Bundesweit gültiger Zuschuss von 2000,- Euro für die Bestattung eines Kindes bei Armut.

Bundesweit gültiger Zuschuss von 2000,- Euro für die Bestattung eines Kindes bei Armut.

Das Problem

Die Lunicostiftung befasst sich hauptsächlich mit der Lebensqualität schwerst erkrankter Kinder. Dazu gehört auch die Unterstützung Angehöriger, wenn das Kind letztlich verstorben ist. In den letzten Jahren erreichten uns immer mehr Anfragen hinsichtlich anteiliger Kostenübernahmen von Bestattungen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass dies Sache der Kommunen ist und diese die Zuschüsse mit eklatanten Differenzen berechnen. Als Beispiel die Zuständigkeit Berlin, welche 750,- Euro Bestattungskosten übernimmt im Vergleich zu Dresden mit 1495,- Euro. Dies allein ist bereits inakzeptabel. Für Menschen in Armut, die zudem ein Kind verloren haben, ist dies ein zusätzlicher Schlag. Bereits ein Grabstein kostet sehr viel Geld. Für die Eltern, die ihr Kind nicht angemessen verabschieden können, ist dies oft noch eine Verschlimmerung ihrer Trauer und bringt die desolate Lebenssituation beschämend zum Ausdruck. Wir möchten dazu anregen, einen Mindestsatz von 2000,- Euro Zuschuss an Bedürftige für die Bestattung eines Kindes unter 18 Jahren bundesweit festzulegen, da der Umstand - der Verlust eines Kindes- eine besondere Härte darstellt. Informationen zu unserer Arbeit und Kontakt unter www.lunicostiftung.de

 

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Das Problem

Die Lunicostiftung befasst sich hauptsächlich mit der Lebensqualität schwerst erkrankter Kinder. Dazu gehört auch die Unterstützung Angehöriger, wenn das Kind letztlich verstorben ist. In den letzten Jahren erreichten uns immer mehr Anfragen hinsichtlich anteiliger Kostenübernahmen von Bestattungen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass dies Sache der Kommunen ist und diese die Zuschüsse mit eklatanten Differenzen berechnen. Als Beispiel die Zuständigkeit Berlin, welche 750,- Euro Bestattungskosten übernimmt im Vergleich zu Dresden mit 1495,- Euro. Dies allein ist bereits inakzeptabel. Für Menschen in Armut, die zudem ein Kind verloren haben, ist dies ein zusätzlicher Schlag. Bereits ein Grabstein kostet sehr viel Geld. Für die Eltern, die ihr Kind nicht angemessen verabschieden können, ist dies oft noch eine Verschlimmerung ihrer Trauer und bringt die desolate Lebenssituation beschämend zum Ausdruck. Wir möchten dazu anregen, einen Mindestsatz von 2000,- Euro Zuschuss an Bedürftige für die Bestattung eines Kindes unter 18 Jahren bundesweit festzulegen, da der Umstand - der Verlust eines Kindes- eine besondere Härte darstellt. Informationen zu unserer Arbeit und Kontakt unter www.lunicostiftung.de

 

Die Entscheidungsträger*innen

Andrea Nahles
Andrea Nahles
Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Petition am 17. Juli 2017 erstellt