lebendige Elemente für eine florierende Stadt wie Innsbruck. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie, welche Uhrzeiten undwelche Tage bzw. welche Auflagen einzuhalten sind.


Welche Plätze stehen zur Verfügung?
Maria-Theresien-Straße:
1 Nordseitig vor der Annasäule
2 vor der Spitalskirche (nicht 18.00–19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
Altstadt:
3 vor dem Stadtturm
4 Kreuzung Kiebachgasse / Seilergasse
5 Franziskanerplatz
Weitere Plätze:
6 Waltherpark
7 Maria-Hilf-Park
8 Prof. Franz-Mair-Gasse (vor dem Brunnen)
9 Rapoldipark (Sillsteg)
10 Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20.00–21.00 Uhr)
11 Cool-Inn-Park (bei S-Bahn-Haltestelle Innsbruck-Messe)
12 Bozner Platz
13 Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00–12.00 Uhr, nicht am Sonntag)

ACHTUNG: Ist an einem der genannten Plätze eine Baustelle oder findet dort eine angemeldete, temporäre Veranstaltung statt, bieten wir Ihnen keinen Ersatz an.

Wann darf wo musiziert werden?
1. Februar bis 31. Oktober
Montag ist Ruhetag!
Dienstag–Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
11.00-12.00 1 – 13 1 – 13 1 – 12 1 – 12
14.00-15.00 1 – 13 1 – 13 1 – 13 1 – 12
16.00–17.00 1 – 13 1 – 13 1 – 13 1 – 12
18.00–19.00 1 | 3 – 13 1 | 3 – 13 1 | 3 – 13 1 | 3 – 12
20.00–21.00 1 – 9 | 11 – 13 1 – 9 | 11 – 13
ACHTUNG: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!

Wo kann ich mich anmelden?
Montag bis Freitag im Bürgerservice B der Stadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18,
Erdgeschoß des Rathauses.
Weitere Infos und Öffnungszeiten unter: www.innsbruck.gv.at
Anmeldung / Kosten

1. Möglichkeit der Genehmigung für:
1 Tag € 10,–
1 Woche € 50,–

2. Erhalt und Bezahlung:
Die Tages- bzw. Wochenpauschale ist bei Abholung der Genehmigung zu entrichten.
Die Tickets (Tagesticket mit Name und Datum; Wochenticket mit Name und Kalenderwoche) sind bei Kontrolle in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Genehmigungsnachweis gültig. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
Wichtig: Das ausgestellte Ticket ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.

Was ist zu beachten?
Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt: Saiten-, Holzblas- und
Tasteninstrumente, Digeridoos, Guiros, Maracas und Rasseln sind willkommene Instrumente.
Keine Genehmigung wird für das Musizieren mit Blechblas- und Schlagwerkinstrumenten (z.B. Drum-Set, Trommeln, Pauken) erteilt.
Nicht erlaubt sind Podeste und sonstige Aufbauten.
Pro Kalenderwoche werden 4 Wochentickets, pro Tag maximal 6 Tagestickets vergeben.

Verstärker
Verstärker können nach Vorlage des Tages- oder Wochentickets über eine Leihgebühr von
€ 10,- pro Tag und Hinterlegung einer Kaution (€ 200,-) gemietet werden. Kaution und
Leihgebühr sind bei Abholung im Kulturamt der Stadt Innsbruck (Herzog-Friedrich-Str.
21, 2. Stock) bar zu entrichten. Es sind nur die gekennzeichneten Leihgeräte erlaubt. Pro
Standort ist nur ein Gerät genehmigt.
Anfragen und Auskunft unter: post.kulturamt@innsbruck.gv.at.
Öffnungszeiten: Mo–Do 08.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Fr 08.00–12.00 Uhr.

 

 

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