
Der Bundesarbeitsminister Heil hatte gemäß der Koalitionsvereinbarung einen Gesetzentwurf (Referentenentwurf) vorgelegt, in dem Fortschritte für das Betriebliche Wiedereingliederungemanagement (BEM) und die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell vorgelegt. Im Rahmen der Ressortabestimmungen in dem alle Ministerien ihre Haltungen dazu einbringen können, haben die FDP-geführten Ministerien alle vorgehenen Regelungen im Sinne der Koalitionsvereinbarunegen handstreichmmäßig rausgeschmissen. Darüber hinaus sind sie unverschämter Weise noch einen Schritt weitergegangen in dem sie in den Gesetzentwurf ein Gesetz zur Streichung vom bisherigen Recht eingeführt haben. Hierbei handelt es sich um das Gesetz was 1956 unter der Adennauer - Regierung eingeführt wurde und schon in der Weimarer Republik bestand hatte. Es geht um die Bußgeldvorschrift die gegen Unternehmen verhängt werden kann, wenn sie grob fahrlässig und wissentlich keine Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen beschäftigen. Das ist ein sozialpolitischer Skandal unde darf nicht durchkommen. Darum benötigen wir weitere Unterstützungsvorschriften. Am 22.3. wollen wir dieses vor dem Bundesarbeitsministerium in Berlin mit einer Protestaktion deutlich machen.