

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
in Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestages weisen wir immer wieder auf dringend notwendiges Handeln in Bezug auf die uneingeschränkte Darstellung von Tierleid in sozialen Netzwerken hin. So auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes: Wir sind der festen Überzeugung, dass die Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren, die eine Verherrlichung und Verharmlosung ausdrückt, auch nach dem deutschen Tierschutzgesetz nicht straffrei bleiben darf. Aktuell sind die sozialen Netzwerke aber weder verpflichtet, Tierleid-Inhalte zu löschen, noch bei der Strafverfolgung der Taten Hilfe zu leisten.
Diese gesetzliche Lücke muss dringend geschlossen werden, etwa durch den Erlass eines §17a TierSchG. Gleichzeitig gilt es in diesem Zuge auch die verharmlosende Darstellung von Qualzucht (wie im Bild) zu verbieten. Nur ein konsequentes Werbe- und Ausstellungsverbot, das auch die sozialen Netzwerke einschließt, kann der anhaltend hohen Nachfrage nach diesen Tieren Einhalt gebieten.
Lest hier unsere konkreten Forderungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes und wie wir uns dafür stark machen: www.welttierschutz.org/stoppttierleid-neues-tierschutzgesetz/.
Und gebt bitte mit Eurer Petitions-Unterschrift den wichtigen Forderungen Eure Stimme - hier auf change.org oder direkt uns: www.welttierschutz.org/petition-tierleid-stoppen/.
Lieben Dank und herzliche Grüße
Euer Team der Welttierschutzgesellschaft