Stoppen Sie die Vernichtung der historischen Baudenkmäler Riviera und Gesellschaftshaus

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Diese Petition hat 585 Unterschriften erreicht

Das Problem

Im letzten Jahr haben wir unseren Einwohnerantrag gestartet. Innerhalb von nur 2 Tagen waren 1.400 Unterschriften für den Erhalt und die öffentliche Nutzung der beiden Baudenkmäler Riviera und Gesellschaftshaus zusammen gekommen. Wir forderten einen Bebauungsplan, der diese Nutzung festlegt.


Leider haben sich die Leiterin der Stadtplanung Frau Zeidler und der Baustadtrat Hr. Hölmer sich unseres Anliegens nicht angenommen und es eher bekämpft. Entsprechend den Vorstellungen im Bauamt hat das Amt aktiv einen Investor gesucht, der ein Seniorenwohnheim einrichten, einen Großteil der Denkmäler abreißen und dem Spekulanten den Höchstpreis zahlen möchte. Unser Einwohnerantrag wurde dabei verschleppt und am Ende ad absurdum geführt, weil schnell Tatsachen geschaffen wurden, die unserem Anliegen zuwider laufen.


Die Investoren, die in unserem Sinne aktiv werden wollten, wurden dabei ignoriert. Die Spekulanten Frau und Herr Erdem konnten nun maximal Kasse machen. Alles, was dem maximalen Gewinn entgegen stand, wurde vom Bezirksamt aus dem Weg geräumt.

- Die Spekulanten haben den maximalen Preis bekommen.
- Um dies zu erreichen, werden große Teile der Denkmäler beseitigt. 
- Die maximal zulässige Bebauung wurde bestätigt.

Nach dem Willen des Bezirksamtes wird ein riesiger Betonklotz jeden Blick zum Wasser verwehren. Die Gebäude werden 4-geschossig entlang der Regattastraße das Wasser abriegeln. Jede öffentliche Nutzung wird nur sehr eingeschränkt möglich sein.

Die teuersten Seniorenwohnungen der Stadt werden hier entstehen.

Mehr Information gibt es hier:
www.riviera-retten.de

Einwohnerantrag:
http://www.riviera-retten.de/einwohnerantrag-29-04-2016-riviera-und-gesellschaftshaus-als-ort-fuer-kultur-und-gastronomie-mit-oeffentlicher-zugaenglichkeit-zum-wasser-sichern/

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AG Ortsgestaltung im Ortsverein Berlin-GrünauPetitionsstarter*inWir sind die Arbeitsgruppe Ortsgestaltung im Ortsverein Grünau e.V. und kümmern uns um die Entwicklung und Planungen des Ortsteiles Berlin-Grünau.

Die Entscheidungsträger*innen

Oliver Igel
Oliver Igel
Bürgermeister von Berlin-Treptow-Köpenick
Beantwortet
Sehr geehrte Mitglieder der AG Ortsgestaltung, ich danke Ihnen herzlich für die Information über Ihre Petition und danke auch für Ihr Engagement für die beiden denkmalgeschützten ehemaligen Ausflugslokale Riviera und Gesellschaftshaus. Wenn auch das Bezirksamt und Sie sich nicht immer einig waren oder sind über den Weg, so haben wir doch gemeinsame Ziele. Insofern kann ich Ihre Petition auch gut nachvollziehen. Ich möchte gleichwohl die Gelegenheit nutzen, mich zu einigen Ihrer Behauptungen zu äußern. Ihr Einwohnerantrag richtete sich an die Bezirksverordneten. Im Kreise der Mitglieder der BVV und in den Fraktionen war Ihr Anliegen auch sehr wichtig und war Gegenstand vieler Diskussionen. Die Verwaltung war um Stellungnahme gebeten. Dies ist ein übliches Vorgehen und sollte nicht als „Bekämpfen eines Einwohnerantrags“ missverstanden werden. Das Bezirksamt und insbesondere Bezirksstadtrat Herr Hölmer und die Stadtentwicklungsamtsleiterin Frau Zeidler haben dabei immer transparent agiert und sozusagen mit offenen Karten gespielt. Schon im März 2016 wurde eine Kleine Anfrage in der BVV durch Herrn Hölmer folgendermaßen beantwortet und die Antwort auch im Bürgerinformationssystem (im Internet) veröffentlicht. Vgl. Kleine Anfrage Nr. VII/0956 Riviera und Gesellschaftshaus: 6. Welche Nutzung ist auf den Grundstücken Riviera, Gesellschaftshaus und Parkplatz möglich? 7. Wie unterstützt das Bezirksamt die langjährigen Bemühungen der Grünauerinnen und Grünauer das Gelände wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen und den Bau von Luxuswohnungen an diesem Standort zu verhindern? 8. Gesetzt den Fall, die Gebäude würden denkmalgerecht instantgesetzt und ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt, welche Auflagen hätte ein Gastronomiebetrieb zu erfüllen? Antwort des Bezirksamtes: Zu 6.: Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich (also zunächst unabhängig vom Denkmalrecht) danach, ob sich ein Bauvorhaben nach verschiedenen Prüfkriterien, die im § 34 BauGB niedergelegt sind, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sind Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzung wie Hotel oder Gastronomie denkbar. Das Vorhaben darf nicht rücksichtslos sein, z.B. durch erhebliche Verkehrsauswirkungen oder nächtlichem Lärm. Nach § 34 BauGB sind straßenbegleitend max. IV Vollgeschosse denkbar, uferseitig III Vollgeschosse. Die Bebauungsdichte ist an der näheren Umgebung zu orientieren. Die nähere Umgebung ist durch offene Bauweise geprägt. Das macht die Einhaltung des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts erforderlich. Der Uferbereich ist von Bebauung freizuhalten. Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Ufers wäre wünschenswert. Zu 7.: Nach Kenntnis des Bezirksamtes gibt es unter den Grünauern und Grünauerinnen durchaus sehr verschiedene Auffassungen über die künftige Nutzung des Grundstücks Regattastr. 161-167. Wohnungsbau ist auf dem Grundstück nach gegenwärtiger Rechtslage zulässig. Das Bezirksamt hält es weder für sinnvoll noch städtebaulich begründbar, Wohnungsbau künftig auszuschließen. Auf die Preisgestaltung hat das Bezirksamt keinen Einfluss. Das Bezirksamt ist vor allem daran interessiert, dass die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten bleibt, saniert wird und einer dauerhaften Nutzung zugeführt wird. Es wäre wünschenswert, wenn die Denkmale erlebbar und ebenso wie das Ufer zugänglich wären. Zu 8.: Ein Gastronomiebetrieb wäre nur zulässig, sofern er mit dem Rücksichtnahmegebot vereinbar wäre. D.h. ein möglicher Gastronomiebetrieb wäre so zu betreiben, dass die Richtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Immissionsorten, d.h. an den unmittelbar angrenzenden Wohngebäuden, in der Tages- und Nachtzeit sicher eingehalten werden. Eine Nutzung eines Schankvorgartens in der Nachtzeit ist somit im Regelbetrieb auszuschließen. Um die Tagesrichtwerte einzuhalten muss der Schankvorgarten gegebenenfalls in der Anzahl der Plätze limitiert werden. Auch die verkehrlichen Auswirkungen müssten verträglich sein. Des weiteren wäre im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren, unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde, zu prüfen Inwiefern die „Mindestanforderungen“ nach der Gaststättenverordnung erfüllt werden können (z. B. Barrierefreiheit, barrierefrei gestaltete Toilette, Aufschlagrichtung der in Fluchtrichtung liegenden Türen). Die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb sind in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene – insbesondere im Anhang II – geregelt. Die genauen Erfordernisse sind abhängig vom vorgesehenen Betriebskonzept. Ihrem Anliegen, einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, • den denkmalgeschützten Gaststättenkomplex Riviera / Gesellschaftshaus zu erhalten und den öffentlichen Zugang zum Wasser zu gewährleisten; • keine Wohnungen auf diesen Grundstücken am Wasser zu…
Dr. Klaus Lederer
Senator für Kultur und Europa, DIE LINKE, Berlin
Katrin Lompscher
Katrin Lompscher
Senatorin fuer Stadtentwicklung und Wohnen

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