Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser Bundesminister für Gesundheit, Herr Jens Spahn, kommt seinem Ziel immer näher. Das Gesetz zum Pflichtanschluss an die Telematik ist erlassen. Kritisch denkende Ärztinnen und Ärzte, die vor allem eine Bedrohung der Telematik in der Wahrung des Datengeheimnisses sehen, werden systematisch mit Strafzahlungen sanktioniert. Viele Einzelheiten sind hier noch ungeklärt, z.B. die Haftung bei einem Datenleck. Im Zweifel ist es der Betreiber, also die Ärztin oder der Arzt Ihres Vertrauens. Es drohen dann bis zu mehreren hunderttausend Euro Strafgeldzahlungen.
Würden Sie sich so etwas zu Hause hinstellen und dann auch noch das Risiko für eine weitere Bestrafung eingehen, auch wenn Sie alles richtig gemacht haben, aber Sie keinerlei Einfluss mehr haben auf die Datensicherheit?
Die Telematik stellt mittlerweile die Voraussetzung für viele Digitalisierungsschritte in Arztpraxen dar: E-Rezept, E-AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und neu im Trend die elektronische Patientenakte. Im ersten Moment erscheint dies praktisch: Natürlich ist es sinnvoll, wenn ein Krankenhaus schnell und unkompliziert recherchieren kann, welches Medikament letztmalig durch eine Praxis verordnet wurde. Selbstverständlich ist es schneller, Wiederholungsrezepte über eine App auf das Smartphone zu senden. Aber dies geschieht ohne ausreichende Datensicherheit.
Jetzt hat sich aber auch noch die Industrie gemeldet und einen Anspruch auf die Gesundheitsdaten erhoben, natürlich um seriös Forschungsdaten für das Wohl der Menschheit im Kampf gegen Krebserkrankungen zu sammeln. Es bleibt also nicht nur dabei, dass die Daten ausschließlich für die Bediensteten im Gesundheitssystem bestimmt bleiben, nein, es gibt erste Anzeichen und die schon lang befürchtete Sorge, dass auch andere Bereiche Zugänge zu den Praxisdaten erhalten.
Wollen Sie das wirklich? Wollen Sie das Risko eingehen, dass unbeteiligte Menschen unbemerkt Auskünfte über Ihre biometrischen Daten und Ihren Gesundheitszustand erlangen können?
Seien Sie kritisch bei der Entscheidungsfindung!
Meine Praxis ist noch nicht angeschlossen. Ich weiß leider noch nicht, wie lange ich und viele meiner Kolleginnen und Kollegen diesen Widerstand halten können. Der hippokratische Eid verbietet uns jedenfalls die Weitergabe eines Patientengeheimnisses.