

Es gibt Neuigkeiten! Mit der Wahlrechtsklage Millionen Stimmen retten.
Das ist das Ziel der Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde. Sie können sich uns anschließen und mit uns gemeinsam den Weg nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Vier Millionen Stimmen sind bei der letzten Bundestagswahl nicht gewertet worden, weil sie an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind. 4.003.553 Stimmen! Wer bei der Bundestagswahl sein Kreuz bei einer kleinen Partei macht, muss damit rechnen, dass seine Stimme an der Fünf-Prozent-Hürde hängen bleibt. In diesem Fall ist die Stimme wirkungslos und landet auf dem großen Haufen der für ungültig erklärten Stimmen.
Vor der Reform des Wahlrechts mit der Ampel war die Fünf-Prozent-Hürde noch etwas abgemildert. Es gab die sog. Grundmandatsklausel: Wenn eine Partei die Hürde nicht geschafft, aber drei Direktmandate gewonnen hat, ist sie trotzdem in den Bundestag eingezogen. Das ist aber im Frühjahr durch die Ampel-Koalition abgeschafft worden. Jetzt haben wir es mit einer knallharten Fünf-Prozent-Hürde zu tun.
Grund genug, dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Unterschreiben müsste man nur eine Vollmacht. Sie selbst und so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich. Das wird Bürgerklage genannt. Es kostet Sie nichts. Es verpflichtet Sie zu nichts.
Die Sache hat einen kleinen Haken: Sie funktioniert nur auf Papier, nicht online. Unterschriebene Formulare braucht das Verfassungsgericht. Das sind die Regeln für das Einreichen einer Verfassungsbeschwerde. Also: Formular ausdrucken, Unterschrift und ab zur Post im frankierten Umschlag. Auf dem Formular steht die Adresse schon.
Noch einmal: Kostet nichts, tut nicht weh, macht aber politischen Druck.
Sie machen mit? Wunderbar. Auf geht's. Gemeinsam können wir die Politik bewegen. Alle Informationen finden Sie unter: Wahlrechtsklage
Solidarische Grüße
Mehr Demokratie e.V.