Meine kindern pia dave möbius mochte nach hause zu papa die sind ungerecht ins heim geh kommen


Meine kindern pia dave möbius mochte nach hause zu papa die sind ungerecht ins heim geh kommen
Das Problem
Der Fall Pia und Dave Möbius Jugendamt Leer
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Der Fall Pia und Dave – der ganze Verlauf der Menschenrechtsverletzung durch das Jugendamt
Veröffentlicht am 15. Februar 2014 von zweifachpapa Standard
4.2.2014
Sehr geehrter Herr XXX,
da ich vermute, dass Sie keine direkte Übersicht über den genauen Sachverhalt des Kindesentzuges erhalten haben, möchte ich Ihnen hiermit eine Zusammenfassung schreiben, die durch die Gerichtsakten überprüfbar ist.
2010 Trennung der Eheleute Möbius. Herr Möbius behielt den Sohn und die Mutter die Tochter. Nachdem die Exfrau und Mutter (sie ist inzwischen schwanger und in einer neuen Partnerschaft) Probleme mit der Tochter hatte, übergab sie diese freiwillig in die Obhut des Vaters Herrn Möbius, was auch Pia gerne wollte.
Ab diesem Zeitpunkt kam Frau Holtz ins Spiel, die Herrn Möbius die Fähigkeit absprach, dass er sich um beide Kinder kümmern könne. Der vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiter bescheinigte Herrn Möbius eine vorbildliche Versorgung seiner Kinder. Herr Möbius bewies große Fürsorgepflicht, organisierte Sprachförderung, Schulaufgabenhilfe und eine Tagesmutter, zu der Pia und Dave nach der Schule gingen.
Alles lief ohne Probleme, bis der Bruder von Herrn Möbius aus einer Haftstrafe entlassen wurde.
Dieser Bruder ist etwas zurückgeblieben und wird von den Kindern gerne als Dorftrottel gehänselt. Ihm wurde vorgeworfen, einer 13 Jährigen, die auf einer Leiter stand, unter den Rock gegriffen zu haben. Er ist vom Verstand her wie ein unreifer pubertärer Junge, sein Verhalten hat nichts mit verdeckter Pädophilie zu tun. Da er schon einmal auffiel, hat man ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Betreuer versäumte Herrn Hoffmann nach der Entlassung eine Wohnung zu besorgen, darum nahm Herr Möbius, der sehr familiär eingestellt ist, ihn bei sich auf. Weder die Führungsaufsicht, noch der Richter des Bruders, Herr Bruns hatten irgendwelche Einwände gegen eine zeitlich befristete Unterbringung.
Herr Hoffmann wurde bei der Entlassung keine Bewährungsauflage mitgeteilt, er erhielt diese erst sechs Wochen später (Herr Hoffmann ist Analphabet) in dem man ihm mitteilte, dass er sich nicht alleine mit Kindern in geschlossenen Räumen oder im Auto aufhalten dürfe. Da sowohl Herr Möbius und auch die Mutter immer mit den Kindern zusammen waren und diese sich auch weiterhin in der Schule und bei der Tagesmutter aufhielten, gab es keine Gefährdung für die Kinder. Es gibt eine schriftliche Aussage der Führungsaufsicht, in der festgehalten ist, dass Herr Möbius den Richter Bruns gefragt hat, ob er mit seinem Bruder und den Kindern in Urlaub fahren dürfe, dieser hatte keine Bedenken.
Eine Gefährdung wollte aber Frau Holtz erkannt haben, denn auf ihre Veranlassung wurde die Familie mit Hausdurchsuchung, polizeilicher Befragung der Nachbarn und polizeilicher Verfolgung des Herrn Möbius terrorisiert. Sie nötigte ihn zu einer Begutachtung durch eine mit dem Jugendamt zusammen arbeitende Psychologin, die nun eine Gefährdung durch den Vater??? Erkannte.
Die Wegnahme der Kinder geschah im Sommer 2011 in einem Überraschungsmoment, ohne dass die Kinder darauf vorbereitet wurden. Da der Vater sich verzweifelt gegen den Kindesentzug wehrte und dies bis heute tut, möchte man ihm gerne Aggressivität und eine kranke Psyche unterstellen. Ist ein Mensch krank, wenn er um seine Kinder kämpft? Dem Bruder Herr Hoffmann konnte vor Gericht keine Tat gegenüber den Kindern Pia und Dave angelastet werden und eine Richterbefragung der Kinder liefert auch keine Anhaltspunkte für die Herausnahme.
Dem Vater wird es unmöglich gemacht seine Rechte wahrzunehmen, die ihm auch nach einem Kindesentzug zustehen. Das Besuchsrecht wird immer mehr gekürzt, entwürdigende Besuchsbegleitungen, Gespräche mit den Kindern dürfen nur unter Kontrolle stattfinden, es wurde sogar verhindert, dass die Kinder an einer religiösen Familienfeier teilnehmen mit der Begründung, dort halte sich der Bruder Herr Hoffmann auf. Auch die Oma, die eine sehr enge Bindung zu den Enkeln hat, darf diese nicht sehen. Sie hat die Kinder mit großgezogen und leidet genauso wie ihr Sohn, der Zusammenhalt ist in der Familie durch gemeinsam erlittenes Leid, sehr stark. Die Oma wurde im Januar nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen, die Enkel dürfen sie nicht besuchen.
Im Dezember 2011 wurde die gleiche Gutachterin, die für den Kindesentzug gesorgt hat, vom Gericht beauftragt die Erziehungsfähigkeit von Herrn Möbius zu beurteilen. Die Psychologin lehnte dies ab und bezichtigte sich vor Zeugen als befangen. Dennoch wurde ein weiteres Gutachten dieser Frau vorgelegt, mit dem der Entzug des Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Gesundheitsfürsorge begründet wurde. Das Gegengutachten einer neutralen Psychiaterin wurde nicht in Betracht gezogen. Das bedeutet ein ungültiges Gutachten hat als einzige Begründung zu dem völligen Entzug der Kinder und zur Entrechtung des Vaters geführt.
Frau Holtz ließ die Kinder an einen anonymen Ort bringen und dem Vater sollte jedes Besuchsrecht untersagt werden. Später gab es den Vorwurf eines unbekannten Zeugen, der behauptet, der Vater wollte seinen Sohn (warum nicht die Tochter?) entführen. Obwohl es keine Strafanzeige oder sonstige Beweise dafür gibt, wurden die Kinder erneut anonym verlegt, Besuche werden kaum noch erlaubt.
Für eine Kindeswohlgefährdung gibt es keinerlei schlüssige Beweise oder Zeugen. Ein schuldhaftes Verhalten ist Herrn Möbius nicht nachzuweisen, man beruft sich immer nur auf den Bruder. Herr Möbius hat alle Auflagen, die Frau Holtz an ihn gestellt hat erfüllt, er war sogar bereit mit den Kindern in ein betreutes Wohnen zu ziehen. Er nahm sich auch eine Wohnung in großer Entfernung zu seinem Bruder, dennoch wird die Rückführung der Kinder weiter verhindert. Wer kann ihm verdenken, dass er an Frau Holtz Briefe schreibt, um sie auf die Verletzung der Menschenrechte und Gesetze aufmerksam zu machen, die durch dieses Verhalten gebrochen werden. Das Schreiben von Briefen ist bisher noch nicht verboten.
Die Kinder leiden noch nach zwei Jahren Trennung unendlich. Wenn der Vater nach einem Besuch wieder gehen muss, weint die Tochter so heftig, dass der jüngere Bruder verzweifelt bemüht ist sie zu beruhigen. Der Sohn fällt durch Aggression auf, die man auch als eine hilflose Wut bezeichnen kann. (Schriftliche Aussage der begleitenden Verfahrenspflegerin). Beide Kinder sind verzweifelt, darum hat das Jugendamt erwogen den Kontakt zum Vater vollständig zu unterbinden. Begründung: „Er tue seinen Kindern nicht gut.“
Ist es Schikane, wenn man Herrn Möbius letzte Woche einen zugesagten Umgangskontakt einen Tag vor dem Termin absagt? Die Begründung: Durch das auffällige Verhalten der Kinder wäre eine psychiatrische Behandlung dringend notwendig. Kann man das nicht als eine Bedrohung ansehen, dass seine Kinder jetzt vielleicht zwangsweise in die Psychiatrie kommen und unter Drogen gesetzt werden?
Am 30.1.2014 erhielt Herr Möbius einen Anruf von zwei Herren, die sich als Beamte des Amtes für Menschenrechte ausgaben. Diese verabredeten sich mit ihm auf einem Parkplatz, was schon sehr fragwürdig ist. Als sie ans Auto traten, stellten sie sich erst als Menschenrechtsamt vor und zeigten danach eine Polizeimarke. Da Herr Möbius vorher beim Amt für Menschenrechte angerufen hat um das zu hinterfragen, konnte Herr Sürmeli dieses aggressive Auftreten über das Handy mit verfolgen und rief die oberste Polizeibehörde an. Das ganze Verhalten wirkte sehr bedrohlich und sollte ihn wohl auch einschüchtern. Was hatte man mit ihm vor?
Es gibt eine Vereinigung der freien Presse, die auf diesen Fall aufmerksam wurde
Diese unterstützen Herrn Möbius in seinem Kampf für das Recht. Frau Holtz wurde um ein Interview gebeten, sie sollte sich dem stellen und erklären, warum sie so handelt. Welche Motivation hat sie die Rückgabe der Kinder sogar mit Gewalt und Polizeiaktionen, die sie anscheinend selber veranlasste, zu verhindern? Es ist bekannt, dass nur das zuständige Jugendamt die Rückgabe veranlassen kann, das Gericht kann nicht von sich aus handeln. Das OLG hat eine Aufnahme des Verfahrens abgewiesen, in dem es sich ebenfalls auf das ungültige Gutachten berufen hat, das von dem damaligen Anwalt nicht in einem ordentlichen Antrag zurückgewiesen wurde.
Herr Möbius hat Anfang der Woche eine Klage beim Gerichtshof für Menschen eingereicht. Wir sind aber dennoch der Meinung, es könnte auch mit Gerechtigkeit und Menschlichkeit gelöst werden. Herrn Möbius liegt es fern, in irgendeiner Weise Gewalt anzuwenden, wer wird aber nicht aufgeben seine Kinder zurück zu fordern und wir unterstützen ihn dabei. Es gibt jetzt viele Zeugen, die diesen Fall verfolgen.
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Der Fall Pia und Dave – der ganze Verlauf der Menschenrechtsverletzung durch das Jugendamt
Veröffentlicht am 15. Februar 2014 von zweifachpapa Standard
4.2.2014
Sehr geehrter Herr XXX,
da ich vermute, dass Sie keine direkte Übersicht über den genauen Sachverhalt des Kindesentzuges erhalten haben, möchte ich Ihnen hiermit eine Zusammenfassung schreiben, die durch die Gerichtsakten überprüfbar ist.
2010 Trennung der Eheleute Möbius. Herr Möbius behielt den Sohn und die Mutter die Tochter. Nachdem die Exfrau und Mutter (sie ist inzwischen schwanger und in einer neuen Partnerschaft) Probleme mit der Tochter hatte, übergab sie diese freiwillig in die Obhut des Vaters Herrn Möbius, was auch Pia gerne wollte.
Ab diesem Zeitpunkt kam Frau Holtz ins Spiel, die Herrn Möbius die Fähigkeit absprach, dass er sich um beide Kinder kümmern könne. Der vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiter bescheinigte Herrn Möbius eine vorbildliche Versorgung seiner Kinder. Herr Möbius bewies große Fürsorgepflicht, organisierte Sprachförderung, Schulaufgabenhilfe und eine Tagesmutter, zu der Pia und Dave nach der Schule gingen.
Alles lief ohne Probleme, bis der Bruder von Herrn Möbius aus einer Haftstrafe entlassen wurde.
Dieser Bruder ist etwas zurückgeblieben und wird von den Kindern gerne als Dorftrottel gehänselt. Ihm wurde vorgeworfen, einer 13 Jährigen, die auf einer Leiter stand, unter den Rock gegriffen zu haben. Er ist vom Verstand her wie ein unreifer pubertärer Junge, sein Verhalten hat nichts mit verdeckter Pädophilie zu tun. Da er schon einmal auffiel, hat man ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Betreuer versäumte Herrn Hoffmann nach der Entlassung eine Wohnung zu besorgen, darum nahm Herr Möbius, der sehr familiär eingestellt ist, ihn bei sich auf. Weder die Führungsaufsicht, noch der Richter des Bruders, Herr Bruns hatten irgendwelche Einwände gegen eine zeitlich befristete Unterbringung.
Herr Hoffmann wurde bei der Entlassung keine Bewährungsauflage mitgeteilt, er erhielt diese erst sechs Wochen später (Herr Hoffmann ist Analphabet) in dem man ihm mitteilte, dass er sich nicht alleine mit Kindern in geschlossenen Räumen oder im Auto aufhalten dürfe. Da sowohl Herr Möbius und auch die Mutter immer mit den Kindern zusammen waren und diese sich auch weiterhin in der Schule und bei der Tagesmutter aufhielten, gab es keine Gefährdung für die Kinder. Es gibt eine schriftliche Aussage der Führungsaufsicht, in der festgehalten ist, dass Herr Möbius den Richter Bruns gefragt hat, ob er mit seinem Bruder und den Kindern in Urlaub fahren dürfe, dieser hatte keine Bedenken.
Eine Gefährdung wollte aber Frau Holtz erkannt haben, denn auf ihre Veranlassung wurde die Familie mit Hausdurchsuchung, polizeilicher Befragung der Nachbarn und polizeilicher Verfolgung des Herrn Möbius terrorisiert. Sie nötigte ihn zu einer Begutachtung durch eine mit dem Jugendamt zusammen arbeitende Psychologin, die nun eine Gefährdung durch den Vater??? Erkannte.
Die Wegnahme der Kinder geschah im Sommer 2011 in einem Überraschungsmoment, ohne dass die Kinder darauf vorbereitet wurden. Da der Vater sich verzweifelt gegen den Kindesentzug wehrte und dies bis heute tut, möchte man ihm gerne Aggressivität und eine kranke Psyche unterstellen. Ist ein Mensch krank, wenn er um seine Kinder kämpft? Dem Bruder Herr Hoffmann konnte vor Gericht keine Tat gegenüber den Kindern Pia und Dave angelastet werden und eine Richterbefragung der Kinder liefert auch keine Anhaltspunkte für die Herausnahme.
Dem Vater wird es unmöglich gemacht seine Rechte wahrzunehmen, die ihm auch nach einem Kindesentzug zustehen. Das Besuchsrecht wird immer mehr gekürzt, entwürdigende Besuchsbegleitungen, Gespräche mit den Kindern dürfen nur unter Kontrolle stattfinden, es wurde sogar verhindert, dass die Kinder an einer religiösen Familienfeier teilnehmen mit der Begründung, dort halte sich der Bruder Herr Hoffmann auf. Auch die Oma, die eine sehr enge Bindung zu den Enkeln hat, darf diese nicht sehen. Sie hat die Kinder mit großgezogen und leidet genauso wie ihr Sohn, der Zusammenhalt ist in der Familie durch gemeinsam erlittenes Leid, sehr stark. Die Oma wurde im Januar nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen, die Enkel dürfen sie nicht besuchen.
Im Dezember 2011 wurde die gleiche Gutachterin, die für den Kindesentzug gesorgt hat, vom Gericht beauftragt die Erziehungsfähigkeit von Herrn Möbius zu beurteilen. Die Psychologin lehnte dies ab und bezichtigte sich vor Zeugen als befangen. Dennoch wurde ein weiteres Gutachten dieser Frau vorgelegt, mit dem der Entzug des Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Gesundheitsfürsorge begründet wurde. Das Gegengutachten einer neutralen Psychiaterin wurde nicht in Betracht gezogen. Das bedeutet ein ungültiges Gutachten hat als einzige Begründung zu dem völligen Entzug der Kinder und zur Entrechtung des Vaters geführt.
Frau Holtz ließ die Kinder an einen anonymen Ort bringen und dem Vater sollte jedes Besuchsrecht untersagt werden. Später gab es den Vorwurf eines unbekannten Zeugen, der behauptet, der Vater wollte seinen Sohn (warum nicht die Tochter?) entführen. Obwohl es keine Strafanzeige oder sonstige Beweise dafür gibt, wurden die Kinder erneut anonym verlegt, Besuche werden kaum noch erlaubt.
Für eine Kindeswohlgefährdung gibt es keinerlei schlüssige Beweise oder Zeugen. Ein schuldhaftes Verhalten ist Herrn Möbius nicht nachzuweisen, man beruft sich immer nur auf den Bruder. Herr Möbius hat alle Auflagen, die Frau Holtz an ihn gestellt hat erfüllt, er war sogar bereit mit den Kindern in ein betreutes Wohnen zu ziehen. Er nahm sich auch eine Wohnung in großer Entfernung zu seinem Bruder, dennoch wird die Rückführung der Kinder weiter verhindert. Wer kann ihm verdenken, dass er an Frau Holtz Briefe schreibt, um sie auf die Verletzung der Menschenrechte und Gesetze aufmerksam zu machen, die durch dieses Verhalten gebrochen werden. Das Schreiben von Briefen ist bisher noch nicht verboten.
Die Kinder leiden noch nach zwei Jahren Trennung unendlich. Wenn der Vater nach einem Besuch wieder gehen muss, weint die Tochter so heftig, dass der jüngere Bruder verzweifelt bemüht ist sie zu beruhigen. Der Sohn fällt durch Aggression auf, die man auch als eine hilflose Wut bezeichnen kann. (Schriftliche Aussage der begleitenden Verfahrenspflegerin). Beide Kinder sind verzweifelt, darum hat das Jugendamt erwogen den Kontakt zum Vater vollständig zu unterbinden. Begründung: „Er tue seinen Kindern nicht gut.“
Ist es Schikane, wenn man Herrn Möbius letzte Woche einen zugesagten Umgangskontakt einen Tag vor dem Termin absagt? Die Begründung: Durch das auffällige Verhalten der Kinder wäre eine psychiatrische Behandlung dringend notwendig. Kann man das nicht als eine Bedrohung ansehen, dass seine Kinder jetzt vielleicht zwangsweise in die Psychiatrie kommen und unter Drogen gesetzt werden?
Am 30.1.2014 erhielt Herr Möbius einen Anruf von zwei Herren, die sich als Beamte des Amtes für Menschenrechte ausgaben. Diese verabredeten sich mit ihm auf einem Parkplatz, was schon sehr fragwürdig ist. Als sie ans Auto traten, stellten sie sich erst als Menschenrechtsamt vor und zeigten danach eine Polizeimarke. Da Herr Möbius vorher beim Amt für Menschenrechte angerufen hat um das zu hinterfragen, konnte Herr Sürmeli dieses aggressive Auftreten über das Handy mit verfolgen und rief die oberste Polizeibehörde an. Das ganze Verhalten wirkte sehr bedrohlich und sollte ihn wohl auch einschüchtern. Was hatte man mit ihm vor?
Es gibt eine Vereinigung der freien Presse, die auf diesen Fall aufmerksam wurde
Diese unterstützen Herrn Möbius in seinem Kampf für das Recht. Frau Holtz wurde um ein Interview gebeten, sie sollte sich dem stellen und erklären, warum sie so handelt. Welche Motivation hat sie die Rückgabe der Kinder sogar mit Gewalt und Polizeiaktionen, die sie anscheinend selber veranlasste, zu verhindern? Es ist bekannt, dass nur das zuständige Jugendamt die Rückgabe veranlassen kann, das Gericht kann nicht von sich aus handeln. Das OLG hat eine Aufnahme des Verfahrens abgewiesen, in dem es sich ebenfalls auf das ungültige Gutachten berufen hat, das von dem damaligen Anwalt nicht in einem ordentlichen Antrag zurückgewiesen wurde.
Herr Möbius hat Anfang der Woche eine Klage beim Gerichtshof für Menschen eingereicht. Wir sind aber dennoch der Meinung, es könnte auch mit Gerechtigkeit und Menschlichkeit gelöst werden. Herrn Möbius liegt es fern, in irgendeiner Weise Gewalt anzuwenden, wer wird aber nicht aufgeben seine Kinder zurück zu fordern und wir unterstützen ihn dabei. Es gibt jetzt viele Zeugen, die diesen Fall verfolgen.
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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 27. September 2015 erstellt