

Erfahrung macht klug – leider hatte ich bislang keine Erfahrungen, als Kläger, vor allem, ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht zu bestehen.
Hier meine Erläuterung in Kurzform, wie die Verhandlung gelaufen ist.
In der Verhandlung anwesend waren die Richterin, zwei Beisitzer und der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse des Saarlandes.
Die Richterin erläuterte in der knapp 40minütigen Verhandlung zunächst ausführlich den Sachverhalt meiner Klage. Nach einem ersten Kommentar von meiner Seite, sagte sie, dass sie noch ganz viele Fragen an mich hätte. Sie sprach von dem Schicksal der Selbständigen, wenn sie in den Klagen sehe, wie hoch deren Beiträge an die Krankenkassen sind, gemessen an deren niedrigen Einkommen.
Nach ihrer Schilderung des Sachverhalts wiederholte die Richterin mehrfach, dass sie wisse, worauf ich hinaus wolle und was ich will. Aber sie betonte explizit, sie könne nicht anders entscheiden – auch nicht, wenn sie das wolle. Und sie könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Bundessozialgericht anders entscheiden werde, da es (genau wie das Bundesverfassungsgericht in 2001) erst in 2016 in seinem Urteil die Mindestbeiträge für Selbständige für verfassungsgemäß erklärt hatte. (Dieses Urteil kenne ich nicht) Man könne die Gruppe der Selbständigen nicht mit Angestellten vergleichen. Es sei allein am Gesetzgeber, etwas zu verändern. Mit einer Petition könne man mehr erreichen.
[Wenn ich es noch richtig weiß, wurde in der Verhandlung als Begründung für die Mindestbeiträge der höhere Verwaltungsaufwand der Krankenkassen erwähnt. … Echt zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre]
Die „vielen Fragen an mich“, wie die Richterin es zu Beginn der Verhandlung angekündigt hatte, blieben aber aus. Und plötzlich ging alles ganz schnell, und ich stand auf einmal vor der Frage, ob ich meine Klage zurückziehen wolle. ???
Vor der Verhandlung dachte ich, das Gericht spricht ein Urteil und dann könne ich entscheiden, ob ich in die nächste Instanz gehe oder auch nicht. Aber so läuft das nicht. Als ich das geäußert hatte, haben alle Anwesenden gelächelt, denn ich sollte mich direkt entscheiden. Da die Richterin mir glaubhaft versichert hatte, dass es –in meinen Worten- keinen Sinn mache, weiter vor Gericht zu klagen, habe ich die Klage zurückgezogen, wobei im Protokoll explizit festgehalten wurde, dass ich dadurch nicht zum Ausdruck bringen würde, dass ich mit dem geltenden Recht einverstanden sei. Ich hätte damit lediglich ausgedrückt, dass ich mein Gesuch um Rechtsprechung durch das Gericht zurückziehen würde.
Hätte ich eine Frist gehabt, um zu entscheiden, hätte ich anders entschieden, das Ziel war ja die nächsthöhere Instanz. – An diesem Versagen habe ich ein paar Tage zu knabbern gehabt. Denn abschließend entstand bei mir der Eindruck, dass es in der Verhandlung einfach nur darum ging, mich dazu zu bewegen, die Klage zurückzuziehen ...
Was bleibt - ich habe leider KEIN Urteil … und die Einsicht, dass Justitia NICHT die Göttin der Gerechtigkeit ist! … und das Gefühl, mit absurden Beitragsforderungen durch die Krankenkasse jahrelang gesetzlich legitimiert verarscht und betrogen worden zu sein!