Andreas Dr.SchmidtBerlin, Germany

2 Apr 2020
Wer Beträge über 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, ist jedoch verpflichtet, einen Ausweis vorzuzeigen. Der Händler muss dann folgende Angaben erheben: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Diese Angaben hat der Händler aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Seit 1. Januar 2020 gilt für den anonymen Kauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin etc.) eine Bargeldobergrenze von 2000 €. Edelmetallkäufe über 2000 € müssen vom Händler registriert werden.
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