EEG-Umlage auf Heizstrom abschaffen und Stromsteuer wieder ermäßigen

Das Problem

Rund 1,45 Mio. Privathaushalte in Deutschland heizen momentan mit einer Nachtspeicherheizung, das ist jeder 28. Haushalt und damit eine kaum beachtete Randgruppe. Mit Nachtstrom zu heizen war schon immer die teuerste Heizmethode. Typischerweise liegt der NT-Stromverbrauch bei 7.000 bis 10.000 kWh. Katastrophal: Von 2002 bis 2013 verteuerte sich der Heizstrom überproportional (Faktor 4) gegenüber Heizöl (Faktor 2,5) und Erdgas (Faktor 1,7), die Heizkosten sind bei größerem Wohnraum kaum noch zu schultern und auch bei Single-Wohnungen belasten diese das Einkommen unnötig. Heizstromkunden sind Großverbraucher und befriedigen ein Grundbedürfnis; sie sind rechtlich dem Vermieter gegenüber sogar dazu verpflichtet, ihre Wohnung angemessen zu beheizen um Schäden vorzubeugen. Damit haben sie das Recht auf eine steuerliche Besserstellung! Stattdessen wurde aber 2007 die Stromsteuer-Ermäßigung abgeschafft und bereits seit dem Jahr 2000 ist die volle EEG-Umlage auch auf die NT-Kilowattstunden zu zahlen. Lediglich die Konzessionsabgabe anno 1935 ist derzeit noch ermäßigt. Ich fordere, dass die EEG-Umlage (2014: 6,24 Cent / kWh) auf Heizstrom (Wärmespeicherstrom) abgeschafft wird und man die Stromsteuer (2,05 Cent / kWh) auf den Satz aus dem Jahr 2006 (1,23 Cent / kWh) zurückschraubt. Außerdem ist zu prüfen, ob man auch auf die Offshore-Haftungsumlage (0,25 Cent / kWh), die Abgabe zur Kraft-Wärme-Kopplung (0,178 Cent / kWh), §19-StromNEV (0,092 Cent / kWh) und die Abschaltumlage (0,009 Cent / kWh) nicht besser verzichtet. Es ist völlig unsinnig, wenn der Heizstrom im Jahr 2050 zu 80% regenerativ erzeugt wird, die Mehrheit der Privathaushalte aber immer noch mit fossilem Brennstoff heizt. Die EEG-Umlage im Rahmen der Energiewende auch bzw. nur auf den Heizstrom zu erheben, ist daher Irrsinn! Bei Einführung der Stromsteuer im Jahre 1999 hatte die rot-grüne Bundesregierung die Stromsteuer-Ermäßigung für Nachtspeicherheizungen noch damit begründet, dass häufig untere Einkommensschichten diese Heizmethode nutzen. Das gilt prinzipiell noch heute!

Insgesamt sehe ich ein Kostensenkungspotenzial von 9,03091 Cent / kWh (inkl. 19% Umsatzsteuer), womit die Nachtspeicherheizung wieder wettbewerbsfähig gegenüber Heizöl und Erdgas wäre. Es ist zum Haare raufen, denn an der Strombörse (http://www.epexspot.com/de/marktdaten/auktionshandel/chart/auction-chart/2014-01-15/DE) kostet die kWh Nachtstrom i.d.R. nur 1 bis 5 Cent. Beispielrechnung für Wärmespeicherstrom von RWE:

06,240 Cent / kWh    EEG-Umlage
03,000 Cent / kWh    Durchschnittspreis an der Strombörse (22-6h)
02,051 Cent / kWh    Gewinnmarge des Stromanbieters
02,050 Cent / kWh    Stromsteuer
01,500 Cent / kWh    Netzentgelt E-Speicherheizung (sonst 4,61 ct)
00,250 Cent / KWh    Offshore-Haftungsumlage
00,178 Cent / kWh    Kraft-Wärme-Kopplung
00,110 Cent / kWh    ermäßigte Konzessionsabgabe (Sondervertrag)
00,092 Cent / kWh    §19-StromNEV
00,009 Cent / kWh    Abschaltumlage
_______________
15,480 Cent / kWh    exkl. USt    =>    18,42 Cent / kWh inkl. 19% USt
 
Zum Vergleich:

1 kWh Erdgas kostet bei RWE nur 7,35 Cent inkl. 19% USt
1 kWh Heizöl (1 Liter => 10 kWh) kostet derzeit nur ca. 7,50 Cent (2012: 9,50 Cent) inkl. 19% USt

Wo bitte ist das gerecht?

Durch Ökostrom-Anbieter wie die Lichtblick SE aus Hamburg (http://www.lichtblick.de/privatkunden/strom/heizen/) ist es möglich, den CO2 Ausstoß der ökologisch fast immer verteufelten Nachtspeicherheizung (geringer Wirkungsgrad, hohe Umweltbelastung) zu einem geringfügig höheren Preis annähernd auf Null zu reduzieren. Eine Nachtspeicherheizung ist also keine Auslauftechnologie, sondern eine raffinierte technische Lösung!

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Das Problem

Rund 1,45 Mio. Privathaushalte in Deutschland heizen momentan mit einer Nachtspeicherheizung, das ist jeder 28. Haushalt und damit eine kaum beachtete Randgruppe. Mit Nachtstrom zu heizen war schon immer die teuerste Heizmethode. Typischerweise liegt der NT-Stromverbrauch bei 7.000 bis 10.000 kWh. Katastrophal: Von 2002 bis 2013 verteuerte sich der Heizstrom überproportional (Faktor 4) gegenüber Heizöl (Faktor 2,5) und Erdgas (Faktor 1,7), die Heizkosten sind bei größerem Wohnraum kaum noch zu schultern und auch bei Single-Wohnungen belasten diese das Einkommen unnötig. Heizstromkunden sind Großverbraucher und befriedigen ein Grundbedürfnis; sie sind rechtlich dem Vermieter gegenüber sogar dazu verpflichtet, ihre Wohnung angemessen zu beheizen um Schäden vorzubeugen. Damit haben sie das Recht auf eine steuerliche Besserstellung! Stattdessen wurde aber 2007 die Stromsteuer-Ermäßigung abgeschafft und bereits seit dem Jahr 2000 ist die volle EEG-Umlage auch auf die NT-Kilowattstunden zu zahlen. Lediglich die Konzessionsabgabe anno 1935 ist derzeit noch ermäßigt. Ich fordere, dass die EEG-Umlage (2014: 6,24 Cent / kWh) auf Heizstrom (Wärmespeicherstrom) abgeschafft wird und man die Stromsteuer (2,05 Cent / kWh) auf den Satz aus dem Jahr 2006 (1,23 Cent / kWh) zurückschraubt. Außerdem ist zu prüfen, ob man auch auf die Offshore-Haftungsumlage (0,25 Cent / kWh), die Abgabe zur Kraft-Wärme-Kopplung (0,178 Cent / kWh), §19-StromNEV (0,092 Cent / kWh) und die Abschaltumlage (0,009 Cent / kWh) nicht besser verzichtet. Es ist völlig unsinnig, wenn der Heizstrom im Jahr 2050 zu 80% regenerativ erzeugt wird, die Mehrheit der Privathaushalte aber immer noch mit fossilem Brennstoff heizt. Die EEG-Umlage im Rahmen der Energiewende auch bzw. nur auf den Heizstrom zu erheben, ist daher Irrsinn! Bei Einführung der Stromsteuer im Jahre 1999 hatte die rot-grüne Bundesregierung die Stromsteuer-Ermäßigung für Nachtspeicherheizungen noch damit begründet, dass häufig untere Einkommensschichten diese Heizmethode nutzen. Das gilt prinzipiell noch heute!

Insgesamt sehe ich ein Kostensenkungspotenzial von 9,03091 Cent / kWh (inkl. 19% Umsatzsteuer), womit die Nachtspeicherheizung wieder wettbewerbsfähig gegenüber Heizöl und Erdgas wäre. Es ist zum Haare raufen, denn an der Strombörse (http://www.epexspot.com/de/marktdaten/auktionshandel/chart/auction-chart/2014-01-15/DE) kostet die kWh Nachtstrom i.d.R. nur 1 bis 5 Cent. Beispielrechnung für Wärmespeicherstrom von RWE:

06,240 Cent / kWh    EEG-Umlage
03,000 Cent / kWh    Durchschnittspreis an der Strombörse (22-6h)
02,051 Cent / kWh    Gewinnmarge des Stromanbieters
02,050 Cent / kWh    Stromsteuer
01,500 Cent / kWh    Netzentgelt E-Speicherheizung (sonst 4,61 ct)
00,250 Cent / KWh    Offshore-Haftungsumlage
00,178 Cent / kWh    Kraft-Wärme-Kopplung
00,110 Cent / kWh    ermäßigte Konzessionsabgabe (Sondervertrag)
00,092 Cent / kWh    §19-StromNEV
00,009 Cent / kWh    Abschaltumlage
_______________
15,480 Cent / kWh    exkl. USt    =>    18,42 Cent / kWh inkl. 19% USt
 
Zum Vergleich:

1 kWh Erdgas kostet bei RWE nur 7,35 Cent inkl. 19% USt
1 kWh Heizöl (1 Liter => 10 kWh) kostet derzeit nur ca. 7,50 Cent (2012: 9,50 Cent) inkl. 19% USt

Wo bitte ist das gerecht?

Durch Ökostrom-Anbieter wie die Lichtblick SE aus Hamburg (http://www.lichtblick.de/privatkunden/strom/heizen/) ist es möglich, den CO2 Ausstoß der ökologisch fast immer verteufelten Nachtspeicherheizung (geringer Wirkungsgrad, hohe Umweltbelastung) zu einem geringfügig höheren Preis annähernd auf Null zu reduzieren. Eine Nachtspeicherheizung ist also keine Auslauftechnologie, sondern eine raffinierte technische Lösung!

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Die Entscheidungsträger*innen

Heiko Maas
Bundesaußenminister
Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Peter Altmaier
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben
Barbara Hendricks
Barbara Hendricks
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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Petition am 8. Oktober 2014 erstellt