Das Bundesnaturschutzgesetz darf nicht zu Gunsten der Windenergie aufgeweicht werden
Das Bundesnaturschutzgesetz darf nicht zu Gunsten der Windenergie aufgeweicht werden
Das Problem
Artenschutz verdient aus vielfältigen Gründen ein prioritäres gesellschaftliches Interesse. Dabei besteht eine besondere Verantwortung für geschützte Tierarten. Eine Aufweichung der Gesetzesgrundlage hinsichtlich des Tötungsverbotes ist daher vollkommen inakzeptabel“. Wenn eine Industrieform unmittelbare und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf verschiedene Arten aufweist, ist sie grundsätzlich nicht mit dem Arten- bzw. Naturschutz vereinbar. Dem Naturschutz und der Erhaltung der Biodiversität ist ein erhebliches öffentliches Interesse beizumessen, um die natürlichen Grundlagen zu schützen.
Das Problem
Artenschutz verdient aus vielfältigen Gründen ein prioritäres gesellschaftliches Interesse. Dabei besteht eine besondere Verantwortung für geschützte Tierarten. Eine Aufweichung der Gesetzesgrundlage hinsichtlich des Tötungsverbotes ist daher vollkommen inakzeptabel“. Wenn eine Industrieform unmittelbare und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf verschiedene Arten aufweist, ist sie grundsätzlich nicht mit dem Arten- bzw. Naturschutz vereinbar. Dem Naturschutz und der Erhaltung der Biodiversität ist ein erhebliches öffentliches Interesse beizumessen, um die natürlichen Grundlagen zu schützen.
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Petition am 19. Dezember 2016 erstellt