Neuigkeit zur PetitionBargeld Abschaffung verhindern

Höchstgrenze für Bargeldzahlungen

Andreas Dr​.​SchmidtBerlin, Deutschland
02.04.2020

Wer Beträge über 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, ist jedoch verpflichtet, einen Ausweis vorzuzeigen. Der Händler muss dann folgende Angaben erheben: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Diese Angaben hat der Händler aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Seit 1. Januar 2020 gilt für den anonymen Kauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin etc.) eine Bargeldobergrenze von 2000 €. Edelmetallkäufe über 2000 € müssen vom Händler registriert werden.

Jetzt unterstützen
Petition unterschreiben
Link kopieren
WhatsApp
Facebook
E-Mail
X